Habe die Lohnsteuer im Januar abgegeben und warte nun mal wieder mehr als 6 Monate schon auf meinen Bescheid. Da ich sehr viele Kilometer fahre erwarte ich einen nicht unerheblichen Betrag zurück. Mir ist klar dass man da nicht viel machen kann doch ich hörte dass man ab 6 Monaten eine Beschwerde wegen Untätigkeit einreichen kann. Stimmt das? Nun ist es aber so dass das Finanzamt (rein zufällig) kurz vor der Frist also nach ca. Fünfeinhalb Monaten einen Bescheid geschickt hat weil sie noch Unterlagen bräuchte. Das habe ich sofort nachgereicht und nun warte ich schon wieder mehr als einen Monat und es tut sich nichts! Ist nun diese „Untätigkeit“ durch dieses Schreiben innerhalb der Frist nicht mehr gültig oder kann ich trotzdem vorgehen? Bin auf das Geld angewiesen. Das dies alles Methode hat und uns der Staat durch diese Unterschlagung mal wieder bescheißt ist klar doch es reicht mir einfach. Jedes Jahr ist das so! Auch wenn eine Beschwerde nicht viel bringt geht’s hier ums Prinzip da es Unterschlagung ist. Kann mir da jemand Infos geben?
normal ist es sicher nicht, das eine Veranlagung so lange dauert. Aber von Methode würde ich nicht sprechen, weil es mir noch nie so, in über 30-ig Jahren Erfahrung mit den Finanzämtern, passiert ist.
Ein Anruf beim Veranlagungsbezirk, der für deine Steuer zuständig ist, wäre sicher kein Fehler. Einfach mal nett nach dem Stand der Bearbeitung nachfragen. Wer am längeren Hebel sitz, sollte nicht beleidigt werden.
Wenn du nun mal immer so hohe Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen kannst, dann stelle doch einen Antrag auf monatliche Berücksichtigung der Werbungskosten fürs neue Kalenderjahr.
Gruß
eigennutz
für die vereinfachte Lohnsteuer sind 4 Wochen angesetzt, wenn es aufwendiger ist, sollte man schon innerhalb einer angemessen Frist eine Antwort bekommen, hier gibt es aber keine Selbstverpflichtung in die man greifen könnte, 5 Monate ist aber definitiv zu lang, eine Beschwerde hilt da sicher und die Anforderung von 6% Zinsen (nimmt das Amt auch…)
Wenn diese Summen aber so hoch sind, lassen Sie sich einen Termin beim Sachbearbeiter geben, hinterfragen Sie das Ganze und lassen sich zukünftig für diese Beträge einen Steuerfreibetrag einräumen, so haben Sie das Geld monatlich Netto mehr und können dann mit Ruhe auf die nächste Erklärung warten, ohne dass Sie lange auf die Auszahlung warten müssen.
ich kann Deinen Ärger verstehen, aber um es vorweg zu nehmen, so wahsinnig viel wirst Du nicht tun können.
Zuerst solltest Du nach angemessener Frist bei Deinem Veranlagungsbeamten anrufen und freundlich den Sachstand erfragen. Als Richtschnur würde ich 2-3 Monate nennen. Hier kannst Du nachdrücklich darauf hinweisen, dass Du auf die erwartete Steuerrückzahlung angewiesen bist. Da Finanzbeamte auch nur Menschen sind, hilft das durchaus nicht selten weiter.
Eine Untätigkeitsklage für einen nicht erlassenen Steuerbescheid sieht das Gesetz nicht vor. Eine maximale Bearbeitungszeit von Steuererklärungen gibt es nicht. Möglich wäre ein Einspruch wegen Untätigkeit nach § 347 Satz 2 AO. Ebenso wäre eine formlose Beschwerde beim Vorsteher denkbar. Ob Einspruch und Beschwerde jedoch wirklich weiterhelfen, wage ich zu bezweifeln. Letztlich musst Du auch noch in Kauf nehmen, es Dir mit Deinem Veranlagungsbeamten zu verscherzen. Bei Ermessensentscheidungen könnte er sein Ermessen zu Deinen Ungunsten ausüben. Dir bliebe natürlich wieder die Möglichkeit des Einspruchs, aber das nimmt Zeit in Anspruch und wenn man in der Rechtsmaterie nicht firm ist, fallen ggf. noch Kosten für die Steuerberatung an.
Zusammenfassend meine Empfehlung: ruhig bleiben und den freundlichen Dialog mit Deinem Veranlagungsbeamten suchen.
