Finanzamt wird einen bestrafen?

Hallo zusammen

Jemand braucht dringen eurer Hilfe!!!
Man hat in Jan 2014 zu einem Gewerbe angemeldet. Der Sitz des Gewerbes ist seineWohnung, weil derallein dabei tätigen will. Zu dem Gewerbetätigkeitsfeld gehört es dass die kleinen Elektroartikel von Fernost importieren werden um auf Ebay.de zu verkaufen. Unmittelbar danach hat er bei Finanzamt für eine Umsatzsteuernr. beantragt, womit er richtig gewerblich tätigen kann und Rechnung etc. erstellen darf. Plötzlich kam am Anfang Feb 2014 ein Finanzamt Beamter bei dem in der Wohnung für einen Umsatzsteuer-Nachschau. Es wurden viele Fragen gestellt. Der konnte aber die Bemühung der unternehmerischen Tätigkeit nicht nachweisen weil der keine Korrespondenzen mit Lieferanten nachweisen konnte. Das FA hat den aufgefordert die Korrespondenz mit den Lieferanten per Post nachzureichen. Sonst wird entweder sein Umsatzsteuernr. Antrag abgelehnt oder der im schlimmsten Fall bestraft. („vorsätzliches Ableiten Umsatzsteuernr.??“) So hat der Beamte dem gesagt.Seit seiner Neuanmeldung in Jan 2014 bisher ist gerade nur ein Monat, in dem der online über Markt recherchiert  usw., aber nicht wirklich angefangen was Gewerbliches zu machen.Wie soll der den Beamter zurückschreiben sodass der nicht bestraft wird? Der hat kein Problem wenn der Umsatzsteuernr. Antrag abgelehnt wird, aber der hat VOLL Angst dass der mit Geld bestraft wird oder sogar im Gefängnis kommt!Bitte um Hilfe!!!

Hallo,

einem Ausländer, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist empfehle ich,
sich schnellstens einen Steuerberater zu suchen, der ihm alle seine Steuerfragen beantwortet und ihm dann auch bei der Einkommensteuer, Gewebesteuer und Umsatzsteuer behilflich ist.
Natürlich gegen entsprechendes Entgelt.

Gruß Merger

Ich kann merger nur zustimmen. Suchen sie sich einen steuerberater, der am besten auch ihre Muttersprache spricht.

gruss

Elektroartikel aus Fernost importieren?
Hallo

Zu dem Gewerbetätigkeitsfeld gehört es dass die kleinen
Elektroartikel von Fernost importieren werden um auf Ebay.de
zu verkaufen.

Der Mensch hat noch ein ganz anderes Problem:

Da von außerhalb der EU Elektroartikel eingeführt werden sollen, gilt der Importeur als Hersteller! Er haftet für die Produkte, die er da verkaufen will.

Hergestellte oder in die EU eingeführte Geräte müssen den europäischen Richtlinien entsprechen.

Der Hersteller muß die Konformität mit den europäischen Vorgaben erklären (CE-Zeichen), weiter ist die Elektroaltgeräteverordnung zu beachten https://www.stiftung-ear.de, und das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten - ElektroG.

Das alleine wird schon reichen, die angedachten Geschäftchen lieber nicht zu tätigen - zumindest nicht ohne fundierte Beratung von Firmen, die sich mit Konformitätserklärungen auskennen.

Ich hab mal so eine LED-Lampe mit Schraubgewinde E27 zum Testen aus China bestellt. Die eigene Prüfung ergab, daß man sich an dem Teil beim Einschrauben einen Stromschlag holen kann, da die Lötpunkte ohne weiteres berührbar sind und unter Spannung stehen. Was das Teil im Fehlerfall, z.B. bei Kurzschluß tut, will ich gar nicht wissen.

Verkaufen oder verschenken (= in Verkehr bringen) würde ich so ein Teil nie und nimmer, selber benutzen werde ich es auch nicht. Man weiß ja nicht, wer das irgendwann mal anfaßt.

Hans

nennt sich Steuerstrafrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerstrafrecht_(Deuts…

Grüße
miamei