Hallo,
wenn man mit einer Steuererklärung Belege einreicht, z. B. über Werbungskosten, bekommt man die ja schon vor Erhalt des Steuerbescheids wíeder zurück. Im Bescheid steht dann nur noch der Gesamtbetrag, allenfalls aufgeteilt nach Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln, Arbeitszimmer o. ä.
Behält sich das Finanzamt Kopien zurück, oder tippen die bei sich ein, was man da konkret angeschafft oder ausgegeben hat?
Anders gefragt: Kann das Finazamt bei Einreichung einer Steuererklärung feststellen, wofür man in den Vorjahren Geld in den genannten Bereichen ausgegeben hat?
Natürlich vorausgesetzt, dass es sich in allen Fällen über sofort voll absetzbare Kosten handelt.
Gruß
Peter
Hi !
Arbeite zwar nicht im Finanzamt (FA) sondern auf der anderen (guten) Seite. Habe aber bisher von Dienstanweisungen über das Kopieren von Belegen noch nichts gehört. Jeder Mitarbeiter im FA wird nach eigenem Ermessen bestimmen, welche Belege auch in den Folgejahren noch relavant sein können und sich diese kopieren.
Ähnliches wird üblicherweise auch in den Steuerbüros gemacht. Wichtige Belege (Anschaffung von Anlagevermögen, Versicherungsscheine, …) werden zur Handakte genommen.
BARUL76
Hi,
ich war mal am Amt und habe eine Belege über Fahrzeuge nachreichen müssen.
Dabei war ja meine Akte dagelegen…
Die haben in diesem Falle alles kopiert und mir dann die Originale zurückgeschickt.
Gruß
Winni
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