Hallo,
folgender Fall: A hat Kenntnis, dass eine gemeinnützige UG ihre Spendengelder ganz offensichtlich zweckfremd einsetzt. Dies teilt man dem zuständigen Finanzamt schriftlich mit und bittet um Überprüfung.
Von irgendeinem Angestellten des Finanzamts kommt dann stets stereotyp ein vorgefertigtes Schreiben zurück mit dem immer gleichen Wortlaut:
„… teile ich Ihnen mit, dass eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft in regelmäßigen Abständen dahingehend überprüft wird, ob die in der Satzung genannten Vereinszwecke auch in der tatsächlichen Geschäftsführung verwirklicht werden. Aus diesem Grund hat die steuerbegünstigte Körperschaft eine Steuererklärung nebst den erforderlichen Unterlagen ( Kassen – und Tätigkeitsberichte ) vorzulegen, aus denen zweifelsfrei erkennbar ist, dass die Satzungszwecke eben auch in der tatsächlichen Geschäftsführung verwirklicht werden.“
Nun möchte A sich damit aber nicht zufrieden geben, weil er 100%ig sicher ist, und auch konkrete Hinweise hat, dass die Spendengelder nicht satzungskonform eingesetzt werden.
Welche Möglichkeiten (Strafanzeige, Dienstaufsichtsbeschwerde) hat A weiter. Es kann doch nicht sein, dass er von einem „kleinen“ Finanzamt-Angestellten mit vorgefertigten Briefen abgewimmelt wird.
Danke
Slides-Only