Finanzamt kürzt Bewerbungskosten

Hallo,

das Finanzamt hat meine Bewerbungskosten bei Emailbewerbungen von 2,50 € auf 1,10 € gesenkt.

Da ich sehr viele Initiativbewerbungen geschrieben habe, und diese auch dem Finanzamt alle nachgewiesen habe, wird man dadurch nochmal gestraft, dass man nicht alle Bewerbungen absetzen darf! Das kann doch wohl nicht sein.

Gibt es eine Höchstgrenze an Bewerbungen die man absetzen kann? Wer weiß, was ich genau in den Einspruch schreiben soll, damit die alle Bewerbungen zum Satz von 2,50 € für Emailbewerbungen und nicht 1,10 € („Kosten für ein Fax“ O-Ton Finanzamt).

Vielen Dank für Eure Mithilfe

Hallo,

das Finanzamt hat meine Bewerbungskosten bei Emailbewerbungen von 2,50 € auf 1,10 € gesenkt.

Das ist schlecht, weil das eher eine Frage für das Steuerbrett wäre und dann auch noch persönlich formuliert ist.

Da ich sehr viele Initiativbewerbungen geschrieben habe, und diese auch dem Finanzamt alle nachgewiesen habe, wird man dadurch nochmal gestraft, dass man nicht alle Bewerbungen absetzen darf! Das kann doch wohl nicht sein.

Ist das denn so? Wieso darf man nicht alle absetzen? Hat das FA im Bescheid eine Höchstzahl anerkannt oder nur bestimmte nicht anerkannt?

Gibt es eine Höchstgrenze an Bewerbungen die man absetzen kann?

Nein.

Wer weiß, was ich genau in den Einspruch schreiben soll, damit die alle Bewerbungen zum Satz von 2,50 € für Emailbewerbungen und nicht 1,10 € („Kosten für ein Fax“ O-Ton Finanzamt).

Da würde es helfen, wenn man höhere Kosten nachweisen könnte. Der materielle Aufwand für Papier, Tinte, Umschläge, Briefmarken usw. ist jedoch bei E-Mail-Bewerbungen überschaubar oder habe ich irgendwas überlesen?
Man könnte auf das Urteil des FG Köln vom 7.7.2004 (Az. 7 K 932/03) verweisen, wo 2,50€ für Bewerbungen ohne Mappe anerkannt worden waren. Das war freilich eine Entscheidung für den konkreten Einzelfall. Bei Hunderten E-Mail-Bewerbungen werden wahrscheinlich für die einzelne geringere Kosten anfallen, als bei nur 20. Und dann waren vielleicht vor über zehn Jahren auch die Kosten höher als heute.
Also der Nachweis höherer Kosten dürfte der effektivste Weg sein.
Grüße

Hallo Pinguin,

Hallo,

das Finanzamt hat meine Bewerbungskosten bei Emailbewerbungen
von 2,50 € auf 1,10 € gesenkt.

Die sind ja gar nicht nett!

Da ich sehr viele Initiativbewerbungen geschrieben habe, und
diese auch dem Finanzamt alle nachgewiesen habe, wird man
dadurch nochmal gestraft, dass man nicht alle Bewerbungen
absetzen darf! Das kann doch wohl nicht sein.

Verstehe ich jetzt nicht, die haben doch nur pro Bewerbung die Kosten gesenkt.

Gibt es eine Höchstgrenze an Bewerbungen die man absetzen
kann? Wer weiß, was ich genau in den Einspruch schreiben soll,
damit die alle Bewerbungen zum Satz von 2,50 € für
Emailbewerbungen und nicht 1,10 € („Kosten für ein Fax“ O-Ton
Finanzamt).

Ist doch ganz einfach: Du darfst die tatsächlichen Kosten absetzen,
die Du allerdings nachweisen musst.

Deshalb, lass dir ein Gutachten erstellen, welche Kosten für eine Email tatsächlich angefallen sind. (ich schätze mal - Kostenaufwand 1.000 € für das Gutachten).
Alternativ versende deine Bewerbungen mit der Post, dann kannst Du dir für die tatsächlichen Kosten der Briefsendung eine Quittung austellen lassen.

Vielen Dank für Eure Mithilfe

Gruß Merger

Mir wäre auch zuerst das bereits zitierte Urteil des FG Köln vom 7.7.2004 (Az. 7 K 932/03) eingefallen, wonach Bewerbungen ohne Bewerbungsmappe mit 5,00 DM (es ging um das Jahr 2001) zu berücksichtigen sein könnten. Allerdings hat das Finanzgericht diesen Wert nicht aus der Luft gegriffen, sondern aus den dizidiert vorgelegten Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermittelt und zwar wie folgt:

Ausdruck des Stellenangebots, i.d.R. 2 Seiten      0,20 DM
(Preis Druckerpatrone 80 DM; Kosten pro Blatt: 0,10 DM)

Ausdruck einer Kopie der Bewerbung       0,50 DM
(bestehend aus 1 Seite e-mail, 2 Seiten Anschreiben und 2 Seiten Lebenslauf = 5 Seiten; 5 × 0,10 DM)

Ausdruck der Eingangsbestätigung der e-mail (1 Seite) und der Absage oder Einladung zum Gespräch (1 Seite) 2 × 0,10 DM      0,20 DM

Papier 9 Seiten (s. vorangehende Punkte)      0,45 DM
(500 Blatt kosten durchschnittlich 10 DM)

Telefon 2,00 DM

Porto (Durchschnittswert, da beispielsweise bei
e-mail-Bewerbungen kein Porto anfällt) 1,00 DM

Archivierung der Unterlagen in Ordnern
(mehr zu archivierende Blätter als bei Bewerbung mit Mappe) 0,20 DM

Summe 4,55 DM

aufzurunden zu Gunsten des Klägers auf 5,00 DM

Mit der Aufrundung auf 5,00 DM trug der Senat den übrigen vom Kläger in diesem Zusammenhang geltend gemachten Positionen großzügig Rechnung, z.B. den Wegekosten.

Internetgebühren wurden übrigens nicht im Rahmen der Bewerbungskosten berücksichtigt, sondern gesondert als Werbungskosten erfasst. Gleiches galt für die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer. Das mag aber der Besonderheit des Einzelfalls geschuldet sein.

Die 2,50 €, welche in der Praxis häufig zitiert werden, sind also leider keinesfalls eine Pauschale, die angesetzt werden kann. Was als Werbungskosten anerkannt wird, liegt demnach zum einen an den von Dir vorgetragenen Kosten und zum anderen an der Ermessensentscheidung des Finanzbeamten.

Wenn die Online-Bewerbung aus dem Inserat in einer Tageszeitung resultiert, könnten die Kosten für die Zeitung Berücksichtigung finden.

Viele Grüße
Andreas

hallo, du schreibst, dass du sehr viele bewerbungengeschrieben hast. hast du die alle gefaxt oder kannst du den postweg (mittels belege etc.)nachweisen/ beweisen? Ich nehme mal an, dass je nach menge die vom finanzamt zum klassichen Telefaxsatz 81,10 euro9 ausgeht, dann wäre ja die bewerbung nicht 2,50 euro „teuer“, da du ja immer wieder „die gleiche“ bewerbung verwendest… aber leg ruhig mal einspruch ein oder frage, warum sie den 2.50 eurosatz nicht anerkenn und runterkürzen auf 1,10… frag die vom finanzamt ruhig, das sind keine unmenschen (mehr), das hat sich zumindest bei uns alles sehr ins postive geändert…glück auf!!! bacco