Liebe Gemeinde,
da Steuern und Finanzwesen neben Versicherungen ein absolut rotes Tuch für mich sind und ich davon weniger als keine Ahnung habe, bitte ich euch, mir zu helfen. Es geht um Folgendes.
Ein fleißiger Lohnsteuerzahler hat einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und diesen, nach Widerspruchsverfahren, mit einem GdB von 30 rückwirkend bis 2002 bewilligt bekommen. Nun hat er auf der Anlage zum Bescheid gelesen, dass ihm Steuervergünstigungen zustehen würden. Da er aber keinerlei Ahnung von finanzamtstechnischen Dingen hat, fragt er sich jetzt, wie diese Vorteile in Anspruch genommen werden können und zwar fragt er sich das wie folgt:
- Welche Vorteile sind das?
- Muss er die erst beantragen?
- Muss er die Anlage zum Bescheid bei der Steuererklärung beilegen und reicht das aus?
- Was ist noch notwendig.
Der betroffene würde sich übrigens sehr freuen, wenn er „kindgerechte“ Antworten bekäme, da er, wie erwähnt, keine Ahnung von sowas hat!
Vielen lieben Dank!