Ich habe bereits Anfang dieses Jahres ein Grundstück gekauft.
Der Kauf ist abgeschlossen und auch die Grunderwerbssteuer und alle anderen damit verbundenen Kosten sind bezahlt.
Jetzt bekomme ich einen Brief vom Finanzamt, mit der Bitte, das darin enthaltene Formular ausgefüllt zurück zu schicken.
Es ist ein Fragebogen mit dem ich folgende Angaben machen soll:
Höhe Grundstückspreis
Bezahlt aus Eigenkapital oder Fremdkapital
Höhe von evtl. benötigten Darlehn
Woher stammt ggf. das Darlehn /Fremdkapital
Evtl. Schenkung und Höhe der Schenkung?
…
Jetzt würde ich gerne wissen ob ich wirklich verpflichtet bin dazu Stellung zu nehmen und all die Fragen beantworten MUSS?
Wo kann ich das ggf. nach lesen? Dazu müsste es doch einen Gesetzestext geben in dem steht das ich verpflichtet bin?
Danke schon mal für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
habe ich in dieser Form so noch nicht gehört oder gesehen. Im Normalfalle zitiert das FA sehr ordentlich die Rechtsgrundlage, soweit du eine Auskunftspflicht hast.
Ich würde als braver Steuerbürger immer anrufen und die Leute Löcher in den Bauch fragen.
Leider kann ich da als Nicht-Experte auch nicht helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Hirschmann
ja du bist grundsätzlich verpflichtet dem Finanzamt bei der Aufklärung eines Sachverhalts zu helfen das steht in der AO (Abgabenordnung) § 93 (1). Solltest du dich unberechtigt weigern kann das Finanzamt ein Zwangsverfahren einleiten, ein Zwangsgeld androhen und danach festsetzen §§ 329 ff. AO
Hallo odie82,
leider kann ich dazu keine Auskuft geben da Du weder Überschrift noch Name des Formulares geschrieben hast. Normaler weise steht dort auch ein Rechtshinweis drauf.
Über Grundstückskäufe, Baugenehmigungen und den Erwerb von Immobilien wird immer das Finanzamt informiert.
Es überprüft, ob das hierfür erforderliche Geld ordnungsgemäß versteuert wurde. Sie müssen die Finanzierung offen legen.
die Fragen müssen beantwortet werden und haben mit der Grunderwerbssteuer nichts zu tun. Es geht um den Nachweis woher das Geld stammt ( Geldwäschegesetz!)
Ich würd mal nen Steuerberater befragen, denn der sollte Ahnung haben und darf auch Steuerratschläge erteilen, oder einfach beim Amt nachfragen, denn die sind verpflichtet Auskunft zu Steuerfragen zu erteilen, ich bin nur Sachverständiger im Bauwesen und nicht im Steuerwesen, also viel Glück.
Martin Sprenger
unabhängige Bauherren Beratung
Ahrbrück