Finanzamt bucht auf altes Konto

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche meinen Steuerbescheid bekommen in dem meine ganz alte Kontonummer noch angegeben war. Ich habe dann direkt beim Finanzamt angerufen und das ändern lassen. Die haben jedoch das Geld schon auf mein altes Konto überwiesen und wollen das jetzt zurückholen. Das Problem ist das auf meinem alten Konto noch eine Kontopfändung ist. Kennst sich dann jemand mit der Verfahrensweise aus? Habe auf dem Steuerbescheid meine aktuelle Kontonummer angegeben.

Hallo Lumes, bei Kontopfändung bin ich mir nicht sicher, wie es Läuft.
Hast du in der Steuererklärung wirklich dein neues Konto angegeben?
Frag bei dem Finanzamt einfach mal nach, ob es dafür einen Grund gibt. Vielleicht gibt es da ein Automatismus bei solchen Sachen, wer weis. Normalerweise müsste das FA das Geld zurück bekommen können. Denn Die habe den Fehler verursacht.
Ich nehme mal an das sowieso nicht der ganze Betrag gefändet werden darf.
Ansonsten Frag mal bei anwalt.de vielleicht bekommst du ne kostenlose oder günstige Auskunft. Habe damit gute Erfahrung gemacht.

Hallo!

Normalerweise ist das schlecht. Solange eine Pfändung auf einem Konto existiert, kommt man nicht ans Geld.
Habe das gerade selbst mitgemacht.
Leider kann ich dir nicht mehr dazu sagen.
Frag doch noch jemand anders.
Gruß

Habe grade mit der Bank telefoniert und laut denen existiert das Konto nicht mehr. Dann kommt das Geld eh zum Finanzamt zurück und die überweisen das neu…danke für die Antworten

Habe grade mit der Bank telefoniert und laut denen existiert
das Konto nicht mehr. Dann kommt das Geld eh zum Finanzamt
zurück und die überweisen das neu…danke für die Antworten

OK. Dann hat sich das Problem von selbst erledigt.

Ist soweit ganz einfach. WENN du auf deiner Einkommensteuererklärung nachweislich die NEUE Bankverbindung angegeben hattest und das Finanzamt trotzdem auf die alte Bankverbindung gebucht hat, hast du einen Anspruch darauf dass das FA die Erstattung auch auf das neue Konto einzahlt. Sollte das eine doppelte Auszahlung bedeuten, dann ist dem eben so! Denn der Fehler lag dann beim Finanzamt. Aber nur wenn!

Die einzige Frage an dem ganzen ist, wer hat das alte Konto gepfändet ?
Das Finanzamt oder ein anderer Gläubiger ? Das Finanzamt höchstwahrscheinlich nicht, denn das hätte bestehende Altschulden mit der Erstattung verrechnet.

Hallo!
Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte. Ich war im Urlaub.
Ich fürchte, eine Rückbuchung ist hier nicht möglich, da das alte Konto ja noch existiert. Insofern ist der Kontoinhaber gleich dem Zahlungsempfänger. Hier wird eine Rückbuchung generell durch die Bank abgelehnt.
Viele Grüße!
Kerstin