Finanzamt-Ekstase

Mein Onkel schenkt mir das geld und ich kaufe mir dafür einen Tesla. Wie muss ich dann das Geschenk versteuern ? Wie wäre es, wenn es mein Vater wäre der mir das Geld geschenkt hätte ? Und nun noch schlimmer, wie ist es, wenn der Onkel mir ein Haus mit Grund (Wert ca… 1,5 Mio €) schenkt. wo muss ich da dies in der EkSt-Erklärung eintragen ?? ich kaufe es doch selbst und trete als Käufer auf !! Dann brauche ich doch nix angeben in der EkSt ?

Servus,

da ist nix mit ESt (bitte, bitte lass das k weg - das tut weh beim Lesen!).

Die zuständige Steuer ist hier die Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt).

Beim Tesla möge es um 82.000 € gehen. Als Neffe fällst Du in Steuerklasse II; da ist der Freibetrag 20.000 €. Im Fall Tesla sind also 62.000 € mit 15% zu versteuern, das macht dann 9.300 €. Beim Grundstück mit 1,5 Mio € geht es um 1.480.000 €, die mit 30 % zu versteuern sind, das macht dann 444.000 €.

Wenn der Vater das Geld für den Tesla schenkt, geht es um einen Freibetrag von 400.000 €, es fällt keine Schenkungsteuer an. Beim Grundstück geht es um 1.100.000 € zu 19%, somit 209.000 €.

Moral: Lass Dich zuerst vom reichen Onkel aus Amerika adoptieren und dann erst beschenken.

Schöne Grüße

MM

Kurzer Nachtrag:

Diese Freibeträge kann man alle 10 Jahre nutzen.
Es ist also sinnvoll wenn Eltern ihren Kindern große Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen.
So kann alle 10 Jahre ein Wert von 400.000 € je Kind steuerfrei übertragen werden.

Bei weniger nah Verwandten ist der Freibetrag allerdings niedriger, 20.000 € sind es mindestens, weniger gibt’s nicht. Nur die Steuerklasse ist noch unterschiedlich.

Geht nicht, Grundstueck wird verschenkt, mit Zubehoer, Zaun, Bodenschadstoffe, Wegerecht, Gebaeude,

Geht prima, weil „mit“ keine Hierarchie bezeichnet, und auch, weil eine Aussage nicht dadurch undefiniert oder falsch würde, wenn sie den selben Sachverhalt zwei Mal beschreibt - etwa wie „ein betriebsfähiges Auto mit Rädern und einem Motor“.

Es genügt übrigens, wenn das Haus in einem Land steht, dessen Zivilrecht noch stärker vom code Napoléon geprägt ist als das deutsche, und schon kann ein Gebäude ohne weiteres ein vom Grund und Boden, auf dem es steht, getrenntes Wirtschaftsgut sein.

Schöne Grüße

MM

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Zum Schenken gehst Du zu einem Notar und irgendwann wird im Grundbuch fuer das Flurstueck / Grundstueck ein Eigentuemerwechsel eingetragen. Flurstueck 122 Gemeinde trala und nicht Nebenweg 22 das Haus mit Erde drunter.

Servus,

wie gesagt - die Bude braucht nur in Langensoultzbach, Niedersteinbach oder Froeschwiller zu stehen, dann schaut das anders aus.

Schöne Grüße

MM

– BTW: Es ist gar nicht so selten, dass bei einem solchen Vorgang der Notar gebeten wird, vorab zu eruieren, auf welchem Flurstück denn das Haus Nebenweg 22 steht.

Das hängt u.a. damit zusammen, dass Kataster und Grundbücher für Leute, die das nicht ab und zu mal tun, kaum lesbar sind.

Schöne Grüße

MM