Hallo,
Da 3 Monate Bahntickets nach einem Umzug verschwunden sind
schlägt der Steuerberater vor das ganze übers Auto abzusetzen.
Man geht ja erstmal davon aus das der gute Herr weiss was er
tut.
Das sollte man wirklich ernsthaft hinterfragen.
Nun flattert einem doch glatt ein Schreiben ins Haus man
möchte doch bitte den Kilometerstand des Fahrzeugs bei Kauf
und den derzeitigen Kilometerstand mitteilen da ca 54000
Kilometer angesetzt wurden.
Wenn 54.000 Kilometer angesetzt wurden, dann bedeutet das ja, dass man mindestens 108.000 km gefahren wäre. Und das nur für die Wege zur Arbeit, private kommen ja noch dazu. Da fragt sich der Finanzbeamte schon, ob das denn sein kann und hakt mal nach. Immerhin sind das so Pi mal Daumen 2.700 km jede Woche.
Es gibt aber keinen Kaufvertrag da das Fahrzeug ein Geschenk
Es gibt auch keine Werkstattrechnungen, TÜV-Belege anhand derer Kilometerstände resp. gefahrerene km plausibel gemacht werden können? Tankbelege kann es ja ohnehin nicht geben, da man Bahn gefahren ist.
Zudem soll der Bundi genaustens nachweisen wann er wohin
kommandiert gewesen ist(Kommandierungen hat das FA bereits
vorliegen) und wann er sein Dienst dort wöchentlich begonnen
und beendet hat.
Was denn nun angestellt oder Soldat?
Der Bundi war ja tatsächlich dort vor Ort und ist auch die
Heim- bzw. Rückfahrten angetreten.
Eigentlich leistet der Bund ja Fahrkostenerstattungen. Da hätte man doch schon mal Belege. Dort würden dann naturgemäß auch die drei Monate (oder gehts hier um alle Fahrten?) Bahnfahren auftauchen, da man die Tickets ja hier abgerechnet hat. Natürlich müßten diese Erstattungen auch gegengerechnet werden. Oder hat man das „vergessen“?
Hat der Steuerberater einem nun in eine verzwickte Lage
gebrahct weil man die Kilometer ja nicht nachweisen kann?
So würde ich das sehen. So einen „Tipp“ sollte man selbst unter Kollegen sehr vorsichtig genießen. Hat der Steuerberater die Steuererklärung tatsächlich so abgegeben?
Warum muss man nachweisen wann der Dienst beginnt bzw endet,
wenn der der Normalsterbliche, selbst Bundies, 5 Tage die
Woche Montag bis Freitag auf Leergang ist???
Möglicherweise, weil dem Finanzbeamten, die gemachten Angaben ein ganz kleines bißchen unglaubwürdig vorkommen. Man bekommt auch schon mal Kommandierungen und Versetzungen in die Hand, die kurz darauf wiederrufen werden. Gar nicht so selten wird man auch von sagen wir mal München nach Berlin versetzt und erhält gleichzeitig eine Kommandierung zu einem Lehrgang in sagen wir mal München. Da können auf dem Papier schon mal ganz schöne Reisen zusammenkommen.
Also es wird nicht an den 3 Monaten Bahnfahren hängen, die man jetzt per Auto absetzen wollte, sondern an den Gesamtumständen. Und die Finanzbeamten haben schon dollere Sachen erlebt. Ich kann mich da an einem Bundeswehrsoldaten erinnern, der doch tatsächlich eine wöchentliche Familienheimfahrt aus dem Kosovo ins heimische Köln absetzen wollte. Glücklicherweise konnte dies mit Verweis auf den steuerfreien AVZ abgelehnt werden. Der Soldat hätte sich sonst womöglich noch an einer Steuerhinterziehung versucht.
Aber noch ist ja nichts passiert. Hoffentlich übertritt der Hinweis auf §153 AO nicht die Forenregeln.
(1) Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,
1.dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder
…
so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen.
Gruß