Hallo,
wenn aus einem z.B. Immobilienfonds Erträge anfallen, so werden diese von der Fondsgesellschaft an ein Betriebsstättenfinanzamt gemeldet. Ab diesem Zeitpunkt ist der Besitzer der Fondsanteile dafür steuerpflichtig. Wenn aber das Betriebstättenfinanzamt die Meldung der Erträge an das Finanzamt, das für den Fondsanteilbeitzer zuständig ist, um Jahre verzögert, laufen Schuldzinsen auf. Es müssten ja im gleichen Jahr der Erträgnisausschüttung die Steuern bezahlt werden. Die durch die Verzögerung der Mitteilungen zwischen den Finanzämtern enstehenden Schuldzinsen können in die Tausende gehen. Ist das ein gewollter Nebenverdienst der Finanzämter?
Gibt es eine Möglichkeit solche Schuldzinsen einzuklagen, zu vermeiden, abzusetzen?
Gruß klingholz
Hallo,
wenn aus einem z.B. Immobilienfonds Erträge anfallen, so
werden diese von der Fondsgesellschaft an ein
Betriebsstättenfinanzamt gemeldet. Ab diesem Zeitpunkt ist der
Besitzer der Fondsanteile dafür steuerpflichtig.
eigentlich erst, wenn das betriebsstättenfinanzamt die geschichte an das wohnsitzfinanzamt gemeldet hat und dieses einen bescheid ergehen lässt. zumindest i.s. zinslauf
Wenn aber das
Betriebstättenfinanzamt die Meldung der Erträge an das
Finanzamt, das für den Fondsanteilbeitzer zuständig ist, um
Jahre verzögert, laufen Schuldzinsen auf.
richtig, sowohl guthaben- als auch nachzahlungszinsen…
Es müssten ja im
gleichen Jahr der Erträgnisausschüttung die Steuern bezahlt
werden.
eine ausschüttung hat keine auswirkung auf die einkommensteuer, sondern der gewinnanteil im entsprechenden jahr…
Die durch die Verzögerung der Mitteilungen zwischen
den Finanzämtern enstehenden Schuldzinsen können in die
Tausende gehen. Ist das ein gewollter Nebenverdienst der
Finanzämter?
keine ahnung ob es da interne anweisungen gibt. kann evtl. einer der hier mitlesenden fiskalritter beantworten…
Gibt es eine Möglichkeit solche Schuldzinsen einzuklagen,
nein
vermeiden,
ja, indem man in dem moment wo man weiss (idr nachdem man die mitteilung der fondsgesellschaft bekommen hat) wie hoch die zu erwartende nachzahlung ist, sich mit seinem finanzamt in verbindung setzt und den entsprechenden betrag an die finanzkasse überweist, mit der bitte das auf „verwahrung“ zu verbuchen und dabei erklärt, dass man so den zinslauf verhindern möchte. klappt in der regel ganz gut…
abzusetzen?
nö
gruß inder
Hiho,
was spricht denn im gegebenen Fall dafür, dass es tatsächlich die Mitteilung der festgestellten Beträge vom FA des Fonds an das FA des Beteiligten ist, die da so lange dauert?
Ich hätte daran ein paar Zweifel.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo!
Der Steuerpflichtige könnte in seiner Einkommensteuererklärung schon einen geschätzten Gewinn für die Beteiligung angeben, dieser wird in der Regel bei der Bearbeitung übernommen und dann bei Erhalt des korrekten Wertes entsprechend korrigiert.
gruß
derschwede77
Vollverzinsung
Hi,
wie Blumepeder richtig vorschlug, kann man die Einkünfte bereits in der Steuererklärung selbst angeben und so vranlassen, dass sie bei der ersten Veranlagung miterfasst werden.
Die durch die Verzögerung der Mitteilungen zwischen
den Finanzämtern enstehenden Schuldzinsen können in die
Tausende gehen. Ist das ein gewollter Nebenverdienst der
Finanzämter?(Inder) keine ahnung ob es da interne anweisungen gibt. kann evtl. :einer der hier mitlesenden fiskalritter beantworten…
nein, es gibt keine Anweisungen, die die Verzinsung irgendwie berücksichtigt. Man soll die Mitteilungen zeitnah auswerten und auch die Steuererklärngen schnellstmöglich bearbeiten. Also alles gleichmäßig schnell.
Es handelt sich um die Vollverzinsung § 233a AO.
Nach einer Karenzzeit wird die Steuerforderung automatisch zugunsten oder zuungunsten verzinst. Verzögerungen sind kein grund, die Verzinsung nicht durchzuführen.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__233a.html
Schöne Grüße
C.
Man hat wohl schlechte Karten, wenn die steuerliche Mitteilung vom Fonds an den Fondsanteilbesitzer lange nach seiner Abgabe der Steuererklärung erfolgt. Eine Berücksichtigung nachgereichter Mitteilung erfolgt vom Finanzamt nicht, es sei denn, man hat noch nicht den Steuerbescheid bzw. 4 Wochen Zeit, wenn er vorliegt.
Mir sind Fälle bekannt, in denen das Betriebsstättenfinanzamt einige Jahre (4) gebraucht hat, um dem Finanzamt des Einkommensteuerpflichtigen die steuerrelevanten Erträge zu übermitteln.
Da war noch eine Frage, woher man weiß, dass es die große Laufzeit zwischen den Finanzämtern gibt. Beispiel: Mai 2007 steuerrelevanten Erträge sind angefallen, Dezember 2007 Mitteilung an den Fondsanteilbesitzer, 2011 neuer Steuerbescheid. Es ist doch anzunehemen, dass die Mitteilungen an den Fondsanteilbesitzer und sein Finanzamt zeitnah erfolgen.
Servus,
nochmal: Es liegt in aller Regel nicht an der Laufzeit der Übermittlung, sondern an den für Immofonds typischen Kaspereien bei der Feststellung der Einkünfte durch das Betriebsstättenfinanzamt: „Für Immofonds typisch“ u.a. deswegen, weil da regelrechte Luftschlösser an Abschreibungsmöglichkeiten im Prospekt angepriesen worden sind, ohne die sich die Zeichnung der Fondsanteile für die Beteiligten leicht als schlechtes Geschäft herausstellen könnte. Deswegen werden sie vaille que vaille verteidigt, auch wo das hoffnungslos ist - und das dauert dann halt.
Übrigens: Auch ein bestandskräftiger ESt-Bescheid wird geändert, wenn der steuerliche Vertreter des Fonds irgendwann einmal zu Ende gekaspert hat und der Feststellungsbescheid ergeht, § 173 Abs 1 AO. Da ist keine Eile und nichts verschenkt.
Achja, und in der Zeit, als ich noch viele ESt-Erklärungen auf dem Tisch hatte, waren die Fonds, die „schon“ im September des Folgejahres wenigstens vorläufige, ungefähre Werte benennen konnten (ganz ohne Betriebsstättenfinanzamt), die ganz extreme Ausnahme. Die Branche ist offenbar insgesamt nicht grad mit dem TGV unterwegs, was FiBu und Rechnungswesen betrifft.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder