Hallo zusammen,
jemand hat seinen EK-Steuerausgleich für 2007 gemacht und dazu entsprechende Unterlagen (Nachweise, Aufstellungen usw.) eingereicht. Bescheid für 2007 wurde vom FA erstellt; Einspruch wurde nicht eingelegt; Bescheid müsste also rechtskräftig sein (aber unter dem Vorbehalt der Nachprüfung). Die eingereichten Unterlagen wurden nicht zurück gegeben.
Jetzt will das FA den Ausgleich für 2008 haben.
Meine Fragen dazu:
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darf das FA die Unterlagen eines vorläufig abgeschlossenen Steuerfalls (2007) einfach behalten?
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kann man den Ausgleich für 2008 solange verweigern, bis die alten Unterlagen zurück gegeben wurden oder hat das eine nichts mit dem anderen zu tun
Danke für Hinweise und Meinungen
Chris911