Hallo!
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Nach der Gewerbeanmeldung darf ich den berühmten Fragebogen des Finanzamtes ausfüllen. Es will auch wissen, wann und wo das Unternehmen angemeldet wurde. Ist damit schlicht die Anmeldung beim Gewerbeamt gemeint oder evtl. die Eintragung ins Handelsregister? Ich frage nur, weil das Finanzamt doch automatisch vom Gewerbeamt über die Anmeldung informiert wurde.
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Eine weitere Frage bezieht sich auf die steuerliche Führung des Unternehmers. Ich nehme an, wenn ich schon vorher auch privat geführt werde, wird diese Steuernummer auch weiterhin für Unternehmer mit Einzelunternehmen verwendet und keine neue vergeben? Falls ja: Könnte man dann theoretisch 10 Einzelunternehmen unter derselben Steuernummer führen?
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Kann man in der monatlichen USt.-Voranmeldung bereits für den ersten Monat die Vorsteuer für das berühmte Arbeitszimmer, Strom & Wärme geltend machen oder erst später (Stichwort Jahresrechnung)?
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Wie funktioniert das Geltendmachen von Strom- und Wärmekosten aus der Privatwohnung? Bei Telefongesprächen kann man private von geschäftlichen Gesprächen ja einfach durch den Verbindungsnachweis trennen, aber wie macht man das bei Strom & Wärme? Prozentual gemessen an der Größe des Arbeitszimmers?
Danke!
