Finanzamt - Goldgrube

Hallöchen,

mich würde einmal interessieren was passiert wenn das Finanzamt einen Fehler macht und dadurch zuviel Geld ( sprich Eigenheimzulage, Rückzahlung usw. ) überweist. In meinem Fall ca. 4000 DM.

Bin ich verpflichtet es anzuzeigen ???

Robby

Hallo Robby,

Du bist doch nur ein schusseliger Bürger. Die großen, allwissenden Meister des Geldes sitzen beim Finanzamt. Und wenn Dir diese Genies etwas überweisen, wird es schon seine Richtigkeit haben. Du hast doch etwa nichts anderes bemerkt?

Nur rein vorsorglich würde ich mir 4000 Mark Reserve beiseite legen. Kann ja sein, daß ein Obergenie irgendwann meint, Dir sei damals zu viel überwiesen worden. Dann zahlst Du das als braver Bürger eben zurück.

Gruß
Wolfgang

Finanzamt und zu hohe Rückzahlung
Hi,

im Prinzip liegt Wolfgang richtig, dennoch würde ich die Sache gern verfeinern. Allerings bin ich mir nicht sicher, ob das, was ich beisteuern (!) wollte, nicht unerlaubte Rechtsberatung wäre.

Falls also die Sache etwas genauer wissen willst, würde ich email- bzw. dann Telephon-Kontakt vorschlagen.

In jedem Falle solltest Du das Geld mindestens vier Jahre zurücklegen, solange läuft idR die Festsetzungsfrist.

Gruß
Christian

Hallo allerseits,

wie sich hier wer zu verhalten hat, hängt von der Art des fehlers ab.
Mir fallen da 5 Möglichkeiten (grob ohne die Feinheiten) ein:

  1. Der Fehler liegt bereits in der Erklärung, d.h. es wurden bewußt oder unbewußt falsche Angaben gemacht.
    Dann sofort Anzeige beim FA - Pflicht!

  2. Es handelt sich um einen Rechtsirrtum des FA im Bescheid (nicht in der Abrechnung zum Bescheid!), dann hat der Bürger keine Möglichkeit etwas dagegen zu tun, weil er ja nicht beschwerd ist. Die Sache ist dann mit Rechtskraft des Bescheides erledigt, wenn nicht noch weitere Tatsachen nachträglich bekannt werden.

  3. Es handelt sich um einen Rechen-, Schreib - oder Übertragungsfehler im Bescheid, dann kann der Bürger zwar auch nix machen, aber das FA kann innerhalb der Festsetzungsfrist (4 Jahre nach Abgabe der Erklärung - max. 7 JAhre nach VZ) den Bescheid jederzeit ändern und das Geld ist (eventuell vollverzinst) zurück zu zahlen.

  4. Es ist ein Fehler in der Abrechnung auf dem Bescheid, den muß der Bürger nicht merken, aber das FA kann diese Abrechnung jederzeit innerhalb der Zahlungsverjährung (5 Jahre nach Zahlung) korrigieren und das Geld zurückfordern (gegen Zinsen würde ich mich hier wehren, da keine Neufestsetzung der Steuer erfolgte - is aber strittig)

  5. Es ist ein reiner Überweisungsfehler (also im bescheid stehen zB 400 DM Erstattung - überwiesen werden 4000), den der Bürger merken muß und dem FA mitteilen muß (da gab es mal ein nettes Urteil, wo es allerdings um 1,4 Mio ging).
    Macht er es nicht, hat sich der Bürger ungerechtfertigt bereichert und es könnte uU zu einer Verjährungsfrist von 30 Jahren kommen.

MfG
Undine

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moralisch oder rechtlich ??? owT
owt

Hallo,

kannst Du Dir einen Menschen vorstellen, der von Schlafstörungen oder sonstigen Anzeichen eines schlechten Gewissens gepeinigt wird, weil ihm das FA ein paar Groschen zu viel gezahlt hat? Solche Gefühlsregungen wären sicherlich sehr einseitig. Glaub’ mir bitte, daß sich jeder FA-Mitarbeiter noch seines gesunden Schlafs freuen kann, obwohl er/sie gerade den Ermessensspielraum so genutzt hat, daß dem Steuerpflichtigen die Augen tränen.

Gruß
Wolfgang

das sind 40 tausend groschen !!!

wenn ich die aneinanderreihe, dann macht das immerhin eine strecke von 800 metern aus. wenn ich das abschreite, dann bleiben mir aber schon wenigstens ein paar minuten zeit nachzudenken, ob das rechtens ist, oder nicht.

es ist kein geschenk wolfgang, glaub es mir!!!

gruss marian