Finanzbuchhaltung

Liebe/-r Experte/-in,

ich hätte folgende Begriffe bei der FIBU die ich nicht
verstehe, was sie sind:

  1. Wareneinkauf und -verkauf
  2. Abschreibungen
  3. Finanzaufwand und -ertrag
  4. Verschied. Unkosten
  5. vermittlungsertrag
  6. Beratungsertrag
  7. Raumaufwand
    ¨
    Und eben der Unterschied zw. Aufwand und Ertrag???

Könnten Sie mir bitte helfen

Vielen Dank

Gruss

Aurelio

Hallo Aurelio,

ich gebe kurze Stichworte zu den Fragen, denn das ganze Thema kann ganze Semester füllen. Am Besten mal ein Einführung ins betriebliche Rechnungswesen besorgen(z.B. GuV für Dummies Das Pocketbuch, die sind wirklich kurz und knapp, irgendwo sind wir alle mal Dummies, nicht boese gemeint)ISBN-13: 978-3527704651 Buch anschauen

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte folgende Begriffe bei der FIBU die ich nicht
verstehe, was sie sind:

  1. Wareneinkauf und -verkauf

Wareneinkauf - Produkte, die ich einkaufe, um Sie wieder zu verkaufen (z.B. Kaufe Kühlschränke zu 199,- ein und verkaufe sie zu 229,- mein Geschäft: Hanndel mit Waren)

  1. Abschreibungen

Ich schaffe mir einen PC an, Diesen darf ich nicht sofort als Aufwand geltend machen (Aufwand minimiert meine Gewinne) sondern muss sie in Raten abschreiben. bis 1000,- immer 5 Jahre (Poolabschreibung), darüber je nach Produkt (sehr komplexes Thema) z.B. Möbel für 10 Jahre, d.h. der Kaufpreis wird auf 10 Jahre gestückelt in den Aufwand geschrieben.

  1. Finanzaufwand und -ertrag

ganz pauschal: Gewinne und Verluste aus Finanztransaktionen (z.B. Zinsen)

  1. Verschied. Unkosten

Gibt es nicht!! Es gibt nur Kosten, z.B. Benzin, Miete, Löhne…

  1. vermittlungsertrag

Gewinne aus der Vermittlung von Geschäften

  1. Beratungsertrag

Gewinne aus Beratungstätigkeiten

  1. Raumaufwand

Die Miete z,B.¨

Und eben der Unterschied zw. Aufwand und Ertrag???

Aufwand muss ich bezahlen, Ertrag ist meins :wink:

Könnten Sie mir bitte helfen

Vielen Dank

Gruss

Aurelio

Liebe/-r Experte/-in,

ich hätte folgende Begriffe bei der FIBU die ich nicht
verstehe, was sie sind:

  1. Wareneinkauf und -verkauf

Du hast z.B. einen Fertigungsbetrieb und alles was Du brauchts um Deine Produkte herzustellen (.z.B. Rohstoffe, Hils- und Betriebsstoffe werden auf das vereincahte Konto Wareneinkauf gebucht. Im Gegenzug wird alles was Du verkaufst auf das Konto Warenverkauf gebucht (z.B. deine Eigenerzeugnisse oder Handelswaren)

  1. Abschreibungen

Wenn Du neue Anschaffungen z.b. Maschinen oder Grund und Boden machst gibst Du ja sehr viel Geld aus und damit Du wieder was „zurücklegen“ kannst gewährt di das Finanzamt eben diese Abschreibungen wwelche als Aufwand in das GuV Konot gebucht werden und damit deinen Erlös schmälern und Du musstr wenig Steuern zahlen.

  1. Finanzaufwand und -ertrag

Sind alle kosten die mit dem Geldverkehr zu tun haben und für Dich einen Aufwand darstellen z.B. Zinsen und umgekehrt als Finanzertrag wenn Du Zinsen bekommst.

