Hallo Gesine,
dann ein Hoch auf das FA Osnabrück. Hannover und Hildesheim haben so etwas nie geschafft, und ich weiß von diversen anderen Fällen mit anderen FA, wo das auch nie funktioniert, und zwar tatsächlich immer nur genau dann, wenn es für den Bürger günstiger würde.
Interessant auch die Diskussion bei meinem letzten Wechsel des Haupteinkommens von selbständiger zu angestellter Tätigkeit mit Hinweis, dass ja nun monatlich vom AG bereits für eine sehr ordentlich bezahlte Vollzeitstelle (Überstunden inkl.) abgeführt würde, und aus den vorliegenden Rechnungen des Vorjahres ersichtlich sei, dass das selbständige Einkommen auf durchschnittlich > 50 Wochenstunden für exakt die selbe Tätigkeit basierte. Ob der Sachbearbeiter sich tatsächlich vorstellen könne, dass ich neben der aus der bisherigen selbständigen Arbeit heraus entstandenen angestellten Tätigkeit mit > 50 Wochenstunden jetzt noch mal weitere > 50h für die selbe Arbeit selbständig erbringen würde? Er mir also wirklich zutrauen würde dauerhaft > 100 Wochenstunden zu arbeiten, und von jetzt auf gleich einen doppelten Arbeitsanfall vorfinden würde?
Erstaunlicherweise ging die nächste Diskussion mit dem selben Sachbearbeiter dann um Kinderbetreuungskosten, wonach angeblich neben einem 3/4 Kindergartenplatz keine Möglichkeit der Absetzbarkeit eines Au-Pair bestehen würde. Durch den Kindergarten habe man ja genug Zeit zu arbeiten (vielleicht als Finanzbeamter?), und Betreuung sei ja nur absetzbar, wenn sie zum Zwecke der Arbeitstätigkeit benötigt würde.
Die Vorauszahlung bin ich tatsächlich erst im zweiten Jahr los geworden, aber wenigstens bei den Kinderbetreuungskosten bin ich durchgedrungen als ich ihn wieder an das Thema mit den >100 Wochenstunden erinnerte.
Gruß vom Wiz