Finanzamt vollstreckt Schätzung trotz AlG II?

Guten Tag,

ich brauche dringend Hilfe, da ich nicht weiss wie ich mich jetzt weiter verhalten soll und welche Möglichkeiten es noch gibt, dies zu verhindern. Zur Sache:

Durch die Vorwehen einer Trennung konnte ich meine Selbständigkeit ab August 2006 nicht mehr ausüben. Im Oktober 2006 trennte ich mich von meinem Mann und beantragte AlG II, worauf mir seitens der ARGE gesagt wurde, ich müsse mein Gewerbe entweder abmelden oder zumindest ruhend stellen, was ich per Fax an das zuständige Finazamt dann auch tat.
Eine Aufforderung zur Abgabe meiner Steuererklärung ignorierte ich leider, da ich mich darauf berief, durch das ruhende Gewerbe ja keinerlei Einkommen zu erzielen. Daraufhin erreichte mich eine Schätzung von 2006 bis heute (also genau die Zeit in der ich nur AlG II bekommen habe). Nach Rücksprache mit dem Finanzamt reichte ich für diese Zeit meine Steuererklärungen nach. Statt einem neuen Bescheid erhielt ich eine Vollstreckungsankündigung, gegen die ich in Widerspruch ging mit der Bitte, meine Steuer anhand der nun vorliegenden Unterlagen neu zu berechnen. Wieder nach einer Weile bekam ich dann die Ablehnung davon. Das Finanzamt besteht weiter auf seiner Forderung.
Nun meine Frage: Kann ich die Vollstreckung noch irgendwie abwenden? Wenn ja, wie? Zur Ergänzung: Ich habe bereits 2 mal die EV abgeben müssen, da bei der Trennung ein Hauskredit geplatzt ist und dies auch längst noch nicht geklärt ist.

Für hilfreiche Informationen wäre ich sehr dankbar!