Finanzamt und Aufhebungsvereinbarung

Hallo,

das Finanzamt will von mir, der jetzt die 2003er Erklärung abgegeben hat, alle Veträge und Umstände haben, die mit meiner Aufhebungsvereinbarung zusammenhängen, u.a. auch die Berechnungsgrundlage ( wobei dies der Betriebsrat und die Geschäftsleitung ausgetüffelt haben ).

Frage: Warum darf das Finanzamt das ? In dem Brief stand keine Grundlage und verstoße ich damit nicht gegen den Passus in der Aufhebung, dass kein Dritter davon erfahren darf, oder gilt dies bei Behörden nicht ?

Und kann das Finanzamt mir dieses Aufhebungsvereinbarung versagen, da doch 1/5 sowieso versteuert werden ??

Danke, ich bin gerade etwas verwirrt und verunsichert

Hallo, § 89,90 AO - mitwirkungspflicht des stpfl. - die dürfen das…ist wie beim arzt mit der schweigepflicht…versagen könne die gar nichts, die aufhebungsvereinbarung kann aber relevant für die besteuerung sein…

gruß inder

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