  1. Verschied. Unkosten

kannst Du nähere erklären was Du damit meinst

  1. vermittlungsertrag

meiner Meinung nach sind dies Einkommen aus Vermittlunggen z.B. bei Versicherungsabschlüssen

  1. Beratungsertrag --> wer als Berater tätig ist erhält verbucht seine Einkünft als Ertrag
  2. Raumaufwand --> z.B. Miete
    ¨
    Und eben der Unterschied zw. Aufwand und Ertrag???
    Aufwand sind alle für die Herstellung notwendigen Kosten und Erträge sind alles was Du bekommst aus deiner

Geschäftstätigkeit

Könnten Sie mir bitte helfen

Vielen Dank

Gruss

Die Angaben sind so wie ich es verstanden habe und sind keine Garantie ich hoffe es hilft Dir weiter.

Gruss Schos

Aurelio

Hallo,
ich gebe an dieser Stelle man eine Kurzinformation zu den einzelnen Begriffen. Hier handelt es sich teilweise um Grundsatzbegriffe der Finanzbuchhaltung. An dieser Stelle wäre eine Schulung nicht machbar.

  1. Wareneinkauf/-verkauf
    Man versteht hier den Einkauf von Waren, das sind in der Regel Güter, die von Lieferanten beschafft werden. Diese Waren können sowohl direkt (Handel) oder in veränderter Form (Produktion) wieder veräußert werden. Dies sollte mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag geschehen. Diese Waren verbleiben nicht im Unternehmen -> sonst werden sie auf Kosten umgebucht.

  2. Abschreibungen
    Eigentlich ein sehr komplexes Thema.
    In Kürze:
    Es gibt Investitionsgüter, die im Unternehmen verbleiben und zum Vortbestand des Unternehmens dienen (z.B. Maschinen, Gebäude, Werkzeug, Einrichtungen). Diese Investitionsgüter unterliegen einem bestimmten Preisverfall -> duch Verschleiß, Abnutzung. Somit wird der Kaufpreis duch eine gewisse Laufzeit (die das durchschnittliche Alter des Investitionsgutes betrifft) verteilt. Dieser Wertverlust schmälert das Bilanzvermögen des Unternehmens und kann somit „abgeschrieben“ werden.
    Beispiel:
    Einkauf einer Maschine (Kaufpreis 100.000,- €), Durchschnittliche Lebenserwartung der Maschine (10 Jahre - gibt in der Regel das Finanzamt vor). Jetzt kann in der Buchhaltung jedes Jahr ein Abschreibungsbetrag von 10.000,- € (100.000,- € geteilt duch 10 Jahre) eingetragen werden, um der das Vermögen geschmälert wird. Nach zehn Jahren ist die Maschine (laut Bilanz) nichts mehr Wert.

  3. Finazaufwand-/ertrag.
    Das sind Kosten, die durch Fremdfinanzierung entstehen; Bankgebühren, Zinsen, Provision. Im Gegensatz zum Ertrag, der durch Guthaben auf einem Geldinstitut entsteht: Sparzinsen, Aktiengewinne, etc.

  4. Verschiedene Unkosten:
    Tja, was soll man dazu sagen. Das sind Kosten, die duch verschieden Aktionen/Einkäufe entstehen.
    Beispiele:
    Geschäftsessen, Geschenke an Lieferanten, Reparturkosten an Gebäude, etc.

  5. Vermittlungsertrag:
    = Provision; Ein Gewinn, der durch Vermittlung einer Sache erzeugt wird.

  6. Beratungsertrag:
    = Ein Gewinn, der durch die Beratung einer Sache entsteht. z.B. Ein Steuerbarater, der einen Kunden hilft und dafür Geld nimmt.
    Oder, wenn ich jetzt hier für diese Antworten Geld verlangen würde, müsste ich das in meiner Finanzbuchhaltung als Beratungsertrag (Gewinn aus Beratung) verbuchen.

