Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit dem Finanzamt.
Ich arbeite als freier Journalist. In meiner Einkommensteuer-Erklärung für 2007 habe ich einen Verlust vorgetragen. Das Finanzamt lehnte das zunächst ab. Darauf habe ich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Das war vor über einem Jahr. Über den Einspruch ist aber bis heute nicht entschieden. Ich habe nie wieder etwas dazu gehört.
Trotzdem hat mich das Finanzamt letztes Jahr aufgefordert einer Steuererklärung für 2008 abzugeben.
Ich habe schriftlich erklärt, dass ich das nicht kann, weil der Bescheid für 2007 fehlt.
Auch darauf kam keine Reaktion.
Jetzt fordert mich das Finanzamt auf eine neue Steuererkläung für 2009 abzugeben.
Auf telefonische Nachfrage erklärte mir die zuständige Frau, dass ich meine Steuererklärungen für 2008 und 2009 trotzdem abgeben muss und zwar ganz schnell, sonst bekomme ich ein Strafgeld, auch wenn 2007 nicht entschieden ist.
Das passt mir schon rein zeitlich nicht.
Außerdem macht es wenig Sinn, eine Erklärung zu machen, die nicht den Verlustvortrag berücksichtigt.
Muss ich die Erklärungen abgeben?
Kann ich das Finanzamt umgekehrt zwingen einen Bescheid zu erlassen?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Matthias,
du hast Einspruch eingelegt gegen Steuerreklärung 2007 und das wird bearbeitet (weiss Gott wie lange)aber FA muss früher oder später zu den Einspruch stellung nehmen und ein Steuerbescheid erlassen.
Unabgängig davon du muss deine Steuererklärungen für 2008 und 2009 fristgerecht abgeben und FA wird automatisch dein Verlustrücktrag berücksichtigen (in welche Höhe ist von die Entscheidung der Einspruchstelle abhängig) macht dir keine Gedanke darüber, du kannst wenn dir nicht passt, auch Einspruch gegen Steuerbescheid 2008 und 2009 erheben.
Nur durch einen Steuerbescheid wird dein Einspruch aufgehoben oder wenn du dein Einspruch zurückzieht.
Gruß
Marinel1
Hallo Marinel1,
vielen Dank für Deine Hilfe. Werde dann wohl ein paar Nachtschichten einlegen.
Gruß
Matthias
Hallo, also erstmal muss ich dir als Finanzbeamtin sagen, dass du auf alle Fälle verpflichtet bist, Erklärungen für nachfolgende Jahre abzugeben, auch wenn ein Einspruch wegen dem Vorjahr noch nicht erledigt ist. Es gibt Einsprüche, die man leider nicht sofort erledigen kann, weil zum Beispiel Gerichtsurteile beim Bundesverfassungsgericht abzuwarten sind.
Also 2008 und 2009 solltest du so schnell wie möglich abgeben, sonst werden Zwangsgelder festgesetzt. Auch hat das Finanzamt die möglichkeit dann bei der Bearbeitung noch zusätzlich ein Verspätungszuschlag festzusetzen. also halt dich ran!!!
wegen was hattest du 2007 einspruch eingelegt? wenn es sich nämlich wirklich um ein Thema handelt, dass vor gericht diskutiert ist, ruht das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichts. d.h. das Amt darf den Einspruch nicht erledigen, bevor das Urteil und die Stellungnahme des BMF ergangen ist.
Vom Thema abhängig könntest du ggf für 2008 und 2009 folgendes machen: nachdem der Bescheid dir zugeschickt wurde, kannst du einen antrag auf Aussetzung der Vollziehung i.H.v. des größtmöglichen Verlustvortrages aus 2007 stellen. Daraufhin wird berechnet wie groß die steuerliche Auswirkung in 2008 und 2009 ist und diesen Teil der"Mehrsteuer" musst du dann erst zahlen, wenn der Einspruch 2007 entschieden ist. Nachteil: wenn 2007 zu deinen ungunsten Entschieden wird, musst du den ausgesetzen Betrag verzinsen.
Hallo,
ja die Frau hat Recht. Unabhängig davon mußt Du eine Steuererklärun g abgeben.
Wg. fehlendem Bescheid: Fristsetzung unter Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde…das hilft immer.
LG Franz
Hallo Margie1987,
vielen Dank für die kompetente Antwort. Ich hab mich schon damit abgefunden, meine nächsten Abende der Einkommensteuer zu widmen. Gut zu wissen, dass man sich notfalls noch etwas Luft mit einem Einspruch verschaffen kann.
Beste Grüße
Matthias
Hallo Franzilein,
guter Tipp, vielen Dank. Ich werde es erst mal mit einer freundlichen Anfrage probieren. Aber wenn gar nichts geht, habe ich so wenigstens ein Mittel.
Beste Grüße
Matthias
Hallo Mtthias,
wie schon vorher geschrieben, muss die Steuererklärungen abgegeben werden, obwohl die Steuerbescheide für die Vorjahren nicht bearbeitet worden sind.
Du bekommst einen vorläufiges Steuerbescheid nach § 164 0der 165 AO und wenn das Jahr 2007 bearbeitet worden ist, dann werden die Bescheiden von 2008 und 2009 entsprechend geändert.
Ob Sinn macht oder nicht, dass ist die Sache des Finanzamtes. So sind die Regeln und die befolgt werden müssen.
Also gibt bitte die Steuererklärungen ab, sonst hast die Schätzungen am Hals und die muss du zahlen ob du willst oder nicht.
Gruß
Marinel1
würde einfach den erechneten verlust vortrag eintragen
Gute Idee, vielen Dank
würde einfach den erechneten verlust vortrag eintragen