Finanzamt pfändet unberechtigt Konto. Wie vorgehen

Das Finanzamt hat einer selbständigen Bekannten Ende November das Firmenkonto gepfändet. Angeblich hatte sie die vereinbarte Monatsrate einer Umsatzsteuerschuld im Oktober nur zu einem kleinen Teil bezahlt. Sie legte dem Finanzamt die Kopie der elektronischen Anmeldung vor, wonach sie ein Guthaben bat, zu verrechnen. Wenige Tage später schrieb das Finanzamt, Verrechnung sei nicht möglich. Daraufhin wollte sie das Guthaben ausgezahlt bekommen. Das Finanzamt brachte nun - die Rate November war fristgerecht bezahlt - eine neue, um diese Rate verminderte Pfändung aus. Die Bank spielte nun natürlich verrückt und verlangte von meiner Bekannten „sie solle nun endlich zahlen, sonst wird das Konto gekündigt“.

Parallel forderte meine Bekannte einen aktuellen Kontoauszug Umsatzsteuer von Finanzamt an und forderte, die Pfändung sofort zurückzunehmen, da sie vereinbarungsgemäß die Ratenzahlungen eingehalten hätte. Der Kontoauszug zeigte klipp und klar, daß das Guthaben seinerzeit wie gewünscht zugebucht, die fragliche Rate also komplett dadurch beglichen war. Sie zahlte die letzte Rate Dezember vorab und wünschte sofortige Rücknahme der Pfändung. Da das aber auch nach acht Tagten trotz nochmaliger Aufforderung nicht geschehen ist, spielt die Bank weiter verückt.

Wie soll sie nun weiter vorgehen? Ist Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll?

Hallo,

zwei Bemerkungen:

  1. eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen das persönliche Verhalten des Mitarbeiters, z.B Unhöflichkeit.
    In der Sache bringt das nichts.

  2. auf einer Pfändungsankündigung sind IMHO die möglichen Rechtsmittel angegeben - einfach mal damit versuchen. Keine Pfändung erfolgt aus heiterem Himmel.

Gruß
HaweThie

Hallo erstmal,

üble Sache, und nein, es muss nicht sein, dass so etwas sauber angekündigt wird. Eine Kollegen, selbst Fachanwältin für Steuerrecht hatte einen vergelichbaren Fall vor einem Jahr und später stellte sich dann auch noch heraus, dass sie sogar aufgrund von Zahlungen auf falsche Bescheide deutlich überbezahlt hatte.

Leider kann ich dir allerdings nicht viel helfen. Selbst die Fachfrau hat zwei Wochen gebraucht, bis die Sache mit der Bank wieder geklärt war und bekam dann über sechs Wochen ständig Post mit immer wieder neuen Bescheiden und jeder Menge Rückzahlungen in Kleckerbeträgen.

Ich würde dringend empfehlen mir einen spezialisierten Anwalt oder Steuerberater zu nehmen, da diese oft den ein oder anderen persönlichen Draht in die Behörde haben. Eindruck machen die bei FAen zwar auch nur bedingt, aber sie kennen eben alle Möglichkeiten. Selbst solltest Du auf jeden Fall ständig am Telefon hängen und insbesondere Abteilungs- und auch den Behördenleiter freundlich aber bestimmt immer wieder telefonisch und schriftlich angehen, bis die Sache geklärt ist. Ggf. kann man sich in Bezug auf die Bank auf eine Art Zwischenbescheid einigen, wonach das FA die Pfändung zwar nicht sofort zurücknimmt, aber zumindest erst einmal erklärt, dass es in der Sache noch Klärungsbedarf gibt und nicht sicher ist, ob die Pfändung tatsächlich korrekt ist. Das ist so die schwammigst mögliche Zwischenlösung um wenigstens die Bank zu beruhigen.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

bevor ich einen Anwalt aufsuche würde ich erst mal mit dem Leiter des Finanzamtes sprechen und ihm meinen Fallo vortragen und am besten gemeinsam mit dem Sachbearbeiter sprechen.

Viele Grüße

Peter

Danke für die Antworten. Ich habe meiner bekannten gearten, sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Hi,

ob das Ganze nun richtig gelaufen ist oder nicht, kann man von hier aus schlecht beurteilen.

Was die Bekannte aber wohl verschwiegen hat, ist, dass sie vor der Pfändung garantiert eine Mahnung und (!) eine Vollstreckungsankündigung bekommen hat.
Spätestes dann wäre es im eigenen Interesse ihre Pflicht gewesen, mit sämtlichen relevanten Unterlagen zur Vollstreckungsstelle des Finanzamts zu gehen, um eben alles aufzuklären.

