Ist eigentlich jeder Sachbearbeiter für Steuerfragen beim Finanzamt ein Beamter oder gibt es da auch „kaufmännisch Angestellte“ ?
*fragt sich*
das K
Ist eigentlich jeder Sachbearbeiter für Steuerfragen beim Finanzamt ein Beamter oder gibt es da auch „kaufmännisch Angestellte“ ?
*fragt sich*
das K
Beim Finanzamt gibt es keine Diener.
Es gibt Beamte, zuständig für hoheitliche Aufgaben, und Angestellte, für sonstige Tätigkeiten wie Schreibkräfte, Datentypistinnen usf…
Kaufmännische Angestellte gibt es nicht.
Gruß, RHG.
Beim Finanzamt gibt es keine Diener.
Aber es sind doch Staatsdiener
nein, Scherz beiseite …
Vielen Dank
Hallo,
Es gibt Beamte, zuständig für hoheitliche Aufgaben, und Angestellte, für sonstige Tätigkeiten wie Schreibkräfte, Datentypistinnen usf.
Das provoziert geradezu die Frage, wo die Hoheit beginnt. Ist es tatsächlich ausgeschlossen, dass es da auch Angestellte gibt, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen? Ist es ungekehrt ausgeschlossen, dass da auch verbeamtete sonstige Tätigkeitentuer gibt?
Grüße
Hallo,
nein, ausgeschlossen ist da gar nichts. Auch ein Angestellter kann hoheitlich Tätig sein und auch ein Beamter kann in der Registratur zum Aktenablegen eingesetzt sein.
Allerdings braucht man im FA viele Sachbearbeiter die eben im Steuer- und Verwaltungsrecht besonders geschult sein müssen.
Die Ausbildung übernimmt der Staat selber. Und wer dann nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird, geht lieber in eine Steuerkanzlei. Dort wird man als Angestellter besser bezahlt als beim Staat.
Aus demselben Grund streiken ja jetzt auch die angestellten Lehrer.
Grüße
miamei
Richtig!
Beamte und Angestellte sind Staatsdiener. Darum werden sie auch nicht so toll bezahlt!
Eigentlich heißen sie aber Staatsbedienstete.
Gruß, RHG.
Der Unterschied zwischen Beamten und Angestellten ist vor allem, dass Beamte im Gegensatz zu allen übrigen Arbeitnehmern ein fundamentales Recht in unserem Rechtsstaat versagt bleibt: Das Streikrecht.
Während alle anderen Erwerbstätigen ihren Forderungen durch Arbeitsniederlegung Nachdruck verleihen, ist das Beamten streng verboten. Deshalb sind wichtige staatliche Aufgaben (hoheitliche Aufgaben) in aller Regel den Beamten vorbehalten.
Früher waren Bundesbahn, Fernmeldewesen, Postwesen u.a. Staatsbetriebe und deshalb auf den systemrelevanten Positionen mit Beamten besetzt, die nicht streiken durften.
Nun sind das Privatbetriebe mit schlecht bezahlten und ebenso motivierten Arbeitnehmern undmit Bossen, die sich nun ein Gehalt und Boni wie in Großkonzernen genehmigen; Bezüge, die ein Vielfaches der Gehälter der bisherigen Bundesbahn-, Post- und sonstigen beamteten Präsidenten ausmachen. Und was das Streikrecht betrifft, das sehen wir jeden Tag mit GDL, Piloten, Fluglotsen etc…
Man sieht, wohin Beamten-Neid (auf was auch immer) führt.
Gruß, RHG.
Hallo,
nein, ausgeschlossen ist da gar nichts. Auch ein Angestellter kann hoheitlich Tätig sein und auch ein Beamter kann in der Registratur zum Aktenablegen eingesetzt sein.
Na da bin ich ja beruhigt.
Allerdings braucht man im FA viele Sachbearbeiter die eben im Steuer- und Verwaltungsrecht besonders geschult sein müssen.
Die Ausbildung übernimmt der Staat selber. Und wer dann nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird, geht lieber in eine Steuerkanzlei. Dort wird man als Angestellter besser bezahlt als beim Staat.
Aus demselben Grund streiken ja jetzt auch die angestellten Lehrer.
Na da machst Du aber einen schönen Nebenkriegsschauplatz auf, wo doch sonst die Beamten gerne behaupten weniger als Angestellte zu bekommen.
Grüße
Es gibt keine kaufm. Angestellte, aber es gibt schon Angestellte dort, die natürlich die gleiche Ausbildung durchlaufen haben wie die Beamten.
Die allermeisten sind verbeamtet, einige wenige nicht, meist aus gesundheitlichen Gründen.