  7. Raumaufwand (Raumkosten)
    Das sind Kosten, die durch die Unterhaltung von Räumlichkeiten entstehen.
    Beispiele: Reinigung der Büroräume, Heizkosten der Werkstatt, Stromkosten im Lager, Wartung des Garagentors, etc.
    Alle Kosten, die in direkten Zusammenhang der firmeneigenen (auch angemieteten) Gebäude/Räumlichkeiten entstehen.

Und jetzt der Unterschied zwischen Aufwand und Ertrag.

Aufwand sind Kosten (Geld geht aus dem Unternehmen)
Ertrag ist Erlös (Geld kommt ins Unternehmen)

Das ist in Kürze ein Überblick über die Finanzbuchhaltung.
Meine Empfehlung:
Bitte einen Finanzbuchhaltungskurs besuchen, dort werden diese Begriffe intensiv erläutert.

Grüße
R.

Hallo Aurelio,

Aufwendungen sind Dinge, die Sie bezahlen müssen (z.B Telefon, Porto oder auch Zinsen). Erträge sind sozusagen Einnahmen, zum einen das Geld dass Sie einnehmen, wenn was verkauftz wird, oder auch Zinsen oder Miete. Aufwendungen und Einnahmen erscheinen in der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) und werden im einzelnen noch abgegrenzt.

Wareneinkauf nennt man, wenn man Material einkauft. Wenn Sie zum Beispiel einen Raum streichen wollen, sind die Farben und Lacke der Wareneinkauf. Verkauft man ein fertiges Produkt ist es der Warenverkauf.

Abschreibungen beziehen sich auf das Anlagevermögen (z.b. Maschinen oder Grundstücke usw.) diese werden abgeschrieben. Das heißt, jedes Jahr wird ein bestimmter Betrag als Wertverlust gebucht. (Denn jeder Gegenstand verliert ja durch Nutzung und Alter an Wert). Für die Abschreibungen gibt es Tabellen, in denen die Nutzungsdauer festgelegt wird.

Ein Finanzaufwand nennt man z.B. wenn Sie bei der Bank ein Darlehen aufnehmen, um Ihren Betrieb zu gründen oder neue Investitionen zu tätigen. Ein Finanzertrag ist daher, wenn Sie jemandem ein Darlehen geben (z.B. ein Mitarbeiterdarlehen) und daraus Zinsen beziehen.

Verschieden Unkosten kann so ziemlich alles sein. Da ich den Zusammenhang nicht kenne, bräuchte ich mehr Information um das richtig zu erläutern.

Vermittlungs- und Beratungsertrag entsteht dadurch, dass Sie jemanden z.B. erfolgreich vermitteln und dafür Geld erhalten. Ebenso bei einer Beratung, wie z.b. bei Rechtsanwälten.

Als Raumaufwand bezeichnet man die Miete, oder wenn der Raum (z.b. das Büro) renoviert werden muss.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Sollten noch Fragen auftauchen kann ich Sie gerne unterstützen. Auch wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst machen wollen, wovon ich einfach mal ausgehe.

Einfach melden :smile:

Viele Grüße
Sabrina

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte folgende Begriffe bei der FIBU die ich nicht
verstehe, was sie sind:

  1. Wareneinkauf und -verkauf

Wareneinkauf ist alles was du kaufst (Rohstoffe, Handelswaren usw. Warenverkauf ist alles was Du verkaufst (Fertigerzeugnisse, Handelswaren etc.)

  1. Abschreibungen
  2. Finanzaufwand und -ertrag

z.B. Zinsaufwendungen oder Zinserträge d.h alles was mitdem Geldverkehr zusammenhängt

  1. Verschied. Unkosten

solltest Du näher spezifizierenm da ich es so nicht verstehe

  1. vermittlungsertrag

z.B. aus einem Versicherungsgschäft, wenn der Vertreter einen Abschluss tätig erhält er eine Vermittlungsprämie was wiederrum einen Ertrag darstellt.

  1. Beratungsertrag

wie oben, wenn Du Beratertätigt leistest.

  1. Raumaufwand
    ¨ z.B. Miete
    Und eben der Unterschied zw. Aufwand und Ertrag???
    Aufwand sind alle Ausgaben die in der GuV Rechnung als Aufwand gebucht werden und dem gegenüber stehen die Erträge z.B. Verkaufserlöse.

Könnten Sie mir bitte helfen

Vielen Dank

Gruss

Aurelio

Mein lieber Freund,

was machst Du eigentlich ?

Gruss
DaSchos

Guten Tag Aurelio,
bitte entschuldige für die späte Rückmeldung.
Hier noch einiges zum nachlesen und zum Verstehen.
Ich hoffe hiermit Dir geholfen zu haben.
m.f.g

Als Wareneinkauf wird der Teil der Beschaffungslogistik bezeichnet, der sich mit dem Erwerb der für die Produktion oder das Lager des Unternehmens notwendigen Güter beschäftigt.
Im Produktionsbetrieb unterscheidet man in Produktionsgüter und Hilfsstoffe. Die einzukaufenden Materialien werden wiederum in A-, B- und C-Materialien unterschieden. Für den Einkäufer hat diese Klassifizierung Einfluss auf die Intensität der für die Beschaffung notwendigen Vorarbeiten.
Für einen Automobilproduzenten wird das zu verarbeitende Blech zum Beispiel ein A-Material darstellen, die in der Produktion verwendeten Abdeckfolien eventuell ein C-Material. Der Materialeinkäufer braucht ein detailliertes Wissen über das zu beschaffende Material. Er sollte in der Lage sein, einen qualifizierten Preisspiegel zu erstellen. So ist die Qualität der angebotenen Produkte ein wichtiges Kriterium. Als eines der besten Werkzeuge des Einkäufers hat sich eine gut gepflegte relationale Datenbank herauskristallisiert. Dort werden die Lieferanten mit dem jeweiligen Lieferangebot, den Zahlungskonditionen, Bewertungen und Ansprechpartner gespeichert.
Der Wareneinkauf ist in den letzten Jahren stark in die Kritik gekommen, da Preisdruck und Globalisierung ein entscheidender Faktor in der Beschaffung nicht nur internationaler Konzerne darstellt - siehe Lopez-Effekt.
Immer mehr Firmen haben sich daher entschlossen, ethische Grundprinzipien in ihre Einkaufsvorschriften zu übernehmen.
Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Wareneinkauf“

