Finanzamt will nicht zahlen!

Hallo!
Ich habe folgendes Problem. Ich habe voriges Jahr mein Haus umgebaut, eine neue Wohneinheit geschaffen. Darin leben meine Eltern. Das Haus gehörte Ihnen und wurde auf mich überschrieben, also geschenkt. Im Notarvertrag wurde ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht niedergeschrieben. Meine Eltern zahlen aber trotzdem Miete, da wir sonst den Kredit nicht zahlen könnten, da meine Frau vor kurzem eine andere Arbeitsstelle bekam und weniger Geld verdient, was wir beim Umbau aber noch nicht wußten. Es existiert ein Mietvertrag mit meinen Eltern. Das Finanzamt will den Mietvertrag aber nicht anerkennen und beruft sich auf das mietfreie wohnen. Und so kann ich den Bau nicht steuerlich absetzen. Ich denke das kann man, wenn eine Wohneinheit vermietet ist? Der Mietvertag gilt ab Fertigstellung des Baues (09/09). Meine Eltern hatten ein Jahr Mietfrei (bis 09/10) wegen Eigenleistung am Bau. Nun zahlen Sie monatlich. Aber warum zahlt das Finanzamt nicht? Gibt es vielleicht urteile oder ähnliche Fälle? Kann mir Jemand helfen?
Vielen Dank!

Hallo,

kann leider meine Antwort nicht begründen: Auch wenn Deine Eltern ein lebenslanges Wohnrecht im Altbau haben, müssten Sie den An-/Neubau mieten können.
Natürlich kann das Finanzamt jetzt sagen, dass Deine Eltern ja im Altbau mit Wohnrecht genügend Wohnraum haben u. deshalb den Neubau nicht mieten brauchen u. falls ihr auch im Haus lebt sehe ich gar keine Chance dem Finanzamt klar zu machen, dass Deine Eltern den Neubau gemietet haben:frowning:

Hallo,
hmm, das ist eine schwierige Sache. Ein Präzedenzfall ist mir im Moment nicht geläufig und ich müsste ebenso beim BFH nach Urteilen suchen wie. Das Problem in Ihrem Fall liegt tatsächlich darin, dass der Notarvertrag ein mietfreies Wohnen vorsieht. Ein dieser Klausel widersprechender Mietvertrag wäre also rechtswidrig. So gesehen müssten rein rechtlich die „Mietzahlungen“ als Schenkungen angesehen werden. Es tut mir also leid Ihnen das mitteilen zu müssen, aber nach meinem rechtichen Befinden, ist hier das FA im Recht. Sollten Sie dennoch dagegen vorgehen wollen, würde ich empfehlen einen Anwalt für Steuerrecht zu konsultieren oder ggfs.den Notarvertrag entsprechend anzupassen.

Hallo,

das ist doch wirklich zu defiziel, wende dich an einenfachanwakt für steuerrecht -