Finanzamt .... Einkommen

Hallo,

folgende Frage hätte ich:

Person A hatte eine Ich AG die er nur bis 04/2004 ausübte. Person A infomierte per Post das AA und das Finanzamt. Person A hat sich arbeitlos gemeldet und bekam dann ein Kind. Danach nahm Sie ab 05/2005 wieder einen Job an. Person A hat für 2004 die Steuererklärung gemacht und gab diese auch für 2005 ab, ABER mit den Einnahmen des neuen Angestelltenvertrages.
Person A hat aber das Kleingewerbe nie abgemeldet.

Nun kam ein Schreiben vom Finanzamt, dass, dar Ihnen nix über eine Stillegung oder Ruhung vorliegt, sie die Einnahmen auf Summe x schätzten und Person A soll nun 401,00 € Einkommensteuer nachzahlen und ab Januar März immer vierteljährlich Einkommensteuerzahlen.

Person A hat aber per Post gleichzeitig als das AA informiert wurde auch das Finanzamt informiert.

Was kann nun passieren? Liegt es daran das Person A das Kleingewerbe nie abgemeldet hat?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Hallo Nicole,

aus meiner laienhaften Sicht sieht es so aus, dass dem F-Amt keine Steuererklärung der AG vorliegt und sie deshalb eine Schätzung vornehmen (die immer eher ungünstig für den Steuerzahler ist).

Meine Schätzung sagt, dass die Ich-AG wohl im Trubel des Kinderkriegens usw. auch diverse Schreiben der Finanzbehörde nicht richtig wahrgenommen hat, die schätzen normalerweise nicht, ohne zuvor die Abgabe der Steuererklärug anzumahnen.

Warum dem F-Amt nicht bekannt ist, dass die Ich-AG nicht mehr existiert spielt ja jetzt erstmal keine Rolle. Ich würde so vorgehen:

  1. SOFORT Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (damit keine Fristen verstreichen)

  2. Fachkundige Hilfe holen. Steuerberater oder vielleicht kann ein Lohnsteuerhilfeverein helfen?
    Außerdem den zuständigen Finanzbeamten anrufen, die Situation schildern und nach Rat fragen. Noch wird dort kostenlos geholfen.

  3. die AG endlich zumachen und das dem F-Amt mitteilen (bestätigen lassen)

Gruß Schorsch