Finanzamt bei Honorarvertrag?

Hallo,
wie verhält es sich bei einem Honorarvertrag mit den abzuführenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Das mus doch der „Arbeitnehmer“ selber machen? Gibt es vielleicht einen jährlichen Freibetrag, unterhalb dessen man keine Abgaben abführen muss?

Vielleicht weiss das ja jemand. Ich würde mich freuen!!
Gruß Paula

Erstmal wäre zu klären, ob es sich wirklich um Honorar in dem Sinne handelt.

Neuerdings kriegt jede Putzfrau einen Honorarvertrag als schiefgehendes SV-Sparmodell.

Kerstin

Hi Paula,

was machst du genau und in welcher Höhe erwartest du dein Honorar im Jahr?

Vielen Dank für euer Interesse.
Also, ich möchte nach 2 Jahren Erziehungsurlaub wieder ein bisschen was Anspruchsvolles machen und würde bei einem Nachhilfeinstitut Unterricht geben. Hierfür unterschreibt man einen Vertrag über Freie Mitarbeit. Es wird ein Stundenhonorar von ca. 20€ gezahlt. Wieviel ich arbeite ist meine Sache. Ich dachte so an maximal 4 Stunden in der Woche.

Viele Grüße
Paula

Hi Paula,

Du solltest, wenn nicht schon geschehen, dem Finanzamt mitteilen, dass Du ab jetzt oder bald selbstständig tätig bist/sein wirst. Du füllst dann einen Fragebogen aus (nicht schwer) und gibst dort die Höhe Deiner Einkünfte und die Einkunftsart an. Solltest Du verheiratet sein, auch die Deines Mannes.
Habe leider nicht in dem letzten Artikel gefragt, welche Einkünfte Du ansonsten noch hast und in welchen Verhältnissen Du lebst…
Bis 2001 war ein Betrag in Höhe von 3.600,- DM im Jahr für lehramtliche Tätigkeit steuerfrei (nach § 3 Nr. 26 EStG??? schlag mich tot, weiß nicht genau). Welchen Betrag sie nun in € gewählt haben, weiß ich nicht, sorry, wahrscheinlich um die 1.850,- €.
Alles, was darüber hinausgeht, erhöht Deinen Gesamtbetrag der Einkünfte.
Nach allen Abzügen (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten, etc.) ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
Davon wird die Steuer berechnet. Vielleicht fällt bei Dir nichts an, kann ich leider erst dann sagen, wenn ich Deine Einkünfte kenne und weiß, ob Du eine Zusammenveranlagung wählst oder vielleicht ledig oder geschieden, etc. bist.

Hm, das war’s erstmal.
Zu Versicherungen bzw. Sozialabgaben kann ich leider keine Auskunft geben, kenne mich auf diesem Gebiet gar nicht aus.

Viele Grüße
Sonja

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