Finanzamt begründen das der Mieter befristet keine Miete zahlt ?

hallo ,

folgende Lage

ich kaufe ein Doppelhaus , eine Wohnung ist vermietet in der anderen wohnt der Alteigentümer ,
der kauf ist zustande gekommen mit der vereinbarung dass ich den Alteigentümer noch 5 Jahre kostenfrei wohnen lasse bis er sein neues heim fertig hat , er übernimmt alle Hausmeister Tätigkeiten und pflegearbeiten.
meine frage ist nun wie ich das den Finanzamt begründen kann das ich ich diese ersten 5 Jahre aus der Wohnung keine Mieteinnahme habe , oder wie soll ich das clever gestalten sodas es bei der Steuererklärung nicht zur riesigen Steuerschuld kommt ?
Wie sollte ich diesbezüglich den Mietvertrag gestalten ?

Die Frage stellt sich aber, ob die Wohnungsüberlassung an den Alteigentümer tatsächlich kostenfrei, also unentgeltlich erfolgt.

Immerhin gibt es ja schon mal eine Gegenleistung:

er übernimmt alle Hausmeister Tätigkeiten und pflegearbeiten.

Zudem wäre anhand des Kaufvertrages zu prüfen, ob sich darin nicht eine Miete befindet, die entsprechend den Grundsätzen des § 11 (1) Satz 3 EStG auf die fünf Jahre zu verteilen wären.

Servus,

etwas, was genau so ist, wie es ist, brauchst Du nicht irgenwie besonders glaubwürdig zu machen.

Wenn Du ganz sauber arbeiten möchtest, erklärst Du die fragliche Wohnung als teilentgeltlich überlassen: Einnahmen = Wert der übernommenen Hausmeisterdienste, Werbungskosten im Verhältnis entgeltlicher / unentgeltlicher Anteil.

Wenn Du, wie bereits mehrfach vorgeschlagen, für diese Wohnung goarnix erklärst, kräht kein Hahn danach - falls nicht die zweite von Enno genannte Fußangel greift:

Dass im Kaufvertrag nichts von der eingangs genannten Vereinbarung steht, ist ziemlich unwahrscheinlich. Von dort ist es, wie Enno bereits erläutert hat, nur ein winziges Schrittlein bis zu einer entgeltlichen Überlassung (Entgelt wäre in diesem Fall außer den Hausmeisterdiensten ein geringerer Kaufpreis). Ob mit dem Kaufvertrag eine entgeltliche Überlassung vereinbart ist, lässt sich nicht mal eben so vom Tisch wischen, sondern nur beurteilen, wenn man den Vertrag mit allen Einzelheiten kennt.

Schöne Grüße

MM

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Was für Steuern?

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Servus,

dem Finanzamt macht das nichts, wenn es keine Mieteinnahmen gibt.

Es gibt dann eben auch keinen Werbungskostenabzug.

Wo Du eine riesige Steuerschuld fürchtest, wenn Du schlicht Einkünfte aus Vermietung in Höhe von Null hast, könntest Du eventuell näher beschreiben.

Schöne Grüße

MM

Hast du ja so nicht. Für die eine Wohnung nimmst du ja die volle Miete ein. Du musst da schon die Vertragsgestaltung beachten.

danke der antworten , ich werde es nun so angeben das ich prozentual der Fläche dann auch nur steuern geltend mache …

danke

im Kaufvertrag wäre das nicht der Fall ,
welche Möglichkeiten habe ich gegenüber dem Finanzamt das glaubwürdig zu machen das ich die ersten 5 Jahre nur die hälfte an Mieteinnahmen fürs gesamte objekt haben werde ?

ich habe gehört das das FA dann Miete des ortsüblichen Mietspiegels annimmt , ich habe ja aus der anderen Wohnung die Miete die ich angebe in der Steuererklärung …

Servus,

unentgeltliche Überlassung führt nicht zu Einkünften, weder positiven noch negativen.

Wenn man jemandem eine Wohnung für umme überlässt, ist das steuerlich völlig neutral: Keine Zinsen, keine Afa, keine Grundsteuer usw., insgesamt überhaupt keine Werbungskosten - und auch keine Einnahmen.

Fusselig wird das, wenn die Wohnung in irgendeinem Finanzierungs- oder Abschreibungsmodell drinhängt, das nur funktioniert, wenn auf Dauer und ohne Unterbrechnung Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Wenn nicht, ist das Ganze völlig harmlos.

Schöne Grüße

MM