Finanzamt und die Bankkonten

Hallo Ihr lieben!

Ich habe eine Frage. Weiß das Finanzamt über alle Bankkonten, die man hat, bescheid, oder nur über diese, die man auch beim Finanzamt angegeben hat?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Ihr lieben!

Ich habe eine Frage. Weiß das Finanzamt über alle Bankkonten,
die man hat, bescheid, oder nur über diese, die man auch beim
Finanzamt angegeben hat?

Wenn sogar das Studentenwerk im Falle des Bafögs Konten (mit Unterstützung) findet, die man gegenüber diesem Amt nicht mitgeteilt hat, dürfte es bei Bedarf für das FA kein Problem sein, entsprechende inländische Konten zu finden.

Guten morgen

Wenn sogar das Studentenwerk im Falle des Bafögs Konten (mit
Unterstützung) findet, die man gegenüber diesem Amt nicht
mitgeteilt hat, dürfte es bei Bedarf für das FA kein Problem
sein, entsprechende inländische Konten zu finden.

Ja, aber nur bei „Bedarf“. Finanzamt darf nicht „einfach so“ Kontendaten abfragen. Allerdings, bei mehreren Millionen Kontenabfragen jährlich kann man daran auch seine Zweifel haben.

Gruss vonsales

Auskunftsersuchen der Bank
Moin,

einfach so dürfen die Finanzämter nicht Konten abfragen, aber wenn der Steuerpflichtige nicht wirklich freiwillig mit den Finanzämtern zusammenarbeiten will, dann gilt das sogenannte Auskunftsersuchen. Dann muss die Bank Auskünfte erteilen, die der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen dienlich sind.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/bankgeheim…

Punkt 2 - 5. und 6. Absatz

Gerne genommen bei Kapitaleinkünften, Auslandsüberweisungen, generell Überweisung größerer Beträge, wenn der Steuerpflichtige „angeblich“ seine Steuerschulden nicht begleichen kann und, und, und…

Schöne Grüße
e