Finanzamt will Steuerrückzahlung für Haus zurück

Heute sind 2 dicke Briefe vom Finanzamt angekommen,anstatt einer Lohnsteuer Rückerstattung, möchten sie jetzt ca.5000 Euro haben.Das sind die Rückerstattungen (2005-2009) von einem Haus,was 2006 gekauft wurde.Zur Vorgeschichte, nach dem Kauf wurde das Haus in Eigenregie renoviert und zwar so wie Zeit war. Vor ein paar Wochen standen auf einmal 2 Beamte von der Steuerfahndung vorm Haus und verlangten eine Besichtigung,was auch zugelassen wurde.Sie wollten kontrollieren wie weit die Renovierung fortgeschritten war.Dazu wurde den Herrn mitgeteilt, das das Material vorhanden ist und nur noch tapeziert und Fliesen gelegt muß.Jetzt steht in dem Bescheid,das eine Vermietabsicht nicht belegt werden kann und deshalb eine Absetzbarkeit nicht gegeben ist.

Meine Frage ist:
-Wie kann etwas vermietet was nicht fertig ist?
-Sollen Anzeigen geschaltet werden, in denen steht"unrenovierte Wohnung zu vermieten mit Reperaturstau"? Wem soll das weiterhelfen?
-Und die wichtigste Frage…
Wo steht, wielange man für die Renovierung/Sanierung Zeit hat?

Das innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegt werden muß und die Aussetzung des Bescheides beantragt werden muß,ist bekannt.Das Problem ist die Erbringung des Nachweises der Vermietabsicht.Natürlich ist die Vermietung beabsichtigt aber erst nach Fertigstellung und nicht nach Vorgabe des Finanzamtes.

Wie ist eure Meinung dazu?

Gruß,Achim

Hallo, FAQ nicht beachtet.

Meine Frage ist: wieso schafft man es in 4 Jahren (!) nicht, ein Haus zu renovieren, wenn man es wirklich vermieten will?
Klingt schon extrem merkwürdig, ich sehe da auch keine Vermietungsabsicht.

Hallo, FAQ nicht beachtet.

=> doch…

Klingt schon extrem merkwürdig, ich sehe da auch keine
Vermietungsabsicht.

=> was du siehst, muss nch lange nicht Gesetz sein…

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Hallo,

Jetzt steht in dem Bescheid,das eine Vermietabsicht nicht belegt werden kann und deshalb eine Absetzbarkeit nicht gegeben ist.

dazu gibt es einzuhaltende Fristen, da ja auch ein Steuervorteil gewährt wird (wird mE auch bei Sanierungen/Wärmedämmung gemacht).

Bei Ablauf der Frist und nix fertig, nix gespart!

Ich kann mir ja auch nicht ein Päckchen Fließen in das Haus legen und sagen, „Wenn ich gestorben bin, wird vermietet! Material ist schon da“
und bis ans Lebensende damit Steuern sparen!:wink:

VG, René

Hi,

ehrlich gesagt frage ich mich auch warum man es in 4 Jahren nicht schafft ein Haus zu renoviern. Wenn man die Absicht hat dieses zu vermieten um damit Geld zu erwirtschaften sollte man doch eigentlich den Bedarf haben die Renovierung schnell über die Bühne zu bringen.

Die Steuerbescheide waren sicher mit Vorläufigkeit wegen der noch nicht statt findenden Vermietung versehen. Dass das Finanzamt nun kommt und eine Rückerstattung fordet ist nicht verwunderlich. Ich meine es gibt da eine bestimmte Frist, bin mir aber absolut nicht sicher.

Gibt es keinen Steuerberater, der sich um die Steuererklärungen kümmert? Der könnte sich der Sache jetzt annehmen. Das wäre auf jeden Fall anzuraten, wenn man vermieten möchte, da es immer einige Fallstricke gibt.

Gruß

Samira

Servus,

von welchen Fristen sprichst Du und wo stehen sie?

Schöne Grüße

MM

Serrvus,

Ich meine es gibt da eine bestimmte Frist, bin
mir aber absolut nicht sicher.

eine Frist, innerhalb der vermietet werden müßte, gibt es nicht. In 2009 hat der BFH einen Fall entschieden, in dem es um dreißig Jahre Leerstand ging (IX R 54/08 v. 25.06.2009). Die Dauer des Leerstandes für sich allein war aber für das Urteil nicht maßgebend.

Meines Erachtens fehlt hier igendein Teil des Sachverhaltes. Schon allein ein unangekündigter Besuch der SteuFa passt überhaupt nicht zum Fall. Die Begründung „…nicht nachweisen konnte…“ lässt vermuten, daß mehr zum Fall gehört als nur der Besuch auf der Baustelle - z.B. daß der StPfl schon vorher aufgefordert worden war, seine Vermietungsabsicht darzulegen, und das entweder ziemlich unglücklich oder gar nicht gemacht hat.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Hallo, FAQ nicht beachtet.

=> doch…

Hast recht, der erste Satz ist nur grenzwertig.

Klingt schon extrem merkwürdig, ich sehe da auch keine
Vermietungsabsicht.

=> was du siehst, muss nch lange nicht Gesetz sein…

Und genau DA liegt das Problem dieses Staates! :wink:
Ob es ein Gesetz zu einer genauen Frist zur Vermietung gibt, bezweifle ich (ich kann es aber natürlich nicht ausschließen). Kein Experte hier hat eines genannt, also scheint das so zu sein. Ich hoffe doch, dass das FA nach so einer langen Zeit der Untätigkeit die Befugnis hat, die Unterstützung durch unser Geld zu verweigern.

Ab zum StB!

