Finanzamt weigert sich

Im Jahr 1995 hat er(damals war er noch nicht verheiratet ) Schulden beim Finanzamt als selbständiger Unternehmer gemacht.ca 20 000 DM.Als er Jahre später zusammen mit seiner Ehefrau (sie ohne Einkommen)eine Einkommensteuererklärung gemacht haben , haben sie zwar vom FA Beischeid bekommen dass ihnen ca 700Eur zusteht aber das FA weigerte sich das Geld auszuzahlen und hat mit den Schulden des Mannes von Jahr 1995 argumentiert.Er verdient jetzt 26660 EurBrutto im Jahr, sie 324,00 im Monat als geringfügig beschäftigte und er Zahlt auch noch Heruntergesetzten Unterhalt für 3 Kinder aus 1 Ehe 425,65 Eur.Das FA pfändet seinen Gehalt nicht da der Unterhalt vor Finanzamtschulden geht.Die Frage ist ob das FA wirklich die ganze Summe auch für weitere Einkommensteuererklärungen einbehalten darf ???

Die Frage ist ob das FA wirklich die
ganze Summe auch für weitere Einkommensteuererklärungen
einbehalten darf ???

Aufteilung der Steuerschuld bzw der Erstattung beantragen, dann kann das FA nur seinen Anteil mit seinen alten Schulden verrechnen.

Aufteilung der Steuerschuld bzw der Erstattung beantragen,
dann kann das FA nur seinen Anteil mit seinen alten Schulden
verrechnen.

Nützt aber nix, da sie ja keine Steuern gezahlt hat.

Nützt aber nix, da sie ja keine Steuern gezahlt hat.

Klar, aber somit nimmt das wenigstens seinen korrekten Weg! *grins*

Hallo,

das böse Finanzamt…

aber sicher dürfen die Guthaben mit nicht verjährten Schulden verrechnen.
Warum sollten sie das auch nicht dürfen?

Man kann übrigens davon ausgehen, dass bei den genannten Dimensionen gar keine Schulden getilgt wurden, sondern nur Zinsen bezahlt wurden.

Und wenn der Kindesunterhalt mal wegfällt, wird das Finanzamt auch pfänden können.
Momentan dürfte die Steuerschuld, wegen der Situation, beim Finanzamt niedergeschlagen sein, das heißt der Anspruch wird nicht verfolgt, aber das Finanzamt macht ihn von Zeit zu Zeit geltend um die Verjährung zu verhindern.

Gruß
Lawrence

Servus,

wenn der Zahlende genügend präzisiert hat, was er denn bezahlt hat (bzw. die jeweils mitgeteilten Umbuchungen hat korrigieren lassen) kann auch umgekehrt vorkommen, dass sukzessiv von der Schuld nur noch ein großer Berg Zinsen und Nebenleistungen übrig ist.

Man kann in diesem Fall abwarten, bis die Schnecke überholt, und in diesem Moment - zack! - mit einem Erlassantrag zuschlagen.

Schöne Grüße

MM

Klar, aber somit nimmt das wenigstens seinen korrekten Weg!
*grins*

… und verlangt schriftlich was beiden Seiten bereits mündlich bekannt ist (und macht dem Mitarbeiter somit wieder Arbeit in der er StErklärungen bearbeiten könnte …)

Aber als solches ist ein Aufteilungsbescheid natürlich der richtige Weg - gerade wenn beide Ehepartner Lohnsteuer gezahlt haben.

LG