Finanzamt fordert Unterlagen für Werbungskosten an

Hallo,

im Dezember hat ein Bekannter die Einkommensteuererklärung einer Freundin für die Jahre 2010 - 2012 gemacht. (mit jeweiligen WISO Steuerprogramm und per Elster verschickt) Zur Abgabe ist sie nicht verpflichtet, da sie jedoch einige Bewerbungsgespräche in den Jahren hatte wo sie weitere Strecken zurückgelegt hat soll sie sich das Geld nun natürlich so zurückholen.
Nun fordert das Finanzamt laut Schreiben an:

  • sämtliche Belege
  • Ermittlung der Fahrtkosten
  • Aufstellung über die Verpflegungsmehraufwendungen

Was ist denn überhaupt mit sämtliche Belege gemeint? Zur Ermittlung der Fahrtkosten konnte der Bekannte auch nur eintragen wo die Freundin überall war und dementsprechend hat er dafür die Verpflegungspauschalen für die jeweiligen Stunden genommen. z.B. hat er hier eine Gesamtstrecke bei einem Bewerbungstermin von 1100 km, Pauschale für Verpflegung min. 24 Stunden dafür gewählt. Spricht doch nichts gegen, oder?
So hat er das dann jeweils für alle anderen Termine auch gemacht, mal waren es dann halt auch 8 oder 14 Stunden. Er weiß nicht was die nun von ihr wollen. Belege wo sie was gegessen hat sie nicht. Auch hat sie nichts schriftliches von den Firmen wie z.B. eine Absage. Sollte man nun irgendwie ein Schreiben aufsetzen? Was sollte man dann schreiben? Die Frist zur Erledigung geht bis zum 3. März. Der Bekannte hatte so einen Fall auch schon mal selbst  vor ca. 2 Jahren, er hatte dann einfach nicht auf das Schreiben reagiert und am Ende haben die ihm trotzdem so gut wie nichts gestrichen. Hoffe es kann hier jemand weiterhelfen. Vielen Dank im voraus! Beste Grüße

Hallo,

im Dezember hat ein Bekannter die Einkommensteuererklärung
Nun fordert das Finanzamt laut Schreiben an:

  • sämtliche Belege
  • Ermittlung der Fahrtkosten
  • Aufstellung über die Verpflegungsmehraufwendungen

Was ist denn überhaupt mit sämtliche Belege gemeint? Zur
Ermittlung der Fahrtkosten konnte der Bekannte auch nur
eintragen wo die Freundin überall war und dementsprechend hat
er dafür die Verpflegungspauschalen für die jeweiligen Stunden
genommen. z.B. hat er hier eine Gesamtstrecke bei einem
Bewerbungstermin von 1100 km, Pauschale für Verpflegung min.
24 Stunden dafür gewählt. Spricht doch nichts gegen, oder?
So hat er das dann jeweils für alle anderen Termine auch
gemacht, mal waren es dann halt auch 8 oder 14 Stunden. Er
weiß nicht was die nun von ihr wollen. Belege wo sie was
gegessen hat sie nicht. Auch hat sie nichts schriftliches von
den Firmen wie z.B. eine Absage. Was sollte man dann schreiben?

Richtig. Ihr wollt Geld zurück haben. Das verstehe ich. Genau deshalb müsst ihr auch so gut wie es geht begründen, warum ihr das Recht habt, das Geld zurück zu verlangen. Und deshalb wollen sie nun „sämtliche Belege“ haben. Natürlich nur im Zusammenhang mit eben diesen Werbungskosten. Da wäre eine Tabelle hilfreich, aus der hervorgeht wann sie in welchem Ort bei konkret welcher Firma gewesen ist. Auch sollte daraus hervogehen mit welchem Verkehrsmittel sie dort hin gekommen ist und wie lange wie unterwegs war deshalb.
Wenn sie also zb von Berlin nach Potsdam unterwegs gewesen sein sollte wird der Beamte keine 24h-Verpflegung anerkennen (zu recht) - auch nicht wenn sie dort noch 100 Freundinnen besucht hat und deshalb tatsächlich erst 25 h später zu Hause wieder angekommen ist. Auch kann der Beamte, falls er es für unglaubwürdig hält, prüfen ob die Firmen tatsächlich in dem Ort existieren und sogar anrufen.
Im Normalfall hat sie auch ein Einladungsschreiben (egal ob Papier oder Mail) bekommen. Dies könnte man mit abgeben.

