Finanzamt verlangt Mietvertrag

Durch eine begrenzte Stelle, pendelte jemand vergangenes Jahr zweimal die Woche 250km einfach zur Arbeitsstätte. Nun ist er mitte letzten Jahres in den Ort der Arbeitsstätte gezogen, wollte aber antürlich für das erste halbe Jahr die gependelten Kilometer steuerlich absetzen. Das Finanzamt will nun aus irgendeinem Grund den Mietvertrag der ursprünglichen Wohnung sehen. Das Problem ist, dass es keinen gibt, weil er dort bei seinen Eltern gewohnt hat und keine Miete gezahlt hat.

Muss man einen solchen Vertrag vorweisen können, um die gefahrenen Kilometer zur Arbeit steuerlich absetzen zu können?

Vielen Dank im Voraus!

man sollte es so schildern, wie es war - und wenn erst ab Mitte 2012 neue Wohnung am Arbeitsort, dann dies auch per Mietvertrag nachweisen, denn das FA könnte vermuten, dass bereits vorher am Arbeitsort gewohnt wurde - bei der Entfernung! Ist man da tatsächlich jeden Tag gependelt??

Lia

=HALLO()

Er schreibt, er sei zweimal die Woche gefahren. Also sind es „Familienheimfahrten“, doppelter Hausstand. Hier prüft das Finanzamt schon etwas penibler.

Einfach nur ein Zimmer bei den Eltern zu unterhalten wird da nicht reichen.

=TSCHÜSS()

Doppelte Haushaltsführung?
Im ersten Halbjahr hatte er doch keinen Hausstand am Arbeitsort.
Gruß, RHG.

Hallo, schlauelia,
wenn ich die Frage richtig gelesen habe, möchte das Finanzamt den Mietvertrag für die „ursprüngliche Wohnung“ bei den Eltern. Außerdem
gibt der Fragesteller an, dass er zweimal wöchentlich gependelt ist, nicht täglich. Hinschauen!
Grund für die Ablehnung könnte sein, dass das FA bei dieser Entfernung von 250 km von einer privaten und nicht von einer beruflichen Veranlassung des „Pendelns“ ausgeht.
Gruß, RHG.

Genau es gab keine zweite Wohnung oder dergleichen während des ersten Halbjahres, somit können es ja eigentlich auch keine "Heim"fahrten sein. Es wurde lediglich von der heimatlichen Wohnung bei den Eltern aus zwei mal die Woche gependelt.

Hallo,

Genau es gab keine zweite Wohnung oder dergleichen während des ersten Halbjahres, somit können es ja eigentlich auch keine "Heim"fahrten sein. Es wurde lediglich von der heimatlichen Wohnung bei den Eltern aus zwei mal die Woche gependelt.

Und man hat da auch nur zwei Tage die Woche gearbeitet? Oder hat man da übernachtet?
Im Grunde braucht man keinen Mietvertrag für die Entfernungspauschale. Gibt ja auch Leute ohne Mietvertrag. Insofern dürfte das Begehren nach einem Mietvertrag einen anderen Grund haben.

Grüße