Finanzamt und Giro Konto

Hallo,
ich habe diese Frage auch schon gezielt einigen Experten in diesem Forum gestellt und sehr unterschiedliche Antworten erhalten.Desshalb würde ich gerne noch einige Meinungen hören.
Angenommen Person x möchte einen Betrag von sagen wir mal 50.000 Euro auf ihr Girokonto einzahlen,bekommt sie dann Probleme mit dem Finanzamt?
Das Geld würde nicht aus illegalen Aktivitäten oder ähnlichem stammen sondern wäre über sehr viele Jahre im Hauseigenen Safe angesammelt worden.
Wie müsste Person x sich verhalten und womit müsste Person x rechnen?
Muss Person x dem Finanzamt darlegen wie diese Summe entstanden ist?
Wie könnte Person x dies tun,wenn z.B. jedes mal am Monatsende das überiggebliebene Geld in den Safe gewandert wäre?
Wie haben uns hier schon schwindelig diskutiert,aber jeder meint etwas anders.Ich würde mich über weitere Meinungen freuen.
R.A.

Hallo R.A. - dieses Gesetz gegen Geldwäsche hat doch einen Untergrenze, unter der die Einzahlungen nicht verdächtigt werden, meines Wissens 15.000 Euro - da braucht Person X ihre 50.000 doch nur auf 4 Teilbeträge aufgeteilt im Abstand von einem Monat einzahlen, und gut is, oder?
Meint WB

Es dürfte etwas weltfremd sein, wenn jemand Geld im Safe zu Hause bunkert. Hier könnte z. B. ein Umgehen der Schenkungssteuer vorliegen, wer weiß.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geldw%C3%A4sche

Es dürfte etwas weltfremd sein, wenn jemand Geld im Safe zu
Hause bunkert. Hier könnte z. B. ein Umgehen der
Schenkungssteuer vorliegen, wer weiß.

Es würde definitiv keine Umgehung der Schenkungssteuer vorliegen.Das Geld würde mehr oder weniger naiver Weise immer in den Safe gelegt
und Person x wäre selber über die Hohe Summe überrascht gewesen.Wie könnte Person x dies nun dem Finanzamt darlegen?
Gruß
R.A.

Hallo,

Es dürfte etwas weltfremd sein, wenn jemand Geld im Safe zu
Hause bunkert. Hier könnte z. B. ein Umgehen der
Schenkungssteuer vorliegen, wer weiß.

Es würde definitiv keine Umgehung der Schenkungssteuer
vorliegen.Das Geld würde mehr oder weniger naiver Weise immer
in den Safe gelegt
und Person x wäre selber über die Hohe Summe überrascht
gewesen.Wie könnte Person x dies nun dem Finanzamt darlegen?

mit der Wahrheit, wie sonst? Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man doch auch einer Überprüfung gelassen ins Auge sehen. Mit „Arbeit“ ist es aber bestimmt verbunden.
Einzahlen in mehreren, ungewöhnlich hohen Raten sollte aber von der Bank trotzdem gemeldet werden. Mit der Hausbank kann man aber bestimmt einfacher verhandeln, als mit dem Finanzamt.

Cu Rene

Hallo R.A. - dieses Gesetz gegen Geldwäsche hat doch einen
Untergrenze,

Das gilt nur bedingt. Wenn ein Bank-Mitarbeiter einen Verdacht auf Verstoß gegen das GwG hegt, muß er das melden. Den Verdacht könnte der Mitarbeiter nach der 2. oder 3. Einzahlung bekommen, wobei der Betrag, der eingezahlt wird, unerheblich ist.