Habe eine PA von Fiskus erhalten (Steuerpflichtige Umsätze für 2005/2006) Anlass ist der sogenannte Datenabgleich mit 123 Meins. Bei der Ankunft lies der Prüfer gleich wissen, das er eine 100% Quote hat. Schön ,wenn man im Beruf derartige Erfolge hat. Schade, das es Gleichbedeutend ist, das jeder ein Betrüger ist. Nach meiner Ansage, das es besser sein könnte derartige Aussagen nicht in meinem Haus zu tätigen, kippte einwenig die Stimmung des Prüfers. Nachdem er nun in den 2005/2006 nicht über die Schallgrenze von 17.500 ( laut 123 meins weit drüber)kam, nahm er auch das Gründungsjahr 2004 unter die Lupe. Da ich der Meinung war, das man eh nur ein Glaswürfel ist wenn man über 123 handelt, brachte ich ihm die Unterlagen. Ups, siehe da hier fand er die tiefen Abgründe. Ich hatte im April 2004, das Geschäft eröffnet. Von April ab hatte ich in diesem Geschäftsjahr 12.000. Nun kommt aber der Punkt. Wie es so ist, hatte ich 2003 angefangen private Sachen zu verkaufen, dadurch entdeckte ich eine kleine Niesche.Von Januar- April 2004 habe ich für 8000 zum größten Teil meine Privatsachen verkauft. Klar, auch ein Bruchteil Ein- und Verkauft um es auszuprobieren. Genau hieraus macht mir der Prüfer den Strick. Die privaten VK’s werden hier automatisch zum Geschäftsumsatz gemacht, da diese sich über 40 Stk befinden. Der Umstand, das noch gar kein Geschäft bestand und es sich zum größten Teil um private Sachen handelte, hinterliessen nur ein müdes Lächeln. Schlußendlich ist somit der Umsatz aus 2004 nicht 16000 sondern 20000 und damit 2005 Umsatzsteuerpflichtig. Ein Schelm, wer hier das Grinsen im Gesicht des Prüfers mit dem Jagdtrieb im Zusammenhang bringt. Freudestrahlend verkündete er nun siegessicher auch die Prüfung für 07/08/09 und machte einen Termin in paar Tagen. Ich freue mich schon auf diesen Tag.
Nun meine Fragen: Ist es überhaupt dem Fiskus möglich, derartig die Sachlage zu verdrehen? Darf sich der Prüfer so geben? Ist eine PA ohne starken Verdacht über die Verjährungsfrist von 5 Jahren gesetzlich? Auch fehlen ja noch die PA 's … Ist das Abgreifen von persönlichen privaten Daten (vor 04/04) für den Fiskus erlaubt und 123meins überhaupt berechtigt diese weiterzuleiten?
Und zu Letzt: Welche Sanktionen für mein ungebührliches Verhalten darf ich erwarten?
Ich danke schon mal Allen, die hier antworten und wüsche Keinem von Euch diese Besucher.