Hi
Ich habe wie jedes Jahr meine Steuererklärung über eine Steuerberaterin machen lassen, diese hat auch eine Hochrechnung gemacht und ich sollte wie jedes Jahr eine schöne Summe zurück bekommen.
Ich bin Soldatin und habe beträchtliche Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung, Versicherungen etc
So kurz darauf kam Post vom Finanzamt, ich war schon verwundert das es so schnell ging, dann der Schock, ich soll steuern in Höhe von rund 500 Euro nachzahlen.
Wiederspruch wurde sofort eingelegt, aber die Zahlung wurde nicht ausgesetzt. Somit musste ich erstmal die 500 Euro bezahlen.
Der Finanzbeamte hat absolut nichts anerkannt, er hat mein Einkommen mit den gezahlten Steuern gegengerechnet und raus kam zahlen Sie nach. Laut Aussage des Finanzbeamten ist das alles richtig so, da mir ja die Bundeswehr alle entstehenden Kosten erstattet, was aber absolut nicht der Fall ist und das soll ich jetzt nachweisen. Wie weise ich mach das ich etwas nicht bekommen habe?
Netter weise hat mir die Abrechnungsstelle einen negativ Bescheid ausgestellt, was ihm aber immer noch nicht reicht. Jetzt soll ich alle bezügeabrechnungen von 2014 einreichen und den Steuerbescheid von 2013 und meine bezügeabrechnungen von Januar 2015.
jetzt meine Frage, das kann doch nicht sein oder? Wie kann ich mich gegen eine solche „Schikane“ wehren? Gibt es Möglichkeiten gegen ein solches Verhalten vor zu gehen? Ich bin für jeden Rat dankbar
Lg
Was da jetzt inhaltlich vorgefallen ist, kann nicht eingeschätzt werden, ist hier wohl aber auch nicht das Thema.
Du hast da bereits das Richtige getan:
und vor allem
Zumindest ist zu vermuten, dass mit dem Wi(e)derspruch ein Einspruch gemeint ist.
Damit sind wir verfahrensrechtlich an dem Punkt, wo der Steuerfall insgesamt neu aufgerollt wird. Du musst nun also sehen, wie das Einspruchsverfahren weitergeht.
Warum kümmert sich denn nicht die Steuerberaterin weiter um den Fall? Aus Erfahrung weiß ich, dass es Finanzämter gibt, deren Beschäftigte einen Steuerfall ganz anders behandeln, wenn sie mit einem Steuerberater kommunizieren müssen. Da trauen sie sich manches nicht.
Ich hatte mal einen Fall, in dem der Arbeitnehmer seinen ersten Haushalt in Polen hatte. Mehrere Jahre lang hintereinander forderte das Finanzamt auf, Unterlagen für das Bestehen dieses ersten Haushalts beizubringen. Irgendwann hatte es mir gereicht udn ich habe in meinem Begleitschreiben meine Freude darüber geäußert, dass ja nun endlich alle Unterlagen vorliegen und man nicht schon wieder dasselbe abzufragen braucht, denn so ein Haus wandert nun mal nicht von der Stelle, Es steht noch genau da, wo es im letzten Jahr auch stand.
Prompt kam im nächsten Jahr die Nachfrage nach den weiteren Tätigkeitsstätten :-). Und in diesem Jahr wurde endlich mal durchgewunken.
Es läuft ja alles über die Steuerberaterin, und diese hat mir jetzt mitgeteilt was der Finanzbeamte jetzt noch alles haben möchte.
Ich fühle mich halt echt schikaniert und ich kenne niemanden der solche Probleme hat wie ich dies Jahr. Insbesondere das ich halt nachzahlen musste
Wenn sie den ESt-Bescheid für 2013 haben möchte und behauptet, dieser sei vom FA angefordert worden, ist es ganz sicher keine Steuerberaterin.
Also ich kenne die Dame seid ich denken kann und sie ist definitiv Steuerberaterin. Wieso ist das denn so merkwürdig wenn das Finanzamt den Bescheid aus 2013 haben möchte? Das verstehe ich irgendwie nicht?
Das FA hat den Steuerbescheid für 2013 (bzw. wenn er aus 2013 ist für 2011 oder 2012) erlassen. Dieser Steuerbescheid ist dort gespeichert bzw. archiviert, und wenn die örtliche Zuständigkeit gewechselt haben sollte, kann man ihn mühelos bei dem FA anfordern, das diesen Bescheid erlassen hat.
Wie beschrieben, war das beim FA Friedberg eine extrem seltene Ausnahme, dass ein FA versucht hat, sein beschädigtes Archiv mit Mitwirkung der Steuerpflichtigen zu rekonstruieren.
Schöne Grüße
MM
Es sind unterschiedliche Ämter, und das jetzige möchte den Bescheid vom vor Jahr haben welcher von einem anderen Amt gekommen ist. Da ich letztes Jahr umgezogen bin hat sich halt auch das Finanzamt geändert
Zusammen mit der Akte sind auch die Veranlagungen der Vorjahre an das jetzt zuständige FA übergeben worden.
Ich muss mich aber auch wundern. Entweder es es wirklich keine Steuerberaterin oder zumindest sollte sie keine sein. Derart inhaltsleer kann man doch eine solche Mitteilung an den Mandanten weiterreichen. Sie muss doch sagen, was hier getan werden kann.
Sie hätte hier schon längst den Spieß umdrehen können und das Finanzamt fragen können, welche greifbaren Umstände hier vorliegen, die darauf hindeuten, dass die Angaben falsch oder unvollständig seien, siehe AEAO zu § 88, Absatz 2.
Falsch. Wenn sie „nur“ Soldatin ist - also „Arbeitnehmer“ dann werden im Normalfall keine Vorjahre mit in ein neues Amt geschickt (aus dem Archiv). Da „Abschnittsbesteuerung“ gilt, sind die Vorjahre (erstmal) unwichtig. Wichtig wären z. B. Dauertatbestände die das (alte) Finanzamt speichert.
Natürlich sollte das neue Amt erstmal das „alte Amt“ anfragen, der Bescheid ist ja digital da und kann per Mail und in PDF-Form problemlos übersandt werden.
MfG
Tobi@s