Finanzamt falscher Steuerbescheid Daten vom vorigen Jahr wurden übernommen?

Hallo,
ich hatte im Frühjahr meinen Steuerbescheid für 2015 abgegeben. Bei meinem Steuerangeben hatte ich keine KAP angegeben, weil ich bei den Banken einen Freistellungsauftrag eingereicht hatte. Dieser wurde auch nicht (1602) überschritten.
Eine Eigentumswohnung hatte ich meiner Tochter überschrieben, die Einnahmen wurden von ihr bei der Steuererklärung angegeben. Ich hatte somit auch keine Vermietung in meiner Steuererklärung angegeben.

Was hat das Finanzamt bei meiner Steuerklärung gemacht!
• Sie hat die Daten von 2014 KAP auf den Cent übernommen.
• Sie hat die Daten von 2014 Vermietung übernommen.

Ich habe Einspruch eingelegt. Der Einspruch wurde mir bestätigt, doch bekomme ich seit Monaten keine Antwort. Ich habe schon einmal erinnert.

Das Finanzamt hat einen großen Bock geschossen, darum bekomme ich auch keine Antwort.

Was kann ich machen, wenn das Finanzamt sich nicht bewegt?

Ich habe von Strafanzeige gelesen!
Ich habe von einer Petition gelesen!
Ich könnte zum Steuerberater gehen!
Ich könnte zum Rechtsanwalt gehen!

Ehrlich, ich weiß nicht was ich machen soll, um das Finanzamt nicht noch mehr zu verärgern.

Was würdet ihr mir empfehlen?

Über gute - nette Antworten würde ich mich freuen.

Hallo

Seit wie vielen Monaten? Nach mindestens drei Monaten kannst du evtl. eine Untätigkeitsklage erheben.
Genaueres bitte ergoogeln unter ‚Untätigkeitsklage‘.

Ich halte es für relativ unwahrscheinlich, dass du das Finanzamt verärgert hast. Ich denke eher, dass deine Akte auf einem großen Stapel liegt und bearbeitet wird, sobald alle Steuerbescheide raus sind o.ä.

Ich denke, dass sie dachten, du habest die Angabe zu KAP und Vermietung vergessen, und dann haben sie geschätzt, und dass die Angelegenheit schnell aus dem Weg geräumt ist, sobald sie sich mal damit beschäftigen.

Viele Grüße

Hallo,

das Finanzamt hat ganz andere Probleme, glaub mir…Die sind nicht verärgert. Einfach dort mal anrufen, Steuernummer angeben und den Fall schildern, die helfen dir dann weiter…

Servus,

es sind nach gängiger Rechtsprechung sechs, und wenn kein geänderter Bescheid ergeht, bedeutet das nicht automatisch, dass der Einspruch nicht bearbeitet würde.

Schöne Grüße

MM

Servus,

nein, sondern die Einkommensteuererklärung. Hast Du dabei mit „Elster Formular“ gearbeitet und die Werte aus dem Vorjahr eventuell selbst übernommen? Wenn ja, kontrollier doch nochmal, was Du genau abgegeben hast - wenn Du von vornherein dem FA Fehler unterstellst, die eventuell auch Deine sein könnten, ist das keine gute Gesprächsgrundlage.

Möglich ist auch, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 162 AO geschätzt wurden, weil der Eigentumsübergang dem FA nicht bekannt war. Wenn ja, steht das im Einkommensteuerbescheid (das ist das, was Du vom FA bekommen hast).

Das hier:

ist alles überflüssiges Gemache. Wenn Du mit dem Einspruch auch Aussetzung der Vollziehung der (vielleicht? Trotz vieler Worte keine Angabe dazu im Sachverhalt) angeforderten Zahlungen beantragt hast und diese genehmigt wurde, kannst Du Dich ganz entspannt zurücklehnen und warten, bis der geänderte Bescheid (oder die Einspruchsentscheidung) ergeht.

Dass der Sachbearbeiter verärgert ist, kann ich mir übrigens anders als @berndhubert78 gut vorstellen - das kommt drauf an, wie Du Deine Vorwürfe vorgetragen hast. Wenn Du gleich mit dem Einspruchsschreiben genauso vom Leder gezogen hast wie hier, kann es gut sein, dass er Deinen Vorgang so lange wie möglich liegen lässt, um Dich ein wenig zurückzuärgern. Bevor die in § 46 FGO genannten sechs Monate verstrichen sind, braucht er da überhaupt nichts zu befürchten.

Schöne Grüße

MM

Erratum

die sechs Monate stammen nicht aus gängiger Rechtsprechung, sondern aus dem hier einschlägigen § 46 FGO. Im Verwaltungsrecht sind die Fristen kürzer, aber das greift hier nicht.

MM

Servus,

je mehr die Leute mit telefonischem Gequackel von der Arbeit abgehalten werden, desto länger dauert es, bis die Arbeit erledigt ist.

Warum anrufen, wenn der Fall auch ohne das ganz leicht zu klären wäre?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ja ich habe über Elster abgegeben. Ich bin mir auch sicher, ich habe kein KAP abgegeben und auch nicht Vermietung.
Im Web liest man zu viel Blödsinn wie Petition und Strafanzeige ect. Ich denke ich sollte noch ein wenig warten und die Antwort abwarten.
Danke für die Antworten die haben mich sehr geholfen.
Gruß