Finanzamt,Seltsames Vorgehen bei Prüfungsanordnung

Habe eine PA von Fiskus erhalten (Steuerpflichtige Umsätze für 2005/2006) Anlass ist der sogenannte Datenabgleich mit 123 Meins. Bei der Ankunft lies der Prüfer gleich wissen, das er eine 100% Quote hat. Schön ,wenn man im Beruf derartige Erfolge hat. Schade, das es Gleichbedeutend ist, das jeder ein Betrüger ist. Nach meiner Ansage, das es besser sein könnte derartige Aussagen nicht in meinem Haus zu tätigen, kippte einwenig die Stimmung des Prüfers. Nachdem er nun in den 2005/2006 nicht über die Schallgrenze von 17.500 ( laut 123 meins weit drüber)kam, nahm er auch das Gründungsjahr 2004 unter die Lupe. Da ich der Meinung war, das man eh nur ein Glaswürfel ist wenn man über 123 handelt, brachte ich ihm die Unterlagen. Ups, siehe da hier fand er die tiefen Abgründe. Ich hatte im April 2004, das Geschäft eröffnet. Von April ab hatte ich in diesem Geschäftsjahr 12.000. Nun kommt aber der Punkt. Wie es so ist, hatte ich 2003 angefangen private Sachen zu verkaufen, dadurch entdeckte ich eine kleine Niesche.Von Januar- April 2004 habe ich für 8000 zum größten Teil meine Privatsachen verkauft. Klar, auch ein Bruchteil Ein- und Verkauft um es auszuprobieren. Genau hieraus macht mir der Prüfer den Strick. Die privaten VK’s werden hier automatisch zum Geschäftsumsatz gemacht, da diese sich über 40 Stk befinden. Der Umstand, das noch gar kein Geschäft bestand und es sich zum größten Teil um private Sachen handelte, hinterliessen nur ein müdes Lächeln. Schlußendlich ist somit der Umsatz aus 2004 nicht 16000 sondern 20000 und damit 2005 Umsatzsteuerpflichtig. Ein Schelm, wer hier das Grinsen im Gesicht des Prüfers mit dem Jagdtrieb im Zusammenhang bringt. Freudestrahlend verkündete er nun siegessicher auch die Prüfung für 07/08/09 und machte einen Termin in paar Tagen. Ich freue mich schon auf diesen Tag.
Nun meine Fragen: Ist es überhaupt dem Fiskus möglich, derartig die Sachlage zu verdrehen? Darf sich der Prüfer so geben? Ist eine PA ohne starken Verdacht über die Verjährungsfrist von 5 Jahren gesetzlich? Auch fehlen ja noch die PA 's … Ist das Abgreifen von persönlichen privaten Daten (vor 04/04) für den Fiskus erlaubt und 123meins überhaupt berechtigt diese weiterzuleiten?
Und zu Letzt: Welche Sanktionen für mein ungebührliches Verhalten darf ich erwarten?

Ich danke schon mal Allen, die hier antworten und wüsche Keinem von Euch diese Besucher.

Hallo,

das ist ein blöde Sache. Du mußt beweisen daß der Prüfer nicht im Recht ist. Jede Menge Ärger und kostspielig da ohne Anwalt wahrscheinlich nicht machbar. Wenn Du willst kann ich Dir eine Anwaltsadresse von einem Steueranwalt mailen. Und wir sollten uns mal per Telefon unter halten, Kontaktdaten auf meiner HP bzw. wenn sie hier nicht gelöscht werden: 06190 9191270.

MfG

Der Firmengründer

Andreas

Sorry m1110,

das Thema solltest du mit einem Rechtsbeistand klären. Ich denke ein Beratungsgespräch von ca 30 Minuten wäre ausreichend.
Der Auftritt des Steuerbeamten ist sicherlich übertrieben, aber vielleicht hast du ihn auch durch dein Verhalten entsprechend greizt.
Mein Rat: Falls Nachzahlungen gefordert werden, lass dich von einem RA für Steuerrecht beraten. Daraufhin kannst du Maßnahmen ergreifen.
Für die kommenden PAs: Ruhe bewahren, kein Stress aufbauen.

Tja, das wird ein wenig länger. Also denn,…

1.) …Sachlage zu verdrehen…

Der gute Mann hat die Sachlage nicht verdreht, sondern sieht sie nur anders als Sie selber. Ich weis, das war´n kalter. :wink:
Das Jahr der Geschäftsgründung 2004 ist ja nicht erst der Beginn Ihrer Verkaufstätigkeit gewesen. Auch wenn Sie hier erst das Gewerbe bei Ihrer Stadt angemeldet haben, so schreiben Sie ja selber in 2003 schon umfassend Verkäufe getätigt zu haben.
Dabei ist es ganz egal was Sie verkauft haben, ob den Hamsterkäfig des Nachbarn oder 3 Festmeter Holz die Ihnen privat zuzurechnen waren. Es waren Verkäufe mit der Absicht Geld zu verdienen (=Einnahmenerzielungsabsicht)

Da Sie dieses nicht nur 2-5-8 mal getan haben, sondern über 40zig mal wie Sie schrieben, ist es mit dem Punkt „gelegentlich“ nicht mehr getan.

