Hallo wer-weiss-was,
es handelt sich um folgende Annahme:
Jemand gibt bei seiner Steuererklärung Werbungskosten an, die weit über der Pauschale (920 Euro)liegen. Das Finanzamt fordert ihn auf, hierfür Belege einzureichen. Diese kann er nicht mehr in vollem Umfang nachweisen, d.h. er hat nicht mehr alle Belege für die Fachliteratur, ca. 1000 Euro. Alle Angaben entsprechen jedoch den Tatsachen.
Was wird auf ihn zukommen, wenn er nun die geforderten Belege nicht vollständig einreicht?
Kann er darauf hoffen, dass ohne Belege nur die Pauschale abgezogen wird, oder muss er sich auf ein Bußgeld o.ä. einstellen?
Vielen lieben Dank für euer Wissen!
Das Finanzamt wird alles, das nicht belegt werden kann nicht anerkennen. Sollte die person dadurch unter den Arbeitnehmerpauschbetrag rutschen, wird dennoch der Pauschbetrag angewandt. Eine Strafe ist nicht zu erwarten.
Gruß
jörg
Hallo,
ein Bußgeld gibt es hier nicht.
Die Ausgaben müssen auch eigentlich nicht bewiesen werden, sondern glaubhaft gemacht.
Wenn der Steuerpflichtige noch alle Titel der Bücher und deren Preise kennt und auflisten kann, ist das ein erster Schritt.
Vielleicht hat er die Bücher noch? Oder sein Buchhändler kann sich daran erinnern, dass er die dort gekauft hat? (Bei diesen Kosten könnte das schon sein).
Viele Grüße
Frank