Hallo Leute,
Wie Ihr sicher wisst, kommt am Ende des Jahres, im Weihnachtsmonat Dezember das finanzamt immer auf die Selbständigen und freiberufler
zu und will Geld, also Steuern.
Nun ist es aber oft so, dass die Unternehmer, Selbständige, freiberufler das Geld nicht haben da es zuviele Steuern sind und sie scheinbar nicht in der Lage waren,
das Geld pro Monat zurück zulegen um es dann im Dezember ans Vinanzamt zu überweisen oder wie auch immer.
jedenfalls frage ich mich, warum das finanzamt diese Leute dann nicht wegen Betruges, Steuerhinterziehung anzeigt sondern nur verlangt,
dass diese Leute dann Insolvenz anmelden.
Wieso sollen die nur Insolvenz anmelden, ist das denn nicht Steuerhinterziehung wenn jemand seine Steuern nicht zahlt, nicht zahlen kann?
Denn schließlich hätte der Selbständige ja seinen freien Willen dahingehend vernünftig benutzen können und jeden Monat einen gewissen Betrag fürs finanzamt zur Seite legen können anstatt alles auszugeben.
Wann ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt?
Kennt sich jemand aus?
Gruß,
Klaus
Hallo!
Was Steuerhinterziehung ist, findet sich relativ klar definiert im §370 AO.
Unter gewissen Umständen ist bei dem Fall, den du geschildert hast, auch tatsächlich der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.
Und um die Antwort gleich vorwegzunehmen, wenn klein HartzIV-ler X sich nen Flatscreen auf Pump bei Ott…Versand bestellt und bei der ditten Rate merkt, das er doch keine Kohle hat, kommt er auch nicht in den Knast. In Deutschland ist es nicht strafbar, seine Schulden nicht zahlen zu können, nur wenn diese in der Absicht oder in der Kenntnis dass man sie nicht bezahlen kann, gemacht wurden.
Gruß
Jörg
Servus,
daß die von Dir beschriebene Situation nichts mit Steuerhinterziehung zu tun hat, weißt Du ja schon. Zu dem eigenartigen Termin, von dem Du sprachst:
Die Vorauszahlungstermine für ESt und KSt sind 10. März - Juni - September - Dezember, und die für GewSt 15. Februar - Mai - August - November (mit paar Tagen Abweichung je nach Lage von Sonn- und Feiertagen).
Es ist also alles ganz gleichmäßig verteilt, und niemand muß eine Liquiditätsplanung über zwölf Monate bloß wegen der Steuerzahlungen machen.
Achja: Und zwischen Weihnachten und Dreikönig gibts den „Weihnachtsfrieden“, da gehen keine Bescheide raus und die Vollstreckungsbeamten haben frei.
Schöne Grüße
MM
danke für eure Antworten aber Anfang Dezember gehen noch Steuerbescheide raus.
Noch eine andere frage: Ist das finanzamt eigentlich mit Ratenzahlung einverstanden?
Gruß,
Klaus
Moin MM,
Achja: Und zwischen Weihnachten und Dreikönig gibts den
„Weihnachtsfrieden“, da gehen keine Bescheide raus und die
Vollstreckungsbeamten haben frei.
Bescheide leider schon, nur von Zwangsmaßnahmen wird abgesehen. Zumindest in NRW. Da herrscht auch nur Weihnachtsfrieden vom Weihnachten bis Neujahr. Das Land braucht Geld…
Vg
e
Achja: Und zwischen Weihnachten und Dreikönig gibts den
„Weihnachtsfrieden“, da gehen keine Bescheide raus und die
Vollstreckungsbeamten haben frei.
Hallo,
das kannst Du getrost unter „es war einmal“ verbuchen.
Hier wird über Weihnachten kräftig festgesetzt und vollstreckt.
Auf meine Nachfrage beim Finanzamt, was denn aus dem Weihnachtsfrieden geworden sei, erhielt ich damals die Antwort:
„Die Steuerbürger schütten uns während des Weihnachtsfriedens mit Schreiben, Beschwerden und Einsprüchen zu. Offensichtlich hat der Steuerbürger kein Interesse am Weihnachtsfrieden, also konnten wir ihn auch abschaffen.“
Das klang extrem logisch für mich.
Gruß
Lawrence
Bundesbananenrepublik
Und somit wird klar: Jedes Bundesland agiert anders.
Siehe Fristverlängerungen: Hessen hat automatisch die Frist auf den 28.2. verlängert. NRW will wohl verspätungszuschläge erheben, wenn man nicht bis zum 31.12. abgebeben hat.
Vg
e
Steuerstundung im Sinn einer Ratenzahlung
Servus,
Stundung im Sinn einer Ratenzahlung kann beantragt werden.
Wesentliche Punkte zur Begründung eines solchen Antrages:
- Der Steuerpflichtige konnte nicht mit einer Zahlung in dieser Höhe rechnen (begründen, warum nicht!) und hat deswegen keine Liquiditätsreserve dafür gebildet.
- Beitreibung der Schuld würde die Existenz des StPfl gefährden (gegliederten Liquiditätsplan aufstellen).
- Es kann gezeigt werden, daß und warum die Forderung des FA durch die Stundung nicht gefährdet ist (geplante mittelfristige Entwicklung zeigen und begründen).
Schöne Grüße
MM
NRW will wohl verspätungszuschläge
erheben, wenn man nicht bis zum 31.12. abgebeben hat.
was im übrigen den mit der steuerberaterkammer getroffenen vereinbarungen entspricht, dass nur in begründeten einzelfällen fristverlängerung bis 28.02. gewährt wird.
Aus dem Breif der Steuerberaterkammer Düsseldorf lese ich was anderes heraus…