Also grundsätzlich sind die Finanzämter seit eh und je gehalten, die Erklärungen so schnell wie möglich zu bearbeiten, wenn für den Steuerpflichtigen eine Erstattung zu erwarten ist. Grundsätzlich kann es aber auch passieren, dass so eine Akte einfach mal „unter den Tisch fällt“. Das würde ich hier vermuten, denn 5 Monate sind effektiv zu viel für eine „einfache“ Einkommensteuererklärung. Da nutzt dann eine Beschwerde auch nicht viel, denn mehr als entschuldigen können die sich auch nicht. Nun, nachdem die letzten angeforderten Belege auch eingereicht wurden, würde ich zunächst einmal höflich nachfragen, wie die Sachlage ist und wann du mit der Erstattung rechnen kannst. Wenn dann weiterhin nicht viel passiert, kann man sich natürlich mal an den Sachgebitesleiter wenden und dies dort schildern.
Am besten ist soetwas immer telefonisch. Da werden direkt viele Missverständnisse und/oder ggfl.s Vorwürfe, die durch einen Brief entstehen können, ausgeräumt.
ja es ist tatsächlich so, dass man nach Ablauf der 6 Monate eine Beschwerde an die Behörde senden kann.
Da Sie aber kurz vor Beendigung dieser Frist " Post " vom Finanzamt erhalten haben, ist die Frist leider gewahrt.
Senden Sie die Erklärung auf dem elektronischen Wege ( ELSTER ) an das FA??? Wenn nicht ist es tatsächlich so, dass die Papiererklärungen später bearbeitet werden, als die per ELSTER versandten.
Das Sie schreiben, dass diese bereits mehrere Jahr bei Ihrem Finanzamt üblich ist, würde ich an Ihrer Stelle, trotz alle dem eine Beschwerden an den Sachgebietsleister versenden, da diese ja wirklich seine sehr lange Zeit ist, die bei der Bearbeitung verstreicht.
Ganz ehrlich??? Untätigsklagen bringen weniger als Sie glauben… Und selbst Steuerberater versuchen diesen Weg in der Regel zu vermeiden, da Sie erst einmal beweisen müssen, dass das Finanzamt ihren Fall liegen lässt…
Oftmals ist es mit einen einfachen Anruf schon getan. Ich würde einfach mal beim Finanzamt anrufen und dort nachfragen warum die Bearbeitung so lange dauert. Wie gesagt der Ton macht die Musik…
Ich bearbeite ca. 200-250 Einkommensteuerfälle(berufsbedingt) im Jahr und kann sagen, dass ich sowas noch nicht oft gehört habe, von daher einfach mal anrufen und nett nachfragen…
hey tom,
dann beantrage doch vom finanzamt das formular für einen vereinfachten steuerfreibetrag, dann zahlst du unterjährig weniger (lohn)steuer, das ist dann quasi die monatliche kilometerabrechnung, ansonsten bekomt du über den lohnsteuerjahresausgleich deine werbungskosten im nachhinein erstattet. mache ich seit jahren und klappt wunderbar
gruss und glück auf, bacco
Hallo Tom,
das verwundert mich auch. Richtig viel zu tun gibt es im Finanzamt immer dann, wenn alle Welt so Anfang März bis Mai seine Steuererklärung abgibt. Dann kann es schon mal einige Wochen dauern, aber das ist echt nicht normal.
Mein Vorschlag wäre: rufe einfach mal an und frag nach.
Wenn Du auf viel Geld wartest, weil du viel fährst, dann lass Dir bitte einen Freibetrag bestätigen, dann kann dein Arbeitgeber den Steuervorteil gleich bei deinem monatlichen Gehalt zukommen lassen. Dann brauchts Du nicht zu warten, bis das Finanzamt fertig ist.
Lieber Tom,
die Finanzbeamten sind Menschen wie Du und ich. Sie haben kein Interesse daran, irgend Jemand zu bescheisssen und sind dazu auch -siehe Abgabenordnung-
nicht berechtigt. Sie würden sich sogar strafbar machen.
Das Problem ist, dass die Finanzämter seit Jahren total unterbesetzt sind. Allein im reichen Bayern fehlen nach den jüngsten Feststellungen des Rechnungshofes über 5.000 Finanzbeamte! Bayern hat kein Interesse, das Personal aufzustocken. Die Milliarden an Mehreinnahmen erhielten zum größten Teil durch den Länderfinanzausgleich die „armen“ Bundesländer, wie Berlin oder Saarland.
Mein Rat: Gehe zu Deinem Sachbearbeiter und schildere Dein Problem. Er wird Dir helfen, soweit es ihm möglich ist!
Gruß, Rainer.
mit Methode und Unterschlagung hat das nichts zu tun, viel mehr mit der schlechten Personalsituation in der Finanzverwaltung. Immer weniger Bearbeiter sollen immer mehr Fälle erledigen (wie überall).
Also der Untätigkeitseinspruch wird in deinem Fall nicht viel bringen, weil das Finanzamt nicht über sechs Monate untätig war, indem es dir ein Schreiben geschickt hat.
Wenn du aber so hohe Werbungskosten wegen der vielen Kilometer hast, dann lass dir doch einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte für die voraussichtlichen Fahrtkosten eintragen.
Diese Möglichkeit gibt es extra dafür, dass man nicht jedes Jahr so lange auf die Steuererstattung warten muss.