Kein Experte hier hat eines genannt, also scheint das so zu
sein. Ich hoffe doch, dass das FA nach so einer langen Zeit
der Untätigkeit die Befugnis hat, die Unterstützung durch
unser Geld zu verweigern.

Das Problem ist weniger ein Gesetz, sondern eher die damit verbundene Rechtsprechung. Das was MM schreibt, trifft es ganz gut. Hier fehlt ein nicht unwichtiger Teil des Sachverhaltes. Die Steuerfahndung taucht nicht einfach so auf. Da ist einiges im Vorfeld gelaufen/ nicht gelaufen, was die SteuFa auf den Plan gerufen hat.

Die Dauer der Renovierung ist unerheblich. Der Steuerpflichtige muss nachweisen können, dass er wirklich vermieten will. Und wenn er das nicht kann…

Letztendlich hilft hier wirklich nur eines: Der Gang zum Steuerberater, der am am Besten noch mit einem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht zusammenarbeitet. Hier liegt zuviel im Argen als das man sich hier „nur“ kostenlose Tipps aus dem www zu Hilfe nimmt.

Tach,
m.E. rechnet das FA die Renovierungsmaßnahmen zu dem „anschaffungsnahen Herstellungsaufwand“. Und hier gibt es m.W. eine Frist von 3 Jahren.
Ansonsten RA einschalten.

Gruss

B

Servus,

auch an Dich die Frage: Von welcher Frist sprichst Du, und wo steht etwas darüber?

Schöne Grüße

MM

…und wozu den RA?
Wenn man zu lange Haare hat geht man ja auch nicht zum Bäcker, um sie schneiden zu lassen…

1 Like

Servus,

auch an Dich die Frage: Von welcher Frist sprichst Du, und wo
steht etwas darüber?

Verjährungsfrist???
Habe im Zusammenhang mit „anschaffungsnahen Herstellungaufwand“ von dieser Frist gelesen. Dem ganzen bin ich nur nicht weiter nachgegangen, weil sich für mich dieser Zeitrahmen aus den Verjährungsfristen ableiten lässt.
Würde man Tante Gockel bemühen, könnte man dies u.U. nachlesen.

Schöne Grüße

dto.

Hi,

Verjährungsfrist???
Habe im Zusammenhang mit „anschaffungsnahen
Herstellungaufwand“ von dieser Frist gelesen. Dem ganzen bin
ich nur nicht weiter nachgegangen, weil sich für mich dieser
Zeitrahmen aus den Verjährungsfristen ableiten lässt.
Würde man Tante Gockel bemühen, könnte man dies u.U.
nachlesen.

wer keine Ahnung hat, braucht nicht zu antworten…

Schöne Grüße
C.

Servus,

Festsetzungsverjährung könnte unter Umständen im genau gegenteiligen Fall eine Rolle spielen, wenn die entsprechenden Bescheide nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind: Ohne auf Einzelheiten einzugehen, könnte das im vorliegenden Fall unter Umständen dazu führen, daß für 2005 kein geänderter Bescheid mehr ergehen kann - neue Tatsachen hin oder her. Wobei der Besuch von der SteuFa andeutet, daß hier das Thema Hinterziehung wenigstens im Raum steht, und dann wäre noch ein paar Jahre lang nichts mit Festsetzungsverjährung zu machen.

Wenn ein Sachbearbeiter bei der Veranlagung von V+V einen Veranlagungszeitraum ohne Vorbehalt veranlagt, zu dem noch überhaupt nicht vermietet ist, landet er ganz schnell in der Formularausgabe, an der Pforte oder im haustechnischen Dienst.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ein unter Vorbehalt der Nachprüfung stehender Bescheid verjährt ggf. genauso wie ein endgültiger - nur eine Vorläufigkeit verjährt nicht.
Daher wird bei solchen Fällen normalerweise auch „vorläufig hinsichtlich der Einkunftserzielungsabsicht aus VuV“ veranlagt (ansonstens kanns wirklich zu den erwähnten Versetzungen an weniger schadensträchtige Stellen kommen).

Gruß,
Markus

Hallo,

-Wie kann etwas vermietet was nicht fertig ist?

Es reicht, wenn die Absicht dazu glaubhaft gemacht wird.

-Sollen Anzeigen geschaltet werden, in denen
steht"unrenovierte Wohnung zu vermieten mit Reperaturstau"?

Wie wärs mit „zu vermieten ab…“ ?

Wem soll das weiterhelfen?

Dir :wink:

Wo steht, wielange man für die Renovierung/Sanierung Zeit hat?

Im Prinzip nirgends. Gängige Praix ist: Wenn die Renovierung über einer längeren Zeitraum (ca. 12 Monate) nicht vorangetrieben wird, liegt für diesen Zeitraum keine Einkunftserzielungsabsicht vor - damit kein Ansatz des Verlustes.

Kann es im übrigen sein, dass hier die Steuerfahndung mit der BNV verwechselt wurde?

Gruß
Markus

wer keine Ahnung hat, braucht nicht zu antworten…

Tach,
nett von dir, dass du mich darauf aufmerksam machst.
Und auch, wenn auch auf die Gefahr hin, dass das Blödsinn ist, was ich nachstehend zu Papier bringe, hier meine Überlegungen:

Abschreibung der Kosten

  1. über die 15% anschaffungsnaher Herstellungsaufwand,
    oder
  2. über die Werbungskosten

zu 1.
Anspruch erwächst aus Kauf und Vermietungsabsicht der Sache. Frist hier 3 Jahre ab Kauf.

zu 2.
nach Auffassung der Finanzverwaltung widerspricht eine mehrjährige Renovierung alleine schon der Vermietungsabsicht. Und hier ist die Hürde, die zu nehmen ist, der Nachweis für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen.

Gruss

B