nehmen wir einen Fall, bei dem ein Haus mit Grundstück geerbt und sodann per Notarvertrag verkauft wird. Gleichzeitig fällt Erbschaftssteuer an, die aber mangels Geld nicht beglichen werden kann, solange der Kaufpreis nicht gezahlt wird. Es wird Stundung beantragt und gewährt. Eine Eintragung in das Grundbuch ist noch nicht erfolgt, da Behörden manchmal extram langsam arbeiten und wenn der Notar nicht hinterher ist, passiert gar nichts.
Das FA verweigert eine weitere Stundung, droht mit Zwangsvollstreckung und fordert, für die Zahlung der Steuer einen Kredit aufzunehmen (was natürlich gar nicht geht).
Hat das FA Zugriffsrecht auf die Liegenschaft, auch wenn bereits ein Vertrag geschlossen wurde? Der würde ja dann nichtig und der Vrekauf wäre geplatzt.
Danke im Voraus für hilfreiche Antorten.
Gruß Heinz
zum einen wäre es wohl kaum ein Problem, bei einer Bank einen Kredit oder eine vorübergehende Dispolinie zu bekommen, um die Steuerschulden zu begleichen, wenn a) voraussehbar ist, daß Geld aus dem Verkauf fließt und dies auch belegbar ist und b) die Verbindlichkeiten, die vielleicht noch auf dem Objekt lasten, geringer sind als der zu erwartende Betrag.
Es sei denn, man wäre einem „faulen“ Käufer aufgesessen, der der Bank auch bekannt ist.
Zum anderen hängt die Vorgehensweise des Finanzamtes meist vom Goodwill es Sachbearbeiters ab. Wurde schon ein vernünftiges Gespräch geführt und der Sachverhalt geschildert? Wenn kein Entgegenkommen erfolgt, bleibt die Lösung über den Kredit, oder das Finanzamt wird in der Regel erst einmal seinen hauseigenen Zwangsvollstrecker schicken.
Grundsätzlich wird und kann jeder Gläubiger versuchen, auf rechtmäßige Art an sein Geld zu kommen, - also wäre irgendwann ein Zugriff auf ein Objekt denkbar. Das hängt aber zum einen von der Höhe ab, zum anderen
geht das nicht so schnell und einfach, als daß jetzt der schon vorhandene Kaufvertrag, der schon zur Grundbucheintragung vorliegt, gefährdet wäre.