Hallo ich habe da mal eine Frage? Eine bekannte von mir hatt rund 2000,00 € Schulden beim Finanzamt Sie lebt nur
von 450,00 € Shop.Würde das Finanzamt sich auf eine abzahlung einlassen.
Na klar, hauptsache das FA sieht Kohle.
Mach dem FA sofort einen Teilzahlungsvorschlag von z.B. 50 Euro (oder auch 20 - ist reine Verhandlungssache) und zahle dies regelmäßig. Ansonsten sind die unbarmherzig und klagen es bis zur EV durch.
hi,
100 Monate Ratenzahlung?
Ich habe Zweifel, selbst bei 50€ also 40 Monaten.
grüße
lipi
Das FA rechnet anders, ist ja keine Firma.
Jeder hat ja mal eine maue Zeit und verdient später wieder mehr Geld und kann die Raten erhöhen.
Ohne Ratenzahlung gibt es die EV mit Garantie und da sieht es dann ziemlich düster mit den Folgen aus.
Servus,
das kommt darauf an. Wenn während der Stundung neue Steuerschulden auflaufen, so dass der geschuldete Betrag insgesamt nicht geringer oder gar höher wird, geht da nix.
Wenn es sich um einen einmaligen Vorgang handelt (z.B. USt-Schulden aus der Auflösung eines aufgegebenen Gewerbes), kann da etwas gehen. Voraussetzung ist bei einem Antrag auf Stundung im Sinn einer Ratenzahlung immer, dass am Anfang nicht nur Worte stehen, sondern auch bereits eine Zahlung erfolgt ist, wenn der Antrag gestellt wird. Diese sollte zweckmäßig etwas höher sein als die für die Zeit danach vorgeschlagenen Zahlungen.
Diese Stundung ist es wert, zusammen mit dem Antrag einen schmerzhaften Betrag in die Hand zu nehmen - wenn sie genehmigt wird, gibt es die Chance, etwa ein Jahr lang pünktlich und regelmäßig „abzustottern“ und dann einen Antrag auf Erlass der verbleibenden Schuld zu stellen - unter welchen Umständen sowas geht, ist dann wieder ein Thema extra.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Ernährung, Kleidung, Miete und Krankenversicherung sind mit monatlich 450 € nicht finanzierbar. Von daher lässt sich kaum glaubhaft machen, Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Bevor man einen Rat geben kann und der/die Betroffene an Zahlungen denkt, muss man die Lebenssituation kennen. Man muss wissen, ob es weitere Verbindlichkeiten gibt, ob absehbar eine Chance deutlicher Steigerung des Einkommens besteht, ob Zahlungen überhaupt zweckmäßig sind oder ob es womöglich sinnvoll ist, die Lasten der Vergangenheit per Insolvenz zu erledigen.
Forderungen des Finanzamts lassen vermuten, dass es sich um Lasten aus früherer Selbstständigkeit handelt. Dann liegt auch die Vermutung nahe, dass es weitere Verbindlichkeiten gibt. Sollte das der Fall sein und es gibt mehrere Gläubiger, von denen wenigstens einer per Zwangsvollstreckung versucht, Geld einzutreiben, kommt man in Verbindung mit einem Antrag auf vorläufigen Vollstreckungsschutz auf einfache Weise kurzfristig zur Eröffnung einer Regelinsolvenz. Bis zur Restschuldbefreiung dauert es zwar 6 Jahre, aber faktisch ist der Schuldner seine Gläubiger mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens los, sofern er/sie sich keine Pflichtwidrigkeiten zuschulden kommen lässt.
Natürlich gibt es viele andere Fallkonstellationen. Wenn es sich wirklich nur um eine einzige Verbindlichkeit von 2.000 € handelt, wählt man für solchen eigentlich Kleinbetrag nach Möglichkeit nicht die Insolvenz mit der Begleiterscheinung ruinierter Bonität für fast ein Jahrzehnt. Gläubiger vermuten aber, dass sie 2.000 € immer irgendwie herausquetschen können, wenn sie den Schuldner nur heftig genug drangsalieren. Von daher verhandelt es sich über 2 Mio. einfacher als über 2.000 €. Bei 2 Mio. und einem Kleinverdiener mit Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags ist jedem Gläubiger klar, dass er keinen Cent sehen wird. Den Fall des 80-Jährigen ohne Rentenanspruch mit 450 €-Job in der Spielhalle wird man anders als den 30-Jahrigen mit 2.000 € Schulden beurteilen.
Wie Du wohl schon bemerkt hast, braucht man zur Beantwortung Deiner Frage weitere Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten, verwertbaren Sachen, Lebensumständen mit Alter, Familienstand und berufl. Perspektiven, einfach alles, einschl. bereits gescheiterter/nicht eingehaltener Vereinbarungen.
Gruß
Wolfgang
Das scheint mir alles etwas unrealistisch. Aber es bleiben Fragen offen, wie " Ist Sie berufstätig?" " Was verdient sie netto?" „hat sie ihre Steuererklärung gemacht?“ „Welche Steuerklasse ist sie?“
Das Finanzamt wird nicht einfach so auf 2000€ schulden kommen. Irgendwas ist da vorgefallen
Das Finanzamt braucht nicht zu klagen…
es ist selbst Vollstreckungsbehörde