Heute sind 2 dicke Briefe vom Finanzamt angekommen,anstatt einer Lohnsteuer Rückerstattung, möchten sie jetzt ca.5000 Euro haben.Das sind die Rückerstattungen (2005-2009) von einem Haus,was 2006 gekauft wurde.Zur Vorgeschichte, nach dem Kauf wurde das Haus in Eigenregie renoviert und zwar so wie Zeit war. Vor ein paar Wochen standen auf einmal 2 Beamte von der Steuerfahndung vorm Haus und verlangten eine Besichtigung,was auch zugelassen wurde.Sie wollten kontrollieren wie weit die Renovierung fortgeschritten war.Dazu wurde den Herrn mitgeteilt, das das Material vorhanden ist und nur noch tapeziert und Fliesen gelegt muß.Jetzt steht in dem Bescheid,das eine Vermietabsicht nicht belegt werden kann und deshalb eine Absetzbarkeit nicht gegeben ist.
Meine Frage ist:
-Wie kann etwas vermietet was nicht fertig ist?
-Sollen Anzeigen geschaltet werden, in denen steht"unrenovierte Wohnung zu vermieten mit Reperaturstau"? Wem soll das weiterhelfen?
-Und die wichtigste Frage…
Wo steht, wielange man für die Renovierung/Sanierung Zeit hat?
Das innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegt werden muß und die Aussetzung des Bescheides beantragt werden muß,ist bekannt.Das Problem ist die Erbringung des Nachweises der Vermietabsicht.Natürlich ist die Vermietung beabsichtigt aber erst nach Fertigstellung und nicht nach Vorgabe des Finanzamtes.
Wie ist eure Meinung dazu?
Gruß,Achim