Angenommen, Herr X ist vor 30 Jahren aus der Kirche ausgetreten und dies wird nun seither auf Lohnsteuerkarten auch entsprechend vermerkt.
Nun meldet er eine freiberufliche Tätigkeit an und bekommt eine Steuernummer. Nun schickt das Finanzamt einen Fragebogen über Kirchenzugehörigkeit, Taufe, Wohnort der Eltern, pipapo mit Frist aber ohne Rechtsfolgenbelehrung, welcher von Herrn X einfahc ignoriert wird. Was kann ihm nun passieren?
Servus,
wenn der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren gem. § 90 AO nicht nachkommt, kann die Mitwirkung mit Zwangsmitteln gem. § 328 AO (Zwangsgeld etc.) erzwungen werden. Zwangsmittel setzen aber einen Verwaltungsakt voraus.
Um die Frage zu umgehen, ob es sich bei der Bitte um die Angaben zur Person um einen Verwaltungsakt handelt, und wie diese zu gestalten ist, damit ein Verwaltungsakt draus wird, scheint mir ein anderer Weg näher zu liegen:
(1) Veranlagung nach Aktenlage, ggf. Feststetzung von Kirchensteuer
(2) Wenn der Steuerpflichtige, der zuerst seine Mitwirkung verweigert hat, dagegen per Rechtsbehelf vorgeht - und diesen dann möglicherweise auch entsprechend formuliert, bevor er ihn am letzten Tag der Frist reingibt: Alles in seinem Gang bearbeiten, ggf. in Kalligraphie ein Q auf den Deckel malen.
Viel Spaß mit dem Q (z.B. bei Fristverlängerungsanträgen, Erlassanträgen betr. Zuschläge etc.) wünscht
MM
Ok, und was, wenn er nun einfach formlos schreibt, er sei aus der Kirche ausgetreten?
Gruß
wega
Um die Frage zu umgehen, ob es sich bei der Bitte um die
Angaben zur Person um einen Verwaltungsakt handelt, und wie
diese zu gestalten ist, damit ein Verwaltungsakt draus wird,
scheint mir ein anderer Weg näher zu liegen:(1) Veranlagung nach Aktenlage, ggf. Feststetzung von
Kirchensteuer
(2) Wenn der Steuerpflichtige, der zuerst seine Mitwirkung
verweigert hat, dagegen per Rechtsbehelf vorgeht - und diesen
dann möglicherweise auch entsprechend formuliert, bevor er ihn
am letzten Tag der Frist reingibt: Alles in seinem Gang
bearbeiten, ggf. in Kalligraphie ein Q auf den Deckel malen.Viel Spaß mit dem Q (z.B. bei Fristverlängerungsanträgen,
Erlassanträgen betr. Zuschläge etc.) wünschtMM
Servus,
je nachdem, wofür die ursprünglich angeforderten Angaben gebraucht werden, kann das bereits genügen. Zumindest, was eine eventuelle KiSt-Festsetzung betrifft, darf diese Äußerung erstmal als „Beweis des ersten Anscheins“ gewertet werden. Weil andererseits der Fiskus gegenüber den Kirchen, für die er tätig ist, auch Rechenschaft ablegen muss, kann es gut sein, dass da noch Näheres (wann/wo etc.) nachgefragt wird.
Aber betreffend die Mitwirkungspflicht und das „Q“ ist eine solche Äußerung allemal nützlicher als Totstellen.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
je nachdem, wofür die ursprünglich angeforderten Angaben
gebraucht werden, kann das bereits genügen. Zumindest, was
eine eventuelle KiSt-Festsetzung betrifft, darf diese Äußerung
erstmal als „Beweis des ersten Anscheins“ gewertet werden.
Weil andererseits der Fiskus gegenüber den Kirchen, für die er
tätig ist, auch Rechenschaft ablegen muss, kann es gut sein,
dass da noch Näheres (wann/wo etc.) nachgefragt wird.
Was aber, wenn man solche Angaben einfach nicht mehr weiß?
Allenfalls noch einen Zeitraum mit einer Genauigkeit von + - 2 Jahren?
Viele Grüße
wega
Servus,
Was aber, wenn man solche Angaben einfach nicht mehr weiß?
Allenfalls noch einen Zeitraum mit einer Genauigkeit von + - 2
Jahren?
das ist einer entsprechenden Auskunft schon anzumerken, ob sie halt so gut es geht gegeben wird, oder als Nebelkerze.
Ich hab mich grade auch ein wenig erinnern müssen, in welcher Gemeinde ich aus der Kirche ausgetreten bin. Müsste auch heute recherchieren, wohin damals Lütgenrode gehörte - zu Nörten-Hardenberg, denke ich wohl…
Wieauchimmer: Der Taufgemeinde wird der Austritt mitgeteilt - daher wohl auch die Frage nach der Taufgemeinde: Im Leben des Christenmenschen läuft dort alles zusammen, was er nachher so anstellt. Es kann im Fall eines Aufgebotes z.B. auch nur in der Taufgemeinde festgestellt werden, ob der Kandidat überhaupt heiraten darf, oder ob er schon anderweitig verheiratet ist.
Schöne Grüße
MM