Finanzamt-Frage & USt.-Voranmeldung

Hallo!

  1. Nach der Gewerbeanmeldung darf ich den berühmten Fragebogen des Finanzamtes ausfüllen. Es will auch wissen, wann und wo das Unternehmen angemeldet wurde. Ist damit schlicht die Anmeldung beim Gewerbeamt gemeint oder evtl. die Eintragung ins Handelsregister? Ich frage nur, weil das Finanzamt doch automatisch vom Gewerbeamt über die Anmeldung informiert wurde.

  2. Eine weitere Frage bezieht sich auf die steuerliche Führung des Unternehmers. Ich nehme an, wenn ich schon vorher auch privat geführt werde, wird diese Steuernummer auch weiterhin für Unternehmer mit Einzelunternehmen verwendet und keine neue vergeben? Falls ja: Könnte man dann theoretisch 10 Einzelunternehmen unter derselben Steuernummer führen?

  3. Kann man in der monatlichen USt.-Voranmeldung bereits für den ersten Monat die Vorsteuer für das berühmte Arbeitszimmer, Strom & Wärme geltend machen oder erst später (Stichwort Jahresrechnung)?

  4. Wie funktioniert das Geltendmachen von Strom- und Wärmekosten aus der Privatwohnung? Bei Telefongesprächen kann man private von geschäftlichen Gesprächen ja einfach durch den Verbindungsnachweis trennen, aber wie macht man das bei Strom & Wärme? Prozentual gemessen an der Größe des Arbeitszimmers?

Danke!

Hi, Marcel,

  1. Nach der Gewerbeanmeldung darf ich den berühmten Fragebogen
    des Finanzamtes ausfüllen. Es will auch wissen, wann und wo
    das Unternehmen angemeldet wurde. Ist damit schlicht die
    Anmeldung beim Gewerbeamt gemeint oder evtl. die Eintragung
    ins Handelsregister? Ich frage nur, weil das Finanzamt doch
    automatisch vom Gewerbeamt über die Anmeldung informiert
    wurde.

Mach dir bloß keinen Kopf um solche Fragen. Schreib im Zweifelsfall beides drauf - fertig. Tut doch keinem weh, oder?

  1. Eine weitere Frage bezieht sich auf die steuerliche Führung
    des Unternehmers. Ich nehme an, wenn ich schon vorher auch
    privat geführt werde, wird diese Steuernummer auch weiterhin
    für Unternehmer mit Einzelunternehmen verwendet und keine neue
    vergeben?

Ja.

Falls ja: Könnte man dann theoretisch 10
Einzelunternehmen unter derselben Steuernummer führen?

Theoretisch schon, ich glaube aber, die vergeben betriebliche Steuernummern, wenn’s uneindeutig wird. Bei Gesellschaften sowieso…

  1. Kann man in der monatlichen USt.-Voranmeldung bereits für
    den ersten Monat die Vorsteuer für das berühmte Arbeitszimmer,
    Strom & Wärme geltend machen oder erst später (Stichwort
    Jahresrechnung)?

Vorsteuer für das Arbeitszimmer ist eher unwahrscheinlich: Oder zahlst du tatsächlich USt. auf deine Miete? Alle anderen Umsatzsteuern auf betrieblich Aufwendungen darfst du als Vorsteuern geltend machen, sobald Sie anfallen.

  1. Wie funktioniert das Geltendmachen von Strom- und
    Wärmekosten aus der Privatwohnung? Bei Telefongesprächen kann
    man private von geschäftlichen Gesprächen ja einfach durch den
    Verbindungsnachweis trennen, aber wie macht man das bei Strom
    & Wärme? Prozentual gemessen an der Größe des Arbeitszimmers?

So ist es. Im übrigen: Erfahrungsgemäß handelt es sich bei den Umsatzsteuern auf diese Aufwendungen selbst aufs Jahr gesehen um Peanuts: Du tust dir vermutlich selbst einen Gefallen, wenn du den USt-Anteil am Jahresende auf einen Schlage buchst…

Mein General-Rat-„Schlag“: Verwend’ bloß nicht zuviel Energie auf all solche „Nebenkriegsschauplätze“. Kümmer’ dich lieber um deine Produkte oder Dienstleistungen und vor allem: deine Kunden! :smile:

Schöne Grüße
Robert

Hallo!

Vielen Dank für die Antworten, wenn ich auch denke, dass ein paar Minuten(!), um Fragen zur Buchhaltung/Steuer zu klären und Geld zu sparen, nicht fehlinvestiert sind.

Marcel

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