Habe schon längere Zeit beim Finanzamt Schulden ca. 15.000,00 € und habe auch eine Raten Zahlung vereinbart nun konnte ich einmal nicht bezahlen und es ging sofort die Vollstreckung an mich raus so wie auch ein Außendienst Mitarbeiter (Vollzihungsbeamter) nun droht uns unser Haus zu verlieren und eine Gewerbe Untersagung
was kann ich noch tun ?
Hallo!
(Vollzihungsbeamter) nun droht … Haus zu verlieren und
eine Gewerbe Untersagung
Bei hartnäckiger Vernachlässigung steuerlicher Obliegenheiten kann das Finanzamt die angedrohten Maßnahmen durchziehen. Dafür muß aber schon längere Zeit einiges schief oder gar nicht gelaufen sein, nicht abgegebene Meldungen, Buchführungspflichten vernachlässigt, Schätzungen ignoriert etc., so daß insgesamt der Eindruck von Unzuverlässigkeit entstand.
Statt Unzuverlässigkeit handelt es sich oft um Überforderung. Viele Selbständige sind nicht in der Lage, ihre eigenen betrieblichen Zahlen zu erstellen, geschweige denn, sinnvoll zu gestalten. Dann werden aus fälligen z. B. Umsatzsteuermeldungen „lästiger Papierkram“. Nicht selten ist der Überblick verloren gegangen und natürlich pflegt auch kein Betroffener den Kontakt zum Finanzamt und zu den zuständigen Sachbearbeitern. Irgendwann greift das Finanzamt aufs Konto und dann geht auch noch das Vertrauen der Bank den Bach herunter. Der Selbständige steht mit dem Rücken an der Wand, zumal er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht für die strikte Trennung von Gewerbebetrieb und Dach über dem Kopf sorgte.
Ab sofort läuft alles ganz anders! Dummerweise wird das Finanzamt davon kein Wort glauben, zumal eine Ratenzahlung (das war schon ein Entgegenkommen!) nicht eingehalten wurde. Wenn glaubhaft gemacht werden soll, daß es ab sofort mit den steuerlichen Pflichten klappt, muß eine andere Person mit dem Finanzamt verhandeln, ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht. Der muß natürlich auch bezahlt werden. Hilft nichts, das ist kein Spaß mehr, es geht ums Ganze! Oder ist beim Steuerberater auch noch etwas offen und er rückt deshalb keine Belege heraus und denkt gar nicht daran, zu helfen?
was kann ich noch tun ?
Zunächst muß realistisch eingeschätzt werden, ob sich das Gewerbe zukünftig wirtschaftlich tragfähig betreiben läßt. Wenn nämlich nicht, haben Rettungsaktionen wenig Sinn, hätte ein Steuerberater/Anwalt keine stichhaltigen Argumente bei Gesprächen mit dem Finanzamt. In solchem Fall müßte/sollte/könnte Insolvenz angemeldet werden. Dann wären wenigstens die drückenden Schulden erledigt und der Betroffene könnte nach Manöverkritik und Beseitigung kaufmännischer und organisatorischer Defizite neu anfangen.
Aber für solche Entscheidung muß man alle Details kennen, neben der Tragfähigkeit des Gewerbes, ob es Rückstände bei Sozialversicherungen gibt. Wenn ein Gewerbe tragfähig ist, kann man es auch in Mieträumen betreiben. Im Fall der Tragfähigkeit wird ein Insolvenzverwalter die zur Weiterführung erforderlichen Maschinen und Vorräte nicht verwerten, sondern weitermachen lassen.
Aus der Darstellung geht hoffentlich hervor, daß ein Rat ohne genaue Kenntnis wirklich aller Details nicht möglich ist, außer eben der Rat, schleunigst Hilfe eines Steuerberaters und Fachanwalts zu suchen. Wenn das FA seine Maßnahmen durchziehen will, kann ein Anwalt daran nichts ändern, aber er kann als sachkundiger, unbeteiligter Dritter vermittelnd wirken, sofern er Überzeugendes in der Hand hat.
Gruß
Wolfgang