Finanzamt will Geld, Einnahmen/Unterlagen fehlen

Hallo,
ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage:
Eine Person hatte 2009 und 2010 zwei Immobilien. Mit Immobilie A hatte sie in 2009 und 2010 ein Minus gemacht, wobei ihr für 2009 bei Immobilie A die Unterlagen fehlen, weil sie in einem Umzugscontainer ihres ehemaligen Arbeitgebers sind, an den sie wahrscheinlich auch zukünftig nicht rankommen wird.
Die Immobilie B ist eine Schrottimmobilie, die ihr Vater mit einer Vollmacht auf ihren Namen gekauft hat. Ist leider nicht rückgängig zu machen. Alle Mieteinnahmen sind auf das Konto ihres Vaters geflossen, weil sie mit der Immobilie nichs zu tun haben wollte, weil diese Immobilie sie mental ziemlich belastet hat. Sie hat nie Mieteinnahmen erhalten. Ihr Vater ist senil aber kaufsüchtig und es ist nicht zu erwarten, daß er all die Unterlagen für eine Steuererklärung zusammenbekommt.
Das Finanzamt hat ihr nun eine Zahlungsfrist bis Ende dieses Monats gesetzt und sie bereits geschätzt. Der Steuerbescheid ist nicht unterschrieben und enthält auch keine Angaben zu dem Sachbearbeiter. Wahrscheinlich deshalb, weil sie denen geschrieben hat, dass die Steuergesetze aufgrund des Bundesbereinigungsgesetzes von 2007 keine Geltungsbereiche mehr haben, daß das GG seit 1990 keinen Geltungsbereich mehr hat (siehe Überschreibung des Artikels 23 GG) und dass Angestellte, die sich als (Finanz-)Beamte ausgeben, privat mit Ihrem Vermögen haften, da das Staatshaftungsgesetz seit den 80ern erloschen ist.
Fragen:

  • wie erwirkt sie, daß sie für Immobilie B gar keine Steuererklärung abgeben muß, weil sie nie Mieteinnahmen erhalten hat und weil die Immobilie ganz offensichtlich eine Schrottimmobilie ist?
  • wie kann sie gegen einen Finanzbeamten rechtlich vorgehen, wenn er sich trotz dieser Umstände stur stellt? (z.B. mittels des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Beamtengesetzes, Grundgesetz etc. (auch wenn diese keinen Geltungsbereich haben)
  • wie erwirkt sie, daß sie für Immobilie A für den Zeitraum 2009 keine Belege nachreichen muss oder daß ich keine Steuer zahle?

Hallo,

Hallo,
ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage:
Eine Person hatte 2009 und 2010 zwei Immobilien. Mit
Immobilie A hatte sie in 2009 und 2010 ein Minus gemacht,
wobei ihr für 2009 bei Immobilie A die Unterlagen fehlen, weil
sie in einem Umzugscontainer ihres ehemaligen Arbeitgebers
sind, an den sie wahrscheinlich auch zukünftig nicht rankommen
wird.
Die Immobilie B ist eine Schrottimmobilie, die ihr Vater mit
einer Vollmacht auf ihren Namen gekauft hat.

Und damit hat sich der Notar zufrieden gegeben ?
Notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch ohne Unterschrift des Käufers ?

Gruß Merger

HI,

dieser lieben Person würde ich raten, zunächst ihre Herausgabeansprüche gegen den ehemaligen Arbeitgeber durchzusetzen, damit die Unterlagen zur Immobilie wieder verfügbar sind.
Unabhängig hiervon halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass das Finanzamt auf die eher am Rand liegende Rechtsauffassung zur Geltung des Grundgesetzes reagiert. Nach meiner Erfahrung sind auf den Steuerbescheiden die Sachbearbeiter grundsätzlich nicht angegeben. Aber wer Verschwörungstheorien liebt, …

Gruß

Michael

Hi,

wenn die Person ihrem „senilen, aber kaufsüchtigem Vater“ eine Vollmacht für den Immobilienkauf erteilt, dann reicht das dem Notar.

Gruß

Michael

1 Like

Hallo Michael,

aber doch nur dann, wenn die Unterschrift beglaubigt wurde.

Gruß Merger

Hallo!

Niemand ist daran gehindert, in dieser Weise…

weil sie denen
geschrieben hat, dass die Steuergesetze aufgrund des
Bundesbereinigungsgesetzes von 2007 keine Geltungsbereiche
mehr haben, daß das GG seit 1990 keinen Geltungsbereich mehr
hat (siehe Überschreibung des Artikels 23 GG) und dass
Angestellte, die sich als (Finanz-)Beamte ausgeben, privat mit
Ihrem Vermögen haften, da das Staatshaftungsgesetz seit den
80ern erloschen ist.