Abschreibungen werden vorgenommen, um stets den aktuellen Wert des Betriebsvermögens aus der Buchführung ersehen zu können und den Wertverlust durch Abnutzung oder Alterung der Anlagegüter als Kosten buchhalterisch nachvollziehen und kostenrechnerisch in die Preiskalkulation einbeziehen zu können. Schließlich mindern die Abschreibungen als Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn und beeinflussen den Wertansatz von Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz. Dort dürfen diese Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder den Herstellungskosten, vermindert um den Wertverlust zwischen den Bewertungsstichtagen (entspricht der Abschreibung), angesetzt werden. Bis auf einige Ausnahmen ist die Abschreibung nicht als realer, periodenwirksamer Abfluss an Zahlungsmitteln zu verstehen, sondern als Wertminderung der bilanziellen Aktiva.
Abschreibungen auf das Umlaufvermögen [Bearbeiten]
Für Gegenstände des Umlaufvermögens sind steuerlich lediglich Teilwertabschreibungen zulässig, da sich der Wert des Umlaufvermögens in der Regel nicht durch Zeitlauf und definitionsgemäß nicht durch Nutzung mindert. Voraussetzung für die Abschreibung ist eine „voraussichtlich dauernde Wertminderung“, die beispielsweise durch Beschädigung oder auch neue Technologien eintreten kann. Saisonale Schwankungen im Absatzmarkt sind in der Regel noch kein Grund für eine Abschreibung. Der Verweis in § 6 (1) Nr. 2 Satz 3 EStG auf § 6 (1) Nr. 1 Satz 4 EStG begründet die Nachweispflicht des Steuerpflichtigen bezüglich der dauernden Wertminderung. Bei einer erneuten Wertsteigerung muss wieder auf die ursprünglichen Werte zugeschrieben werden. Diese Regelung lässt sich als Analogum zur handelsrechtlichen Regelung für Kapitalgesellschaften sehen (siehe unten).
Aus handelsrechtlicher Sicht ist analog zur steuerlichen Vorgehensweise eine Abschreibung auf Umlaufvermögen auf den Börsen- oder Marktwert oder einen nach „kaufmännischer Beurteilung notwendigen“ Wert Pflicht, was aus § 253 (3) HGB hervorgeht. Für Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG) ist bei einer späteren Erholung des Wertes eine Zuschreibung auf den Börsen- oder Marktwert zulässig, maximal darf bis zum ursprünglichen Wert zugeschrieben werden, vergleiche § 253 (5) HGB
Anders ist die Rechtslage bei Kapitalgesellschaften: Hier sieht § 280 (1) S.1 das Wertaufholungsgebot vor, wonach eine Zuschreibungspflicht besteht.
Abschreibungen auf das Anlagevermögen [Bearbeiten]
Bei Gegenständen des Anlagevermögens, die über einen längeren Zeitraum im Unternehmen genutzt werden sollen, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht im Jahr der Anschaffung/Herstellung komplett als Aufwand verbucht, sondern anteilig durch planmäßige Abschreibungen auf die Jahre der Nutzung verteilt. Diese Abschreibungen sollen den jährlichen Wertverzehr zum Ausdruck bringen.
Abschreibungsmethoden [Bearbeiten]
Besteht der Grund für eine Abschreibung, stehen zwei Methoden zur Auswahl - die direkte und die indirekte Abschreibung. Bei der direkten Abschreibung wird der Wert des Vermögenspostens in der Bilanz direkt um den als Aufwand verbuchten Betrag vermindert. Alternativ wird in der indirekten Abschreibung ein Posten zur Wertberichtigung gebildet, auf den alle zukünftigen Abschreibungen kumuliert werden. Der Unterschied besteht darin, dass im ersten Fall die historischen Anschaffkosten um die laufenden Abschreibungen direkt verringert werden. Bei der indirekten Abschreibung werden sämtliche Abschreibungen als Wertberichtigungsposten gesammelt und als solcher gesondert mit negativem Vorzeichen aktivseitig oder mit einem positiven Vorzeichen auf der Passivseite unter dem Posten „Wertberichtigung“ ausgewiesen. Dadurch sind die Bilanzsummen bei beiden Methoden gleich groß.
Beginn der Abschreibungen [Bearbeiten]
