Hallo,
folgende Frage hätte ich:
Person A hatte eine Ich AG die er nur bis 04/2004 ausübte. Person A infomierte per Post das AA und das Finanzamt. Person A hat sich arbeitlos gemeldet und bekam dann ein Kind. Danach nahm Sie ab 05/2005 wieder einen Job an. Person A hat für 2004 die Steuererklärung gemacht und gab diese auch für 2005 ab, ABER mit den Einnahmen des neuen Angestelltenvertrages.
Person A hat aber das Kleingewerbe nie abgemeldet.
Nun kam ein Schreiben vom Finanzamt, dass, dar Ihnen nix über eine Stillegung oder Ruhung vorliegt, sie die Einnahmen auf Summe x schätzten und Person A soll nun 401,00 € Einkommensteuer nachzahlen und ab Januar März immer vierteljährlich Einkommensteuerzahlen.
Person A hat aber per Post gleichzeitig als das AA informiert wurde auch das Finanzamt informiert.
Was kann nun passieren? Liegt es daran das Person A das Kleingewerbe nie abgemeldet hat?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Hallo Nicole,
aus meiner laienhaften Sicht sieht es so aus, dass dem F-Amt keine Steuererklärung der AG vorliegt und sie deshalb eine Schätzung vornehmen (die immer eher ungünstig für den Steuerzahler ist).
Meine Schätzung sagt, dass die Ich-AG wohl im Trubel des Kinderkriegens usw. auch diverse Schreiben der Finanzbehörde nicht richtig wahrgenommen hat, die schätzen normalerweise nicht, ohne zuvor die Abgabe der Steuererklärug anzumahnen.
Warum dem F-Amt nicht bekannt ist, dass die Ich-AG nicht mehr existiert spielt ja jetzt erstmal keine Rolle. Ich würde so vorgehen:
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SOFORT Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (damit keine Fristen verstreichen)
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Fachkundige Hilfe holen. Steuerberater oder vielleicht kann ein Lohnsteuerhilfeverein helfen?
Außerdem den zuständigen Finanzbeamten anrufen, die Situation schildern und nach Rat fragen. Noch wird dort kostenlos geholfen.
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die AG endlich zumachen und das dem F-Amt mitteilen (bestätigen lassen)
Gruß Schorsch