Finanzamt Steuervergünstigung

Liebe Gemeinde,

da Steuern und Finanzwesen neben Versicherungen ein absolut rotes Tuch für mich sind und ich davon weniger als keine Ahnung habe, bitte ich euch, mir zu helfen. Es geht um Folgendes.

Ein fleißiger Lohnsteuerzahler hat einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und diesen, nach Widerspruchsverfahren, mit einem GdB von 30 rückwirkend bis 2002 bewilligt bekommen. Nun hat er auf der Anlage zum Bescheid gelesen, dass ihm Steuervergünstigungen zustehen würden. Da er aber keinerlei Ahnung von finanzamtstechnischen Dingen hat, fragt er sich jetzt, wie diese Vorteile in Anspruch genommen werden können und zwar fragt er sich das wie folgt:

  • Welche Vorteile sind das?
  • Muss er die erst beantragen?
  • Muss er die Anlage zum Bescheid bei der Steuererklärung beilegen und reicht das aus?
  • Was ist noch notwendig.

Der betroffene würde sich übrigens sehr freuen, wenn er „kindgerechte“ Antworten bekäme, da er, wie erwähnt, keine Ahnung von sowas hat!

Vielen lieben Dank!

Hallo!

Es handelt sich um den behindertenpauschbetrag. Dieser beträgt nach §33b (3) EStG bei einem Behinderungsgrad von 30% jährlich 310 €. Das heißt die fiktive Person erhält die Steuer aus 310 € zurück, das sind pi mal Daumen zwischen 0 und 150 € jährlich.

Die fiktive Person sollte eine Kopie des Behindertenausweises an das Finanzamt senden, mit der Bitte die Bescheide ab 2002 nach §175 (1) Nr. 1 der Abgabenordnung zu ändern.

Gruß

Jörg

Bei einem GdB von 30 muss auch eine Gehbehinderung vorliegen, um steuerliche Vorteile zu erlangen.

Ist das der Fall ?