Die Abschreibungen werden erstmals mit dem Beginn der Nutzung zu betrieblichen Zwecken vorgenommen. Dies ist bei einer Anschaffung meist der Tag des Kaufs oder der Lieferung. Bei unbeweglichen Sachen (Gebäude) und umfangreichen Gewerken (Werkvertrag) ist die Abschreibung mit dem Tag der Übergabe oder Abnahme zu beginnen. Dabei wird monatsgenau gerechnet (Pro rata temporis). Beispielsweise sind bei der Anschaffung an einem Datum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Mai acht Monate - vorausgesetzt, dass das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht - abzuschreiben.
Rechenweg:
.
Ende der Abschreibungen [Bearbeiten]
Abschreibungen sind vorzunehmen bis zum Ausscheiden des Wirtschaftgutes aus dem Betrieb durch Verkauf, Verlust oder Verschrottung. Die planmäßige Abschreibung führt regelmäßig dazu, dass das Anlagegut im letzten Nutzungsjahr auf einen Buchwert von 0 € reduziert ist. Wenn das Wirtschaftsgut nach seiner Vollabschreibung weiter im Unternehmen genutzt wird, kann ein Erinnerungswert von 1,00 € in den Büchern fortgeführt werden. Für ein Wirtschaftsgut, das im Anlageverzeichnis geführt wird, ist die Beibehaltung eines Erinnerungswertes nicht zwingend vorgeschrieben.
Für Zwecke des internen Rechnungswesens sinnvoll kann auch die Berechnung eines möglichen Veräußerungserlöses sein, der nach einem Verkauf nach Ablauf der Nutzungsdauer zu erzielen ist. Dieser Verwertungserlös würde den kalkulatorischen Wertverlust und damit das Abschreibungsvolumen reduzieren. Der Ansatz eines mutmaßlichen Verwertungserlöses ist jedoch handelsrechtlich nicht zulässig, denn aufgrund des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips ist das Wirtschaftsgut immer vollständig abzuschreiben, weil bisher nicht realisierte Gewinne (Erlöse aus Endverwertung) vorab nicht ausgewiesen werden dürfen (strenges Niederstwertprinzip).
Abschreibungsursachen [Bearbeiten]
Die Ursachen für den Wertverlust können allgemeiner und spezieller Art sein. In Frage kommen
• verbrauchsbedingte Ursachen: Abnutzung durch Gebrauch oder Abbau
• zeitlich bedingte Ursachen: Verschleiß und Abnutzung
• wirtschaftlich bedingte Ursachen: Wertminderung aufgrund des technischen Fortschritts oder wegen Nachfrageverschiebungen
• rechtlich bedingte Ursachen: Ablauf von Schutzrechten oder Nutzungsrechten vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes
• witterungsbedingte Ursachen: Wertminderung aufgrund verschiedener Witterung (Regen usw. → etwa Rost bei Firmenwagen)
Die genannten Ursachen für den Wertverlust führen zu planmäßigen Abschreibungen, die über die Nutzungsdauer verteilt werden. Daneben können aber noch spezielle Gründe für eine Wertminderung wie zum Beispiel ein Unfallschaden oder ein Wertverlust aufgrund einer Katastrophe vorliegen, die eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert rechtfertigt.
Arten der planmäßigen Abschreibung [Bearbeiten]
Der Wert für die Abschreibung pro Jahr muss nicht immer gleich sein. Wegen verschiedener Gründe für den Wertverlust können sich verschiedene Abschreibungsarten ergeben:
• Zeitproportionale Abschreibung: Allein die Zeit bestimmt den Wertverlust (Alterswertminderung)
• Leistungsproportionale Abschreibung: Abhängig von der verrichteten Leistung (nach Betriebsstunden)
• Substanzwertabschreibung: Durch Nutzung wird die Substanz verringert (zum Beispiel Kiesgrube, Steinbruch, …)
Lineare Abschreibung [Bearbeiten]
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes (WG) werden gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt. Dabei wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben und am Ende der Nutzungsdauer ist das WG vollständig abgeschrieben. Der Abschreibungswert wird mit der folgenden Formel berechnet:
, wobei At = A = const.
Anschaffungskosten : Nutzungsdauer = jährlicher (AfA)-Satz
Bedeutung der Symbole: At = Abschreibungsbetrag der Periode t, S = Abschreibungsausgangsbetrag (Anschaffungswert-Restwert), n = Nutzungsdauer, AfA = Absetzung für Abnutzung
Allgemein ist der Wert eines Wirtschaftsgutes, mit den Anschaffungskosten c und der Nutzungsdauer n, nach x Jahren:

Beispiel für lineare Abschreibung anhand von Diagramm und Abschreibungsplan [Bearbeiten]
Eine Maschine wird für 21.000,00 € angeschafft (netto, ohne USt). Bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von sieben Jahren und der Anwendung der linearen Abschreibung müssen sieben Jahre lang pro Jahr 1/7 der Anschaffungskosten, also jeweils 3.000,00 €, als Aufwand kalkuliert werden.
Aufwand und Ertrag
Um den Erfolg eines Unternehmens zu ermitteln, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwand und Ertrag einander gegenübergestellt. Als Aufwand bezeichnet man den Geldwert aller Güter und Leistungen, die im Unternehmen vor allem für die Produktion ge- bzw. verbraucht werden. Darunter fallen eingesetztes Material (Rohstoffe und Vorerzeugnisse), Personalkosten (Löhne, Gehälter, Sozialaufwand) und Abschreibungen , aber auch Posten wie Steuern, andere öffentliche Abgaben und Zahlungen für Zinsen , Mieten, Pachten und Versicherungsbeiträge.

Der Ertrag besteht in erster Linie aus den Umsatzerlösen einschließlich sonstiger erbrachter Leistungen. Hinzu kommen gegebenenfalls Erträge aus Beteiligungen und erhaltene Zinsen. Weitere Erträge können sich beim gewinnbringenden Verkauf von Vermögensgegenständen (z. B. von Grundstücken) und aus der Auflösung von Rückstellungen ergeben.

Für das innerbetriebliche Rechnungswesen wird je nach Betriebsgröße eine weitgehende Aufgliederung der Aufwands- und Ertragszahlen (zum Beispiel nach Organisationseinheiten/ Kostenstellen oder nach Projekten) notwendig, um Stärken und Schwächen im Unternehmen zu erkennen. Die laufende Verfolgung der Entwicklung ist daher eine wesentliche Informationsquelle für die Geschäftsführung (insbesondere für die Preis- und Produktpolitik). Die Vorausschätzung von zukünftigen Aufwendungen und Erträgen stellt ein wichtiges Element der Unternehmensplanung dar ( Finanzplanung , Gewinn- und Verlustrechnung).
Unkosten
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Begriff Unkosten wird im Deutschen für unvorhergesehene, unerwartete Kosten verwendet, teilweise wird er als Synonym für Kosten und Auslagen verwendet. Kaufmännisch-betriebswirtschaftlich gesehen gibt es keine Unkosten, es existieren ausschließlich Kosten. Die Vorsilbe „un“ dient im Deutschen oft zur Bildung einer Negation bei Substantiven und Adjektiven wie Unabhängigkeit, Unverständlichkeit, unerschwinglich, unsinnig. In diesem Sinne wären Unkosten quasi Erlöse. Bei den Unkosten handelt es sich jedoch um eine sogenannte Augmentativbildung, die etwas als besonders „groß“, oder »wichtig« verstärken möchte, wie auch Unwetter oder Unmengen. Oft schwingt dabei eine negative Bedeutung mit. So galten die Unkosten früher einmal als „schlimme, unangenehme Kosten“.
Unkostenbeitrag ist ein umgangssprachlich verwendeter Begriff, mit dem im Grunde ein Beitrag zur Deckung der eigenen Selbstkosten beschrieben wird. Auch dieser Begriff ist nicht kaufmännisch-betriebswirtschaftlich definiert.
Beispiel Für Vermittlungsertrag
Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Maklerlohn) zu zahlen.
Beispiel für Beratervertrag
Beraterverträge können in Form von Dienstverträgen oder Werkverträgen daher kommen.
Die Rechtsfolgen sind grundverschieden… Bei einem Dienstvertrag §611 BGB wird das bloße Wirken, die Arbeitsleitung als solche geschuldet. Bei einem Werkvertrag §631 BGB wird ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet, das in der Regel gegenständliche fassbar ist

Beispiel für Dienstvertrag – Der Steuerberater berät zur Frage der Bildung einer Ansparrückstellung. Der Unternehmer erstellt die Erklärung dann selbst. Der Steuerberater hat Anspruch auf Vergütung der bloßen Auskunft.
Beispiel für Werkvertrag- Der Steuerberater verpflichtet sich zur Erstellung einer Steuererklärung. Anspruch auf Vergütung hat er dann nur, wenn er die Erklärung ordnungsgemäß erstellt.