Wer dieses unterlässt, muss sich gefallen lassen, dass Pfändungen vorgenommen werden.
Das ist übrigens nicht nur beim Finanzamt so, auch wenn der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts solche Schreiben rausschickt, sollte man tätig werden.

Nun ist natürlich Holland in Not.

Also, mit sämtlichen Unterlagen (Überweisungsbelege, Kontoauszüge, etc) bei der Vollstreckungsstelle aufkreuzen und den Sachverhalt aufklären.
Telefonische oder gar schriftliche Erklärungsversuche dauern viel zu lange und verursachen verzögernde Rückfragen.

Auch die Bekannte sich aus den genannten Gründen eine gewisse Mitschuld anrechnen lassen.

Gruß

Petz

Hallo!

Ich habe meiner bekannten :gearten, sich an einen :Fachanwalt zu wenden.

Das ist zwar nicht verkehrt, aber die geschilderte Situation mit per Pfändung unmöglichem Kontenzugriff und außerdem wenigstens vorübergehend einem Umsatzsteuerguthaben, läßt zumindest vermuten, daß sich Geschäft und Liquidität in schwieriger Situation befinden. Ein Anwalt kostet Geld und mit allen möglichen Unterlagen hintappeln muß man auch erstmal. Deshalb halte ich zunächst Peters Vorschlag für einfacher und schneller zielführend, den Abteilungsleiter oder Leiter des Finanzamts zu konsultieren. Also hinfahren, auf der Matte stehen und mit den Leuten vernünftig reden. Läuft das Gespräch gut, ist eine bei der Bank liegende Pfändung sofort per Fax (Faxnummer des zuständigen Sachbearbeiters der Bank mitnehmen - nicht irgendeine Zentralnummer) ausgesetzt.

Der Erfolg solchen Gesprächs hängt u. a. von der Vorgeschichte des Steuerpflichtigen ab. Es wird schwierig, wenn in der Vergangenheit Zahlungsverpflichtungen und Stundungsvereinbarungen wiederholt nicht eingehalten wurden. Trotzdem ist der Gang zum FA kostenlos und kann die Kuh binnen einer halben Stunde vom Eis bringen.

Ein allgemein gültiger Rat: Man kann unter vernünftigen Menschen über alles reden. Wenn es irgendwo klemmt, ist es immer besser, den Sachbearbeiter beim FA, den man vom Besuch persönlich kennt und dessen Durchwahl man an die Pinwand heftete, in Kenntnis zu setzen, daß es mit der Zahlung/der Meldung ein paar Tage dauert und er möge die Füße stillhalten. Der Sachbearbeiter macht sich ganz sicher eine Aktennotiz. Wenn dann tatsächlich binnen vereinbarter Frist das Besprochene erfolgt, ist das schon mal eine vertrauensbildende Maßnahme. Irgendwann hat der Sachbearbeiter abgespeichert, daß die Zusagen des Herrn Klammfürsten zuverlässig sind, was zukünftig den Umgang miteinander erheblich erleichtert. Schweigen im Walde ist gegenüber dem FA tödlich. Immer melden. Die wollen regelmäßige Steueranmeldungen, Akten, Papier sehen. Solange Leben in der Bude ist und man den Kontakt nicht abreißen läßt, sind auch schwierige Zeiten zu überstehen.

Gruß
Wolfgang

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Ergänzung
Ach ja, was ich noch vergessen habe:

was der weiter unten erwähnte Fachanwalt für Steuerrecht hier erreichen soll, ist mir rätselhaft.

Es gibt nur zwei Lösungen:

  • Die Bekannte hat alles gezahlt. Dann ist sie die Einzige, die das beim FA aufklären kann. Der Anwalt müsste sich da auch erstmal einarbeiten. Dann wird das FA die Pfändung sofort, sprich noch am gleichen Tage, aufheben.
  • Die Bekannte hat nicht alles gezahlt. Dann wurde die Pfändung zu Recht ausgesprochen und die Bekannte hat ein Problem. Dieses problem lässt sich nur lösen, indem sie alles zahlt. Stundungen werden bei Umsatzsteuer-Rückständen nur höchstselten ausgesprochen.

Sollte dem FA die Schuld nachgewiesen werden, kann immer noch über Regress gesprochen werden und ein Steuerrechtler eingeschaltet werden. Aber erstmal muss sie alleine sehen, dass das Problem gelöst wird.