Die bloße Anzahl der Verkäufe ist als Indiz zu werten, und haben auch vor Gericht bestand, dass Sie in 2003 schon gewerblich tätig waren ohne das ein Gewerbe angemeldet war. Was hierbei verkauft wurde ist egal. Privateigentum oder zum Weiterverkauf vorher eingekaufte Gegenstände, das kann man nach keinem eindeutigen Maßstab trennen. Verkauft wurde alles gegen Geld, ergo Einnahmen. Da Gewerbe angemeldet, war das auch noch beabsichtigt.

2.)…darf der Prüfer sich so geben…

Naja, jeder Mensch hat seine Marotten. Die einen haben kein Rückgrat und schleimen rum, die anderen geben sich kernig. Wie dem auch sei und wie er auftrat, klappern gehört im Aussendienst zum Handwerk. Mal sehen wie der zu Prüfende auf den Ton eingeht. 100% Quote…?!? guter Versuch, hatte wohl noch keinen Kontakt mit ´nem aggressiven Fachanwalt für Steuerrecht bzw. Steuerberater mit fachlicher Ahnung.

3.)… PA ohne starken Verdacht…

Die Prüfungsanordnung betrifft immer einen Zeitraum von drei Jahren. Im Rahmen der Prüfung KANN der Prüfer natürlich auch mal über die linke / rechte Grenze hinausschauen und kucken was da so rumliegt.
Sowas machen manche natürlich besonders gerne, wenn man ihnen patzig gekommen ist. Die einen können das verknusen, die anderen eben nicht.

Wenn der P. dabei Sachverhalte feststellt, die steuerlich nicht gewürdigt wurden aber sich steuerlich auswirken (siehe Beginn der Tätigkeit, genauso einen Fall haben wir hier nämlich), dann wird er das natürlich in seinen Prüfungsrahmen mit aufnehmen, in Absprache mit dem Innendienst.
Dort wird entschieden in wie weit WER das festgestellte auswertet. Aber da er ja schon mal dabei ist, kan er das ja gleich mitmachen. Bietet sich ja an.

Ob hier eine Verjährungsfrist von 5 oder 10 Jahren maßgebend ist, entscheidet „die schwere der Tat“. 10 Jahre wären bei Steuerhinterziehung maßgebend. Die liegt eindeutig nicht vor, da Sie ja ein Gewerbe angemeldet und Ihre Umsätze erklärt haben.

Die 5 Jahre können durchaus ziehen, als leichtfertige Verkürzung kann man die Nichterklärung der umsatzsteuerpflichtigen Umsätze bezeichnen.

DOCH HIER ist es anz wichtig einen Fachanwalt für Steuerrecht bzw. (guten!) Steuerberater mal Stellung nehmen zu lassen. StB´s gibt es leider wie Sand am Meer, welchen man da nimmt kann da wirklich Ergebnisentscheident sein. Aber ein guter kann mit den Herrschaften im Rechtsbehelfsverfahren, mit guten Argumenten und fachlicher Aggressivität evt. Ausschlaggebend sein, ob sie wirklich gem. §19 Umsatzsteuergesetz steuerpflichtig waren.
Nur weil man einmal die 17.500 € überschritten hat, ist man nicht im Folgejahr steuerpflichtig !!!

Den sollten Sie sich jetzt aber bei Zeiten holen !

4.) … Abgreifen von rivaten Daten …
Wieso privat ??? Sie haben ein Gewerbe und im Rahmen der Ermittlungen werden alle Informationen eingesammelt. 123DEINS ist sogar zur Auskunftserteilung verpflichtet. Von privat ist hier keine Rede mehr.

5.) …Sanktionen… Steuerfestsetzungen… oder keine…

Im schlimmsten Fall, die nicht angemeldete Umsatzsteuer nachzahlen mit Verspätungszuschlägen und Säumniszuschlägen. Kein Knast, keine Abmeldung von Amts wegen, kein Pranger.

Ein strafrechtliches Verfahren von Seiten der Bußgeld- und Strafsachenstelle dürfte wohl ergebnislos sein.
Da wird nichts passieren, die Summen sind zu niedrig als dass man sich mit Ihnen große Prozesse liefern würde. Die Finanzgerichte haben echtere Sorgen als Ihren Fall.

)