Sagen wir es so: je mehr ihr glaubhaft machen könnt umso weniger wird gestrichen. Und glaub mir - Beamte sind nicht so dumm wie man denkt. Auch sie haben Möglichkeiten nachzuprüfen. Wird irgend eine MediaMarkt-Rechnung eingereicht für einen „PC“ dann hat Beamter auch kein Problem mal dort anzurufen und zu fragen ob sich hinter der (oft kryptischen) Bezeichnung (oder denken wir an Ikea *gg*) tatsächlich ein PC oder nicht doch eine Stereoanlage befindet …

Sollte man nun irgendwie ein Schreiben aufsetzen?

nein, eine Mütze sieht besser aus auf dem Kopf :smile:

LG
Tobi@s

Hallo.

Vorab ein Satz zur Schilderung, der gesagt werden sollte, auch wenn er nicht weiterhilft: erstens sollte Dein Bekannter Freunden nur bei Steuererklärungen helfen, wenn er Ahnung hat und zweitens macht er sich damit auch noch strafbar, weil er gegen § 5 Abs. 1 Steuerberatungsgesetz verstößt. Auch die unentgeltliche Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen außerhalb des engsten Familienkreises fällt schon unter die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen.

Nun aber zum Problem selbst. Für bestimmte Sachverhalte ist die Vorlage von Belegen auf Grund rechtlicher Vorschriften vorgesehen (http://www.steuertipps.de/download/elster/Merkblatt_…). Wenn in der Steuererklärung bestimmte Umstände angegeben werden, wie hier die hohen Bewerbungskosten, können Belege die Richtigkeit der Angaben unterstützen. 

Da für einen Bewerbungstermin 1100km zurückgelegt wurden und eine Abwesenheit von mehr als 24 Stunden vorlag, sollten z.B. Tankbelege, Zugfahrkarten, eine Hotelrechnung o.Ä. vorliegen. Die Angaben unterstützen kann auch alles, was zur Bewerbung dazugehörte (Stellenausschreibung, Absage). Du sprichst von „einigen Bewerbungsgesprächen“, zu keinem gibt es z.B. eine Absage, eine Einladung zum Bewerbungsgespräch oder dergleichen? Ggf. könnte man die potentiellen Arbeitgeber anschreiben und um Bestätigung bitten, dass man zu einem Bewerbungsgespräch vor Ort war.

Sollte die Freundin Deines Bekannten trotz der seltsamen Umstände, dass keinerlei Belege vorliegen, alle Angaben wahrheitsgemäß in der Steuererklärung gemacht haben, kann sie zur Glaubhaftmachung der Wahrheit dem Finanzamt eine »Versicherung an Eides statt« nach § 95 Abgabenordnung anbieten. Dies aber wirklich nur, wenn alles korrekt angegeben wurde, denn die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 156 Strafgesetzbuch). Die steuerstrafrechtlichen Folgen (§ 370 AO Steuerhinterziehung; § 378 AO Leichtfertige Steuerverkürzung) bleiben hiervon unberührt.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

zur Abgabe ist sie nicht verpflichtet? Wenn sie Einkommen hat ist sie verpflichtet, wenn sie keines hat, hat sie auch keine Lohnsteuer bezahlt, was soll dann erstattet werden?

Sie hat das Wahlrecht, die Reisekosten nach Beleg oder pauschaliert abzurechnen, die Pauschalierung entbindet natürlich nicht von dem Nachweis, dass die Reise auch angetreten wurde bzw. auch in der dargestellten Form vorgenommen wurde.
Belege sind alle Formen von Quittungen/Rechnungen, Tankbelege usw. dazu eine Übersicht von wann (Datum Uhrzeit Fahrt angetreten, bis Datum Uhrzeit usw.) Auch eine Absage kann natürlich belegen, dass man am Ort gewesen ist, beweist aber nicht wie lange.(Einschränkung Verpflegungsmehraufwand usw.)
Um das abzusichern ist es wie bei betrieblichen Prüfungen, alles notieren und mit den jeweiligen Belegen beweisen, bei den Strecken ggfl. eine Art „Fahrtenbuch“ führen.
Es wird nur anerkannt, was auch belegt ist, dass der Bekannte auch schon so einen Fall hatte „und so gut wie nichts gestrichen wurde“?! Es ist das gestrichen worden, was nicht belegt wurde.
Wenn Sie was kaufen, bekommen Sie einen Beleg, wenn Sie etwas zurück geben wollen, benötigen Sie einen Beleg, wenn Sie Steuern erstattet haben wollen, benötigen Sie auch einen Beleg!