… mit seinen steuerlichen Obliegenheiten umzugehen. Mit Spinnern eigenwilligen Rechtsauffassungen umzugehen, gehört für Sachbearbeiter des Finanzamts zum Tagesgeschäft. Hat die Dame dem FA vielleicht auch den in solchem Zusammenhang gerne vertretenen Standpunkt von den Reichsgrenzen von 1871, 1909 oder 1937 zu verklickern versucht? Macht nichts, ändert nichts an der Vorgehensweise des FA: Fristsetzung zur Abgabe der ausstehenden Erklärungen/Unterlagen … Schätzung … Vollstreckung.

  • wie erwirkt sie, daß sie für Immobilie B gar keine
    Steuererklärung abgeben muß, weil sie nie Mieteinnahmen
    erhalten hat und weil die Immobilie ganz offensichtlich eine
    Schrottimmobilie ist?

Keine Mieteinnahmen haben doch mit der Steuererklärung nichts zu tun. Aus der etwas wirren Darstellung lässt sich entnehmen, dass es durchaus Mieteinnahmen gab, aber die Steuerpflichtige hat irgendwelche familieninternen Probleme, was allerdings für die in jedem Fall abzugebenden Steuerklärungen irrelevant ist.

  • wie kann sie gegen einen Finanzbeamten rechtlich vorgehen,
    wenn er sich trotz dieser Umstände stur stellt? (z.B. mittels
    des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Beamtengesetzes,
    Grundgesetz etc. (auch wenn diese keinen Geltungsbereich
    haben)

Tue dir selbst den Gefallen und höre mit solchem Müll auf. Wenn du der Meinung bist, die hiesige Rechtsordnung hätte keine Gültigkeit, dann kläre den Sachverhalt auf politischer Ebene. Aber bevor das nicht passiert ist, hast du den Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit und alle möglichen Abgaben und Steuern zu bezahlen. Dein Ansinnen ist albern und wenn du das nicht zur Kenntnis nehmen willst, wird sich deshalb niemand den Mund fusselig sabbeln wollen und du machst Bekanntschaft mit Vollstreckungsmaßnahmen.

  • wie erwirkt sie, daß sie für Immobilie A für den Zeitraum
    2009 keine Belege nachreichen muss oder daß ich keine Steuer
    zahle?

Ganz einfach: Kippe das System :smile: Einen anderen Weg gibt’s nicht. Ich bin aber ziemlich sicher, das weißt du selbst. Dein Nick fiel mir an verschiedenen Stellen im Zusammenhang mit einem Verein auf, der Albträumen von Monarchie und einem Deutschland in früheren Grenzen nachhängt - ein Club von lebens- und friedensfeindlichen Schwachköpfen.

Vor gar nicht langer Zeit tauchtest Du mit einer Frage zu einem angeblich neuen Pyrolyseverfahren auf - tatsächlich ein uralter Hut, an vielen Stellen längst realisiert, nur nicht wirtschaftlich tragfähig. Die angegebene Wirtschaftlichkeitsberechnung war haarsträubendes Laienmachwerk voller Fehler und Illusionen. Dahinter steckte der erwähnte fragwürdige Verein.

Ein Tipp, der dir nicht gefallen wird, aber den Vorzug hat, zu funktionieren: Als Steuerpflichtiger kennt man seine Sachbearbeiter beim FA, klärt Probleme sofort, wartet nicht auf böse Briefe mit Fristsetzungen, sondern hat längst um eine eingängig bgründete Fristverlängerung gebeten (vorsichtshalber: Dass man erstmal die Wiedereinführung der Monarchie abwarten will, ist keine eingängige Begründung). Als Steuerpflichtiger, der auch nur halbwegs bei Verstand ist, versucht man gar nicht erst, sich vor Steuererklärungen zu drücken. Man bekommt wirklich fast alles zustande, nur Erklärungen müssen her und seien es Nullmeldungen. Aber keine Meldung, kein Papier führt zum immer gleichen Ergebnis: Schätzung und am Ende Vollstreckung - hört sich unangenehm an, ist es auch.

Die erste Schätzung - man ist immer wieder erstaunt - wird einigermaßen zu den Realitäten passen. Wird dann bezahlt, ist es zunächst einmal in Ordnung. Wenn nicht, folgen Zahlungsaufforderungen und schließlich Vollstreckungsmaßnahmen. Du darfst mir glauben, das FA weiß ziemlich genau, wo es hingreifen muss und wo es weh tut. Die haben nämlich Übung im Umgang mit solchen Zeitgenossen. Bei der nächsten Schätzung darfst du davon ausgehen, dass dir die Tränen kommen. Kurz: Das ist der dümmstmögliche und aussichtsloseste Weg. Aber an den bist du ja gewöhnt.

