Finanzamt fordert Eigenheimzulage zurück

Hallo,

die EHZ ist in den vergangenen Jahren problemlos gezahlt worden; ebenso im März dieses Jahres. Im August ist das Objekt an die Tochter verschenkt worden, nun fordert plötzlich das Finanzamt die komplette EHZ für 2003 zurück!

Ist dies rechtens?

Der Verwaltungsakt der Zahlung der EHZ ist doch spätestens Mitte April unanfechtbar geworden, abgesehen davon, daß wir dieses Jahr noch das Objekt bewohnt haben (wenn auch nicht das ganze (bisherige) Jahr)?!?

Wer es kann, den bitte ich um Antwort mit Gesetzestextverweis (wegen Einspruch beim FA), wer ansonsten sachdienliche Hinweise geben kann, dem bin ich natürlich genau so dankbar.

Viele Grüße aus Berlin

Klaus Wegener

Hallo Klaus,
lt EHZ Gesetz §11 Punkt 3, kann (so lese ich das jedenfalls) die EHZ zum nächsten Jahr gestrichen werden. Dies ist dann der Fall wenn die Grundvorraussetzungen für eine Förderung nicht mehr gegeben sind (§ 2,3,4,6)Schau mal rein unter:
http://www.wowi.de/info/foerderung/index.htm
Das FA soll sich am besten zu den § äußern und den Umstand klären.

Schau mal im Eigenheimsgesetz nach, da wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anspruch sich nur auf Kalenderjahre bezieht… So kannst du, auch wenn du im Dez. einziehst, noch die volle Eigenheimszulage bekommen. Euch gehört das Eigenheim ja seit August nicht mehr

.
§4 Eigenheimzulagegesetz

Der Anspruch besteht nur für Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, soweit eine Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung zu Wohnzwecken überlassen wird

Du kannst aber auch auf dem Finanzamt nachfragen :smile:

Galaktische Gruesse

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Hallo Klaus
gem §10 entsteht der Anspruch mit Beginn des Kalenderjahres.
Ich verstehe das so, dass du einen Anspruch EHZ hast, sobald du auch nur einen Tag im Kalenderjahr im Förderobjekt wohnst.

§ 10 ´Eigenheimzulagegesetz

Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage
Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, für jedes weitere Jahr des Förderzeitraums mit Beginn des Kalenderjahres, für das eine Eigenheimzulage festzusetzen ist.

Grüsse Wolfgang Horn

Mein Tipp, erhebe doch erstmal Einspruch dagegen. Da brauchst gar keinen Paragraphen usw. aber du hast mehr Zeit, dich genau zu informieren. Kosten tut dich der Einspruch nichts :wink:).

Ich bin zwar immer noch der Meinung, dass es rechtens ist, weil ihr ja kein Jahr mehr drin wohnt. Vielleicht hättet ihr euch vor der Schenkung etwas besser informieren sollen :frowning:(((.

Trotzdem viel Erfolg

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