Finanzamt reagiert nicht

Hallo,

folgender Fall: A hat Kenntnis, dass eine gemeinnützige UG ihre Spendengelder ganz offensichtlich zweckfremd einsetzt. Dies teilt man dem zuständigen Finanzamt schriftlich mit und bittet um Überprüfung.

Von irgendeinem Angestellten des Finanzamts kommt dann stets stereotyp ein vorgefertigtes Schreiben zurück mit dem immer gleichen Wortlaut:

„… teile ich Ihnen mit, dass eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft in regelmäßigen Abständen dahingehend überprüft wird, ob die in der Satzung genannten Vereinszwecke auch in der tatsächlichen Geschäftsführung verwirklicht werden. Aus diesem Grund hat die steuerbegünstigte Körperschaft eine Steuererklärung nebst den erforderlichen Unterlagen ( Kassen – und Tätigkeitsberichte ) vorzulegen, aus denen zweifelsfrei erkennbar ist, dass die Satzungszwecke eben auch in der tatsächlichen Geschäftsführung verwirklicht werden.“

Nun möchte A sich damit aber nicht zufrieden geben, weil er 100%ig sicher ist, und auch konkrete Hinweise hat, dass die Spendengelder nicht satzungskonform eingesetzt werden.

Welche Möglichkeiten (Strafanzeige, Dienstaufsichtsbeschwerde) hat A weiter. Es kann doch nicht sein, dass er von einem „kleinen“ Finanzamt-Angestellten mit vorgefertigten Briefen abgewimmelt wird.

Danke
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Hallo,

ich denke, mehr kann A vom Finanzamt auch nicht verlangen. Es wird über seine Aktivitäten und Kontrollvorgänge einem Außenstehenden keinesfalls Mitteilung geben oder aufgrund
seiner gegebenen Information Rechenschaft ablegen.

Gruss, hemba

Was ist die nächst höhere Instanz?
A ist nach wie vor der Meinung, dass das Finanzamt auf As Eingabe hin irgendwie hätte reagieren müssen. Was ist die nähst höhere Instanz, wenn A einfach nur „Desinteresse“ des Finanzbeamten vermutet?

A ist nach wie vor der Meinung, dass das Finanzamt auf As
Eingabe hin irgendwie hätte reagieren müssen. Was ist die
nähst höhere Instanz, wenn A einfach nur „Desinteresse“ des
Finanzbeamten vermutet?

Wie wäre es mit der örtlichen Presse?