Grüße

Al

Wird irgend eine MediaMarkt-Rechnung eingereicht für einen
„PC“ dann hat Beamter auch kein Problem mal dort anzurufen und
zu fragen ob sich hinter der (oft kryptischen) Bezeichnung
(oder denken wir an Ikea *gg*) tatsächlich ein PC oder nicht
doch eine Stereoanlage befindet …

noch nichtmal mehr nen anruf. google gibt doch alles her, was auf den zettelchen steht.

zum fall:

wer werbungskosten haben will, der sollte diese auch glaubhaft machen können. bei bewerbungsgeschichten geht das von mailverkehr über ein absagescgreiben usw. bis hin zur tankquittung in münchen, wenn man z.b. in offenbach wohnt.

ich würde eine möglichst detaillierte aufstellung machen und dann dem amt mitteilen, dass ich mich ggf. noch um bestätigungen der firmen, wo ich war, bemühen könnte, falls erwünscht.

gruß inder

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Hallo,

zur Abgabe ist sie nicht verpflichtet? Wenn sie Einkommen hat ist sie verpflichtet, wenn sie keines hat, hat sie auch keine Lohnsteuer bezahlt, was soll dann erstattet werden?

Dazu fällt mir nur Nuhr ein. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html

Sie hat das Wahlrecht, die Reisekosten nach Beleg oder pauschaliert abzurechnen,

Wo ist das so geregelt? Kann tatsächlich jeder wählen, ob er mehr als die 0,30€/km bei einer Fahrt mit dem PKW oder mehr als die Verpflegungspauschale angesetzen kann, wenn dafür Belege vorliegen?

Grüße

Sie hat das Wahlrecht, die Reisekosten nach Beleg oder pauschaliert abzurechnen,

Wo ist das so geregelt?

R 8.1 (9) LStR 2008

Kann tatsächlich jeder wählen, ob er
mehr als die 0,30€/km bei einer Fahrt mit dem PKW angesetzen wenn dafür
Belege vorliegen?

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nix für ungut :wink:

gruß inder

Hi, mit allen Belegen ist das gemeint, was man an „Mehrkosten“ geltend machen will. Wenn ich ein Bewerbungstermin 550 km weit entfernt habe dann gbit es doch sicher ein einladungsschrieben für dieses bewerbungsgesrpäch, des weiteren wird es ja auch eine Quittung für die übernachtung geben…das ist mit belegen gemeint. und falls es gar keine „Beweise“ für diese Bewerbungsgespräche gibt, dann gibt´s auch nicht zurück, so einfach ist das. Also ganz blöd sind dei beim Finanzamt nicht. Gruß Bacco

Hallo,

Sie hat das Wahlrecht, die Reisekosten nach Beleg oder pauschaliert abzurechnen,

Wo ist das so geregelt?

R 8.1 (9) LStR 2008

Na gut, wenn jeder ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch vorweisen kann. Daran hätte ich angesichts der im UP geschilderten Ausgangslage natürlich nicht mal im Traum gedacht, wäre aber in der Tat die Option für jeden, jedenfalls für jeden, der ein solches geführt hat.
Wie ist das nun mit den nachgewiesenen Verpflegungskosten? Kann da mehr als die Pauschale angesetzt werden?

Grüße

  1. Was der Bekannte deiner Freundin gemacht hat, ist sogenannte „Schwarze Steuerhilfe“ und damit strafbar, auch wenn er ein Steuerprogramm benutzt.
    Du solltest das nicht unbedingt hier posten.

  2. Im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler (die gibt es!) ist das Finanzamt verpflichtet, die Steuererklärungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Die Angaben sind durch Belege nachzuweisen oder, sofern dies im Einzelfall nicht möglich ist, wenigstens glaubhaft zu machen.
    Für die Bewerbungsfahrten muß man eben alle Reisen tabellarisch (Fahrtenbuch) mit
    Zeitangaben zu Abreise, Ankunft am Zielort, Zweck der Reise, besuchte Unternehmen,
    Gesprächspartner, Ende der Tätigkeit am Zielort, Beginn und Ende der Reise, Kosten für
    Unterkunft und Verpflegung und Fahrtkosten, aufführen und durch Belege (Bahnkarten,
    Bustickets, Tankstellenquittungen, Einladungsschreiben der besuchten Unternehmen
    usw.) nachweisen.
    Sonst könnte doch jeder Steuerpflichtige beliebige Angaben machen, um Steuern zu sparen. Das wird ja auch sehr häufig gemacht. Man nennt das Steuerhinterziehung und es ist strafbar.

  3. Beachte künftig FAQ 1129: Persönliche Steuerberatung ist in diesem Forum nicht
    erlaubt (siehe oben „Schwarze Steuerhilfe“)