Gruß
Wolfgang

Hallom

ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage:
Eine Person hatte 2009 und 2010 zwei Immobilien. Mit Immobilie A hatte sie in 2009 und 2010 ein Minus gemacht, wobei ihr für 2009 bei Immobilie A die Unterlagen fehlen, weil sie in einem Umzugscontainer ihres ehemaligen Arbeitgebers sind, an den sie wahrscheinlich auch zukünftig nicht rankommen wird.
Die Immobilie B ist eine Schrottimmobilie, die ihr Vater mit einer Vollmacht auf ihren Namen gekauft hat. Ist leider nicht rückgängig zu machen.

Das nehmen wir einfach mal gegeben hin.

Alle Mieteinnahmen sind auf das Konto ihres Vaters geflossen, weil sie mit der Immobilie nichs zu tun haben wollte, weil diese Immobilie sie mental ziemlich belastet hat. Sie hat nie Mieteinnahmen erhalten.

Und auch das lässt sich nicht nachweisen. Keiner der Mieter wäre in der Lage anzugeben, wohin die ihre Miete bezahlen?

Ihr Vater ist senil aber kaufsüchtig

Was ja erstmal kein Widerspruch sein muss ;o)

und es ist nicht zu erwarten, daß er all die Unterlagen für eine Steuererklärung zusammenbekommt.
Das Finanzamt hat ihr nun eine Zahlungsfrist bis Ende dieses Monats gesetzt und sie bereits geschätzt. Der Steuerbescheid ist nicht unterschrieben und enthält auch keine Angaben zu dem Sachbearbeiter.

Habe gerad mal auf meine Bescheide geschaut, und da ist es genauso. Scheint also üblich zu sein.

Wahrscheinlich deshalb, weil sie denen geschrieben hat, dass die Steuergesetze aufgrund des Bundesbereinigungsgesetzes von 2007 keine Geltungsbereiche mehr haben,

Und das geht dort woraus genau hervor?

daß das GG seit 1990 keinen Geltungsbereich mehr hat (siehe Überschreibung des Artikels 23 GG)

Wieso sollte das keinen Geltungsbereich mehr haben? Der alte Artikel 23 mit seiner vorläufigen Begrenzung hatte sich doch mit dem Beitritt des Saarlands und der ganz neuen fünf Bundesländer erübrigt. Das ist also jetzt nicht nicht gültig, sondern schlicht nicht mehr auf den dort vorläufig begrenzten Geltungsbereich begrenzt. Es ist also nicht die Geltung entfallen, sondern die Begrenzung. Aber da kann man sicher schon mal durcheinanderkommen.

Angestellte, die sich als (Finanz-)Beamte ausgeben, privat mit Ihrem Vermögen haften, da das Staatshaftungsgesetz seit den 80ern erloschen ist.

Naja, wenn es schon der Staat und seine Gesetze gar nicht bestehen, dann ist es aber auch konsequent, wenn der gar nicht haftet. Vor welchem Gericht wollte man dann einen solchen Beamten/Angestellten verklagen?

Fragen:

  • wie erwirkt sie, daß sie für Immobilie B gar keine Steuererklärung abgeben muß, weil sie nie Mieteinnahmen erhalten hat und weil die Immobilie ganz offensichtlich eine Schrottimmobilie ist?

Schwierig. Steuerpflichtig ist nun mal die Person als ganzes und nicht für einzelene Einkommensarten oder gar einzelne Immobilien. Ganz dünnes Eis wäre eventuell § 34 AO. Aber da auch dieses Gesetz aller Wahrscheinlichkeit wohl nicht gelten dürfte, schwierig eben.

  • wie kann sie gegen einen Finanzbeamten rechtlich vorgehen, wenn er sich trotz dieser Umstände stur stellt? (z.B. mittels des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Beamtengesetzes, Grundgesetz etc. (auch wenn diese keinen Geltungsbereich haben)

Gar nicht. Der wird nicht aus eigenem Antrieb tätig, sondern weil es ihm die Gesetze und seine Vorgesetzten so vorgeben. (Das war auch schon bei Kaisers, Führers und Besatzungsmächtigen so)

  • wie erwirkt sie, daß sie für Immobilie A für den Zeitraum 2009 keine Belege nachreichen muss oder daß ich keine Steuer zahle?

Die Pflicht Angaben zu machen und bei Bedarf zu Belegen ergeben sich nun mal aus den Steuergesetzen (auch schon aus denen vor 1990, 1982 oder 1945). Da kommt man nicht drumherum. Einziger Ansatzpunkt wäre hier § 34 oder 35 AO, da ja Papa das Haus gekauft und wirtschaftlich genutzt hat. Wirtschaftliches Eigentum wäre hier das Stichwort. Aber wie gesagt, ganz dünnes Eis.
Einfach mal keinen kruden Theorien nachgehen, sondern einen Rechtsbeistand aufsuchen. Dabei einfach erstmal davon ausgehen, dass die Gesetze gelten bis jemand den Beweis des Gegenteils vorlegt (nicht erzählt oder sich einen anspinnt).

Grüße