Finanzberater haftbar machen?

Mein Mann und ich haben vor kurzem ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück erworben.

Wir wurden dahei von einem Finanzberater einer großen Deutschen Baufinanzierungsfirma beraten.

Leider mussten wir im nachhinein feststellen, dass die Beratung Fehler aufwies.

Für die Finanzierung sollten ebenfalls die Nebenkosten kalkuliert und berücksichtig werden.

Der Finanzberater gab uns die Grunderwerbsteuer mit einem pauschalen Satz von 3,5 % auf den reinen Kaufwert des Hauses an. Nicht infomiert hat er uns darüber, dass in einigen Bundesländern - so wie auch in unserem - die Grunderwerbsteuer bei 4,5 % liegt und dass auch auf einen kapitalisierten Erbbauanteil des Grundstückes Grunderwerbsteuer zu entrichten ist.

Unsere Finanzierung ist demenstrechend zu niedrig berechnet worden und wir müssen unter Umständen teurer als geplant zwischenfinanzieren um diese Kosten wieder auszugleichen.

Kann man den Finanzberater - auf dessen Beratung wir uns leider verlassen haben - in diesem Fall haftbart machen? Wir haben die fehlerhafte Berechnung ebenfalls auch schriftlich von ihm erhalten.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

da kann ich leider nicht helfen.

Hallo Laura,

da kann ich leider keinen Rat zu geben. Es tut mir leid.
LG
S.

Hallo,
grundsätzlich können Sie bei einer Falschberatung den daraus entstandenen Schaden geltend machen. Allerdings ist das Schwierige die Beweislast, die bei ihnen liegt.
Ausserdem obliegt Ihnen die Aufgabe zu prüfen, ob es sich bei dem Berater tatsächlich um einen Finanzberater mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen handelt(Zertifikate/Ausbildungsnachweis)

Ich bin allerdings nicht so Firm darin. Bitte fragen Sie auch noch woanders nach.

Viel Glück

Hallo Laura,
leider bin ich diesbezüglich kein Experte. Ich hoffe aber dass Ihr ihn verklagen könnt. Ihr werdet aber wohl beweisen müssen, dass er den Fehler gemacht hat.
Viel Erfolg

das wird Dir kaum was bringen. Du kannst ihn nicht für zusätzliche Kosten haftbar machen sondern nur für die damit verbunden Umtriebe. Es sei denn Du könntest ihm Grobfahrlässigkeit oder gar Mutwilligkeit nachweisen, und darauf bezogen Schadensersatz fordern. Ich sehe Deine Chancen aber eher gering.
Schau vielleicht mal hier vorbei http://www.finanzhelfer.com/finanzierung/immobilienk… für künftige Beratungen