Muss sich jemand der von einem Landkreis in einen anderen zieht beim Finanzamt ummelden? bzw abmelden? oder reicht es wenn er nächstes Jahr die Steuererklärung beim neuen Finanzamt macht? Gibt es da auch eine Abmelde oder Ummeldefrist?
Hallo Woife82,
ein Ummelden ist nicht notwendig. Wie du schon vermutet hast, gibst du einfach die nächste Steuererklärung beim neuen Finanzamt ab. Innerhalb der Steuererklärung muss das letzte zuständige Finzamt genannt werden.
Gruß Rotraut
Hatte Selber einmal so ein Behördenerlebnis:
Bin wegen eines Arbeitsplatzes von A nach B gezogen.
Das Finanzamt B hat die Unterlagen vom Finanzamt A angefordert
und Finanzamt A war also über meinen Wegzug informiert.
Dann :
Umgekehrt nach Beendigung des Jobs(freiberuflich) nach 1,5 jahren wieder nach A zurückgezogen und beim Einwohnermeldeamt angemeldet.
Obwohl Finanzamt A über meine Wiedereinbürgerung informiert war
hat es mehr als 2 Jahre keine Unterlagen von finanzamt B angefordert.
(es gibt keine Vorschriften innerhalb welcher Zeit das zu geschehen hat)
Finanzamt B betrieb nun nachdem die Post unzustellbar war eine Steuerschätzung mit Aushang (öffentliche Zustellung ) im Finanzamt B
und letztendlich (dadurch habe ich das erst erfahren) kam die Kontopfändung.
Stellungnahme des Finanzamtes B :
Wir sind ja ein anderes Bundesland und außerdem kostet eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ja Gebühren.
Um Nachteile (Kontopfändung Steuerschätzungen und den nachfolgenden Schriftverkehr ) zu vermeiden kann eine kurze Mitteilung an das ehemalige Finanzamz sinnvoll sein.
Tip : so was ist als Fax mit Sendebestätigung in Minuten erledigt.