Das Finanzamt hat einer selbständigen Bekannten Ende November das Firmenkonto gepfändet. Angeblich hatte sie die vereinbarte Monatsrate einer Umsatzsteuerschuld im Oktober nur zu einem kleinen Teil bezahlt. Sie legte dem Finanzamt die Kopie der elektronischen Anmeldung vor, wonach sie ein Guthaben bat, zu verrechnen. Wenige Tage später schrieb das Finanzamt, Verrechnung sei nicht möglich. Daraufhin wollte sie das Guthaben ausgezahlt bekommen. Das Finanzamt brachte nun - die Rate November war fristgerecht bezahlt - eine neue, um diese Rate verminderte Pfändung aus. Die Bank spielte nun natürlich verrückt und verlangte von meiner Bekannten „sie solle nun endlich zahlen, sonst wird das Konto gekündigt“.
Parallel forderte meine Bekannte einen aktuellen Kontoauszug Umsatzsteuer von Finanzamt an und forderte, die Pfändung sofort zurückzunehmen, da sie vereinbarungsgemäß die Ratenzahlungen eingehalten hätte. Der Kontoauszug zeigte klipp und klar, daß das Guthaben seinerzeit wie gewünscht zugebucht, die fragliche Rate also komplett dadurch beglichen war. Sie zahlte die letzte Rate Dezember vorab und wünschte sofortige Rücknahme der Pfändung. Da das aber auch nach acht Tagten trotz nochmaliger Aufforderung nicht geschehen ist, spielt die Bank weiter verückt.
Wie soll sie nun weiter vorgehen? Ist Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll?