Hallo,
Ein 30-jähriger Mann hat Steuerschulden (Kfz-Steuer) beim
Finanzamt. Darf das Finanzamt die Eltern des Mannes ohne
dessen vorheriger Einwilligung telefonisch über diese
Steuerschulden im Detail informieren:
Nein!
Jeder beim Finanzamt Beschäftigte ist an das Steuergeheimnis § 30 AO gebunden.
und die Eltern um Zahlung
des offenen Betrages „bitten“?
Eltern und Steuerpflichtiger leben nicht in einem gemeinsamen
Haushalt.
Wäre es ein gemeinsamer Haushalt und hätte der Finazbeamte nur den Vater angetroffen und hätte der Vater sich erkundigt worum es ginge, dann hätte der Vollstrecker eventuell vorsichtig etwas andeuten dürfen.
Etwas zu viel Konjunktiv.
Auf gar keinen Fall darf er den Vater für die Schulden des Sohnes in Haftung nehmen.
In Deutschland gibt es nämlich glücklicherweise keine Sippenhaft.
Das Finanzamt darf sich bei getrennten Haushalten vorsichtig nach dem Verbleib des Sohnes erkundigen, so dieser nie anzutreffen wäre.
Und selbst dann hat der Vater nicht die Pflicht etwas Belastendes über seinen Sohn zu sagen.
Einem solch übereifrigen Vollstrecker gehörte eine Dienstausichtsbeschwerde angehängt.
Und die verliefe nicht einfach so im Sande, denn bei Verstößen gegen das Steuergeheimnis wird der Vollstrecker scho einen Einlauf erhalten.
Fraglich ist, warum das Finanzamt hier nich viel einfachere Wege geht, wie zum Beispiel eine Kontenpfändung oder eine Zwangsabmeldung des Kfz beim Sohn.
Wie sieht es rechtlich aus? Hat das Finanzamt nicht sowas wie
eine Schweigepflicht?:
Das Finanzamt hat sogar eine recht strenge Schweigepflicht.
Ist geregelt in § 30 AO
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__30.html
Gruß
Lawrence