Finanzamt - Konto über Dritte

Guten Tag,

nehmen wir an, Person A möchte sich selbständig machen und benötigt ein Geschäftskonto. Wegen negativer Schufa, lehnen die Banken dieses aber ab.

Person B stellt Person A ein Konto zur Verfügung, damit A dieses, ohne Dispositionsrahmen, im Guthaben führen kann.

Person A möchte den Umsatz auf diesen Konto regulär versteuern, Person B soll keinen steuerlichen Nachteil haben.

Können Person A und B eine Vereinbarung treffen, die das Finanzamt anerkennt, dass Person B nichts mit den Umsätzen zu tun hat und nur Person A steuerpflichtig ist?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Servus,

Können Person A und B eine Vereinbarung treffen, die das
Finanzamt anerkennt, dass Person B nichts mit den Umsätzen zu
tun hat und nur Person A steuerpflichtig ist?

grundsätzlich geht das.

Wie komplex das Thema ist, hängt von der Art der Gewinnermittlung ab.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für Ihre Antwort. Person A ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung.

Hallo, bitte zu bedenken, dass es für Geschäftspartner etwas seltsam anmutet, wenn das Konto auf einen anderen Namen als auf den Selbständigen läuft. Ausserdem lehnt nicht jede Bank die Geschäftsbeziehung ab, „nur“ weil die Schufa Auskunft negativ ist. Ein Guthabenkonto ( also eines ohne Dispo ) geht sehr oft ( wohin sollte z.B. ALG II überwiesen werden, da hier oft mit negativer Auskunft zu rechnen ist ).

Gruss, Broesel

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider trifft diese Regelung, jedem ein Konto zu gewähren (freiwillige Selbstverpflichtung), nur auf Privatkonten zu. Auf diesen dürfen allerdings keine gewerblichen Ein- und Ausgaben verbucht sein, dieses würde zu einer ausserordentlichen Kündigung führen. Die Eröffnung eines Geschäftskonto hingehen, wird kategorisch von JEDER deutschen Bank abgehehnt.

Hallo,

für das Finanzamt stellt so eine Konstellation regelmäßig kein Problem dar.
Die Sache löst sich nämlich schon dadurch auf, dass die Rechnungen von Kontoinhaber A geschrieben werden und von A in seiner Steuererklärung auch versteuert werden.
Kontoinhaber B verwaltet lediglich dieses Konto ohne direkten Zugriff auszuüben.
Es ist doch auch anzunehmen, dass A auch seine geschäftlichen Ausgaben über dieses Konto abwickelt, oder?
Sollte das Finanzamt doch mal deswegen bei B nachhaken, so ist dem Finanzamt der Sachverhalt einfach wahrheitsgemäß zu schildern. Mit dieser Antwort ist das Finanzamt zufrieden, sofern bei A alles geregelt versteuert wird.

Gruß
Lawrence

Die Eröffnung eines
Geschäftskonto hingehen, wird kategorisch von JEDER deutschen
Bank abgehehnt.

Hallo,

das ist falsch. Ich kenne zwei Leute persönlich, die in der Wohlverhaltensperiode sind und beide ein Geschäftskonto haben bei zwei unterschiedlichen Banken. Beide werden als Guthabenkonto geführt.

LG Petra