Finanzamt will Fragebogen, was soll ich machen?

Hallo Zusammen,

ich wollte Nachfragen weil ich mit einem Schreiben vom Finanzamt nicht weiterkomme.

Ich habe vor zwei Jahren ein kleines Waldstück geerbt, dass ich nicht bewirtschafte und auch nichts verkaufe, und ein Wiese die verpachtet ist. Jetzt habe ich von meinem Finanzamt ein schreiben bekmmen:

Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen /Freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit. Übermittlung des Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Das wäre ja alles kein Problem, weil ich keine selbständigkeit oder auch keine Landwirtschaft etc plane.

Ich maches Online über Elster aber die Fragen dort sind z.b Wie heißt Ihre Firma oder wieviel hat Ihre FIrma letztes Jahr abgeworfen usw. Ich würde das ja alles gerne einfach überspringen aber das Formular lässt dies nicht zu. Erst wenn ich dort etwas eingetragen habe , kann ich es abschicken. Ich habe auch schon beim Finanzamt angerufen und diese Dame hat mir nur mitgeteilt ich muss das ausfüllen, und wenn ich nicht weißter weiß Hilfe suchen ??.
Ich verstehe nicht warum ich nicht einfach mit Ihr klären kann dass ich keine Selbstständigkeit plane und dies nicht anders lösen kann ??.

Sollte ich deswegen mir einen Steuerberater suchen ??

Wie wäre es, als Name „keine“ einzutragen und als Abwurf 0€?

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Nö, aber die Beantwortung deiner Frage fällt ziemlich gut in das Gebiet des geschätzten @aprilfisch.
Mal gucken, was der dazu sagen kann.
Landwirtschaft und Forst haben meines Wissens so einige Sonderregeln (was wohl auch dem mitunter kreativen Umgang mit dem Steuerrecht durch Landwirte zu tun haben kann).

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Der kann zu einem so vorgetragenen Sachverhalt recht wenig sagen - @Alleswisser sei an dieser Stelle inständig gebeten, nicht irgendwie oder so ungefähr mehrr oder weniger schwammig im Nebel herumzurühren, sondern ganz schlicht darzulegen, was Sache ist. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist so, wie er ihn wiedergibt, kaum wiederzuerkennen.

Unter anderem die, dass bei der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes die Betriebsaufgabe zu erklären ist (was in der Regel mit nicht unerheblichen Entnahmegewinnen verbunden ist, die freilich neutralisiert werden können, wenn entsprechende Freibeträge nutzbar sind und genutzt werden): Die Eigenschaft „Landwirtschaftlicher Betrieb“ kann durchaus „am Grundstück hängen“, wenn keine Betriebsaufgabe erklärt worden ist.

Außer diesem Punkt wäre zu klären, um welche Flächen es geht, und bei der Wiese, mit welcher Ertragsmesszahl die bewertet ist.

Und dann lässt sich schon mehr sagen.

Schöne Grüße

MM

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