Hallo,
ich betreibe seit über 12 Jahren ein gut laufendes Unternehmen in einer mittleren Stadt.Hatte vor ein paar Monaten eine Steuerprüfung ( der letzten 10 Jahre) diese ergab eine nicht realistische Nachzahlung an das Finanzamt und so habe ich mich zwecks eines Wirtschaftsanwalts dagegen gewehrt. Es verbleibt aber immer noch eine Nachzahlung.Nun zu meiner Frage: Vor einigen Wochen bekam ich einen Anruf der Konkurrenz einige Kilometer weg von meiner Stadt ( der Betrieb in dieser Gemeinde hat nicht so einen großen Zulauf) ob meine Firma denn nun zu verkaufen wäre? Er hätte einen Bekannten beim FA. sitzen der ihn gesteckt hätte, dass meine Firma zu übernehmen wäre.Ich verneinte dieses verwundert. Aber nun geht es weiter, jeder Konkurrent aus meiner Stadt freut sich das ich „pleite bin“ . Die Kunden sprechen einen darauf an usw. Bisher dachte ich das Finanzbeamte unter Eid stehen und nicht als Investoren tätig sind. Wie kann ich mich dagegen wehren?
Hallo Karin,
ich glaube auf jeden Fall, dass dies nicht rechtens ist und dies sogar den Tatbestand der Rufschädigung erfüllt. Das Problem ist wie immer die Beweislage.
Wende dich auf jeden Fall an einen Anwalt. Ich weiß, dass kostet immer Geld etc., aber nur er kann dich umfassend und vor allem verbindlich zu deinen Möglichkeiten und nächsten Schritten beraten. Er kennt evtl. auch Tricks, wie du die bisherigen mündlichen Aussagen der Konkurrenten in beweisfähige Aussagen ummünzen kannst.
Tut mir leid, dass ich dir nciht besser helfen kann, aber es wäre dir sicher kein Hilfe, wenn ich jetzt rumspinnen würde.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
LG
Sasha
Hallo,
Das ist ja heftig. In meinen Augen stellt das klar ein Verstoß gegen das Steuergeheimnis dar. Hol dir einen Anwalt und verklag das Amt. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass dir dadurch ein Schaden entstanden ist, den das Amt ausgleichen muss. Die Angaben sind ohne Gewähr, ich bin auch kein Rechtsanwalt, weiß aber das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__30.html festgehalten wird, dass da gegen die geltendes Gesetz gehandelt wurde! Vielleicht lässt du uns wissen, wie es bei dir weiter geht. Alles Gute, ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, Grüße Björn
Ich bin nicht Steuerspezialist und schon gar nicht mit den deutschen Gegebenheiten vertraut.
Ich würde auf jeden Fall den bereits involvierte Anwalt nochmals beauftragen, dieser Indiskretion nachgehen zu lassen. Denn was hier passiert ist absolut nicht zulässig.
Möglicherweise sollte die ganze Angelegenheit nochmals aufgerollt werden, wenn die verbleibende Nachzahlung denn tatsächlich ungerechtfertigt sein sollte …
Hoffentlich hilft’s trotzdem ein wenig.
Hallo,
leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen.
Aber ich würde Ihnen auf jeden Fall raten mit einem Anwalt darüber zu sprechen.
Nach meinem Wissen müssen Beamte einen Verschwiegenheitserklärung (oder so ähnlich) unterschreiben, mit der Sie bestätigen, dass Sie keine vertraulichen Daten an Dritte weitergeben.
Gegebenenfalls könnte eine Klage auf Verleumdung/übler Nachrede überprüft werden (insofern die Anschuldingen, Ihr Betrieb sei pleite falsch sind).
LG
Hallo karin2009,
Deine Schilderungen sind so ungluablich, daß ich sie kaum glauben kann.
Gehe zu Deinem Anwalt und berate Dich.
Stelle in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei wegen Verleumdung, übler Nachrede, was weiß ich gegen unbekannt mit dem Hinweis auf die Steuerprüfung ( Namen der Prüfers ).
Auch bei der Leitung des FA Strafanzeige stellen wegen nicht Wahrung des Dienstgeheimnisses.
Du mußt Dir versuchen, Fakten zu erhalten; der Name der Konkurrenz ist ja schon bekannt.
Sei mit Behauptungen vorsichtig, die Du nicht beweisen kannst.
Ich kann nur einen Anwalt empfehlen.
Einen Schutz gegen üble Nachrede, Verleumdung und andere geschäftsschädigende Machenschaften sind sehr schmerzhaft, aber auch schwer zu beweisen.
Viel Glück, Du brauchst einen gutaen Anwalt
oder Du mußt es einfach mit der Qualität Deines Betriebes durchstehen.
MfG
Stefan Seidel
Hallo,
ich würde mir einen Termin beim Vorsteher beim zuständigen Finanzamt geben lassen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber alle Beteiligten einreichen (Betriebsprüfer, Steuerfahnder, Straf & Bußgeld-Stelle, Innendienst Veranlagung und Vollstreckung). Problem: Wenn Sie Probleme haben Ihre Steuerschulden zu zahlen und einen kleinen Aufschub möchten, dürfte die Toleranz beim Amt gegen Null tendieren. Sie müssen auch mit Problemen bei der Anschluß-Prüfung rechnen (Ich gehe zu 99 % davon aus, dass es eine gibt.)
Wenn das Thema wirklich „Stadtgespräch“ ist würde ich offensiv damit umgehen und eine kleine Annonce in der örtlichen Presse schalten.
Hallo Karin,
Ich habe mich extra nochmal erkundigt,ja Finanzbeamte
stehen unter EID !!! Das ist eine bodenlose Frechheit
was diese Person treibt.
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für ein
Vorgespräch das müsste normalerweise kostenlos sein
dann können Sie immer noch entscheiden ob Sie gegen
den Finanzbeamten Anzeige erstatten und es über den
Rechtsanwalt weiterlaufen lassen.(Die kann man auch in Raten bezahlen).
Wenden Sie sich nochmals an einen Steuerberater der
alles nachprüft!
Verlangen Sie vom Finanzamt dass Sie die Nachzahlung
in Raten abzahlen können.
Sollte das Finanzamt darauf nicht eingehen,machen Sie
dem Beamten klar was sein Kollege mit ihnen treibt und sagen Sie ihm das Sie dann das Finanzamt verklagen.
Ich hoffe Sie wissen den Namen des Finanzbeamten!!
Falls nicht rufen Sie einfach mal im Finanzamt an und beschweren sich über den Bearbeiter sagen Sie das Sie jemand anderen für ihre Einkommensteuer haben möchten,( es ist zwar nicht möglich,da wir alle alphabetisch zugeordnet sind ) aber so bekommen Sie den Namen raus.
Hab ich nämlich selber mal gemacht da der uns einige
Rechnungen nicht anerkannt hatte.
daraufhin wurde ich persönlich von ihm angerufen und
habe seitdem seinen Namen.
jedenfalls würde ich mir das nicht gefallen lassen.
Viel Glück
monika61