Finanzamtbrief per post

Guten Tag,
1.
Wenn vom Finanzamt Post kommt, NICHT EINGESCHRIEBEN,
wie beweist das amt, dass der empfänger diesen erhalten hat?

Wie verzögert man die Zahlung ans Finanzamt?

Macht Ratenzahlung Sinn, entstehen Mehrkosten?

Besten Dank in Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

p-1

Hallo,

Guten Tag,
1.
Wenn vom Finanzamt Post kommt, NICHT EINGESCHRIEBEN,
wie beweist das amt, dass der empfänger diesen erhalten hat?

kannst du dir vorstellen wieviele abertausend Briefe die Finanzämter in Deutschland täglich verschicken?
Stelle dir vor, die müssten alle eingeschrieben sein.
Dieses Mehr-Porto ließe sich wohl nur durch Steuererhöhungen finanzieren, wollen wir das?

Es gilt die sogenannte 3-Tages-Fiktion nach dem Verwaltungszustellungsgesetz, das heißt es wird unterstellt, dass der Brief 3 Tage nach Aufgabe zur Post beim Empfänger angekommen ist.

Beweisen kann das Finanzamt das nicht.
Wenn also jemand nach einer Mahnung angibt, er habe den zugehörigen Steuerbescheid nie erhalten, so wird das Finanzamt eine Kopie senden.

Wie verzögert man die Zahlung ans Finanzamt?

Antrag auf Stundung und Ratenzahlung

Macht Ratenzahlung Sinn, entstehen Mehrkosten?

Das Finanzamt kann hierfür Stundungszinsen verlangen. Diese betragen 0,5% monatlich des auf volle 100 abgerundeten gestundeten Betrags.

Gruß
Lawrence

Die Fragestellung läßt wohl eine Steuerflucht vermuten.
Das FA muss gar nichts beweisen, denn du tust es selbst, wenn du einen Antrag auf Ratenzahlung stellst, was im übrigen kostenfrei, aber nicht unbedingt zinslos möglich ist.
Eine Steuerzahlung läßt sich nur dann verschieben, wenn ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wird, der allerdings gut begründet sein muss, auch Zinsen kosten kosten kann (6 %/a) und von den FA selten gewährt wird. Oder wenn du einen sogenannten Einlandtrag beim Finanzgericht stellst, kostenpflichtig, und dem stattgegeben wird (eher unwahrscheinlich)
Gruß Tom, Beamter