Gruß

petz

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Stundungen werden bei Umsatzsteuer-Rückständen nur
höchstselten ausgesprochen.

hi,

und hier in dem fall wurde ja scheinbar eine stundung zur USt ausgesprochen und diese nicht eingehalten!

in dem fall hat man mit der stundungsvereinbarung zu 99% die sofortige vollstreckbarkeit bei nichterfüllung mitgeteilt bekommen. insoweit waren auch mahnungen etc. abträglich.

ich denke in dem fall helfen keine gespräche, hier hilft nur eine vollständige begleichung.

mfg vom

showbee

Servus cwf,

eine kleine Ergänzung noch:

Gestundet war seinerzeit - vermute ich - die USt-Schuld unter der Voraussetzung, dass die vereinbarten Raten gezahlt werden. Nicht, verrechnet werden - das steht in derlei Entscheidungen eigentlich nicht drin. Jedenfalls ist es hilfreich, nochmal nachzulesen, wie genau die Voraussetzungen für die Stundung formuliert worden sind.

Auf diese Weise wird durch das Guthaben - falls die entsprechende USt-VA durch das FA akzeptiert wird, „automatische“ und somit von vornherein mit wasauchimmer verrechenbare Guthaben gibts bei der USt nicht - bloß der Restsaldo der gestundeten, ohnehin schon lang überfälligen Schuld geringer.

Grade bei USt und LSt, die zu keinem Zeitpunkt dem Steuerpflichtigen „gehört“ haben, sondern bei denen er bloß als Inkassostelle für den Fiskus auftritt, ists schon eine ziemlich fummelige Sache, überhaupt eine Stundung im Sinn einer Ratenzahlung zu erreichen. Wenn man diese Stundung später durch eigenmächtige Kürzung der zugesicherten und vereinbarten Raten gefährdet, wirds halt heikel.

Vor diesem Hintergrund scheint mir der Gedanke „mir steht … zu, und ich will jetzt sofort den Amtsleiter sprechen, sonst wende ich mich an den Regierungspräsidenten“ nicht gut geeignet zu sein, um im Gespräch vielleicht noch was zu retten.

Der Mensch auf der anderen Seite vermutet, dass ein Unternehmen, welches von nicht abgeführter USt lebt, seine eigene Substanz bereits aufgezehrt hat. Dieses ist übrigens in den meisten Fällen gegeben, er liegt mit dieser Vermutung nicht so ganz daneben. Es gilt also, ihn davon zu überzeugen, dass (1) die fällige Rate nicht bezahlt wurde, weil ein Irrtum über deren Fälligkeit und die genauen Voraussetzungen der Stundung bestanden hat und dass (2) die Zahlungsschwierigkeiten nur kurzfristig und vorübergehend sind, so dass die Forderung des Fiskus insgesamt durch die verzögerte Zahlung nicht gefährdet ist - dieser zweite Punkt ist entscheidend wichtig überall da, wo es um Stundung, Erlass etc. geht: Diese Mittel kommen grundsätzlich bloß in Frage, wenn sie nicht zu noch größerem Ausfall für den Fiskus führen, sondern dafür geeignet sind, die Ertragskraft und Zahlungsfähigkeit des Unternehmens in naher Zukunft wieder herzustellen.

Schöne Grüße

MM

Unser Konto wurde vom Finanzamt wegen 30 € angeblich nicht bezahlter Kirchensteuer gepfändet.

Hintergrund: Mein Mann muss zu 4 Teilen Vorschuss bezahlen (4 * 600 €) und Steuer für 2016 (2000 €) nachzahlen.
Beides habe ich korrekt überwiesen, sogar alle 4 Anteile der Abschläge (2400 €) auf einmal.

Finanzamt hat dann aber 2000 € mit Angabe Steuer 2016 zurücküberwiesen. (Wieso?)

Dann kam Vollstreckungsankündigung. Ich habe dann dem Finanzamt 2000 € unter Angabe der Steuernr ERNEUT überwiesen.

Jetzt kam Pfändungsbeschluss.

Vermutlich hatte ich das Aktenzeichen der Pfändungsankündigung nicht mit auf die Überweisung geschrieben.

Was können wir tun, auch hinsichtlich Schufa?
Wird das Konto jetzt wegen 30 + 35 € Gebühren gesperrt?

Hat jmd. Erfahrung?
Kann es sein, dass wir an der Supermarktkasse stehen und nicht geht mehr?