Finanzamt und SGBIII

mein finanzamt möchte von mir eine bescheinigung haben über massnahmen (EDV-unterricht) die vom arbeitsamt gefördert werden und nicht der umsatzsteuerpflicht unterliegen, d.h. dier umsatzsteuer muss in der rechnung nicht extra ausgewiesen werden.

nun habe ich in meinen dozentenverträgen keinen solchen zusatz stehen.

wo finde ich informationen zu diesem gesetz?

Hallo Heike,

Dein Problem ist ganz einfach. Ich bin selbst als selbständiger Dozent tätig. Hier stellte sich auch die Frage, welche Umsätze sind steuerpflichtig und welche nicht.

Die Lösung steht im § 4 Nr. 22 des UStG. In wieweit Deine Umsätze darunter fallen musst Du jetzt selbst klären.

Grundsätzlich sind alle Umsätze „belehrender Art“ nach § 4 Nr. 22a Umsatzsteuer befreit, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (worunter ich auch das AA zählen würde) durchgeführt werden. Ich denke aber das dies hier als sinngemäss ausgelegt werden kann, da das AA als Auftraggeber auftritt.

Siehe auch UStR 113 als Ausführung.

Gruss Bernhard